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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-08-06 · Heft 32 (6.8.1842) · p. Seite 479

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 32 (6.8.1842)
Date
1842-08-06
Page
Seite 479 (sequence 11)
Language
German
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479 Elementarschulen also, die von Kindern jüdischer Religion besuch! werden, müßte während den Stunden des Unterrichts in der christlichen Religion, für die jüdischen Schüler, von einem jüdischen Lehrer, in einem besondren Zimmer, jüdischer Religionsunterricht ertheilt werden. Ist doch den jüdischen Schulanstalten untersagt, Kinder christlicher Religion aufzunehmen weil sie dort keinen Religionsunterricht genießen können, um so viel weniger können Kinder jüdischer Religion in einer christlichen Schule am Religionsunterricht Theil nehmen. Der Verfasser scheint dies selbst eingesehen zu haben, denn er sagt: „Obgleich der jüdische Schüler in der Schule nicht gezwungen wird, am christlichen Religionsunterrichte Theil zu nehmen, so ist das'Bedürfniß, sich mit den Lehren der christlichen Religion bekannt zu machen, für den gebildeten Juden so dringend, daß oft selbst streng-gläubige Juden freiwillig an diesem Unterrichte Theil nehmen." Dagegen ist aber einzuwenden, daß der jüdische Schüler zwar in der Schule nicht gezwungen wird, am christlichen Religionsunterrichte Theil zu nehmen wol aber veranlaßt wird ihn mit anzuhören, da er während des Religionsunterrichts die Ohren nicht verstopfen kann, auch oft nicht so wohnt, daß er während dem nach Hause und wieder zurückgehen kann. Vers, meint zwar, es sei für den gebildeten Juden ein dringendes Bedürfniß, sich mit den Lehren der christlichen Religion bekannt zu machen, bleibt aber die Beweise dafür schuldig. Gesetzt aber, er könnte dies beweisen, so sind doch jüdische Kinder, welche eine Elementarschule besuchen, keine gebildeten Juden, und schon gebildete Juden brauchen sich wahrlich nicht erst mit den Lehren der christlichen Religion bekannt zu machen, da sie diese schon kennen. Daß aber oft selbst strenggläubige Juden an einem christlichen Religionsunterrichte freiwillig Theil nehmen, ist doch wahrlich bloß eine ungegründete Behauptung des Verfassers. — Ich glaube daher, daß sowol jüdische Knaben als Mädchen nur alsdann eine christliche Schulanstalt besuchen dürften, wenn während den Stunden, in denen christliche Religion gelehrt wird, die jüdischen Schüler und Schülerinnen, von einem jüdischen Lehrer, in einem besondren Zimmer, jüdischen Religionsunterricht erhalten, und es sollte wahrlich den Aeltesten der jüdischen Gemeinde obliegen, dieses bei der betreffenden Behörde auszuwirken, und die Unterrichts-Kosten aus der Gemeindekasse zu bestreiten. Es stünde dann um die Religiösität unserer Jugend besser, und vielleicht fände dann auch in Zukunft so mancher leichtsinnige Uebertritt zur christlichen Kirche weniger Statt. L. Oesterreich. Preßburg, 8. Juli. (Privatmitth.) In letzterer Zeit haben sich Dinge der Art hier gestaltet, daß nach meiner Ansicht den Lesern Ihres geschätzten Blattes eine ausführliche Mittheilung wo möglich unparteiisch gehalten, nicht uninteressant kommen dürfte, ich sage wo möglich; denn einer Partei muß der Aufrichtige angehören, und sich zu ihr bekennen. Am 4. Februar d. I. traten einige Israeliten mit dem Vorsatze zusammen, alles Nützliche zu befördern, und insbesondere auf den geistigen Fortschritt ihrer Mitbrüder, sie der Zeit und deren Forderung zu akkomodiren, Rücksicht zu nehmen; klein, ja nichts bedeutend war das Haustein von kaum mehr denn 10 Personen; doch der ernste Wille, ihr guter Eifer zog bald das Interesse Anderer in Anspruch, und am 12. Februar, als ihre Zahl aus 32 gekommen, wurde nach Abhaltung einer ernsten, passenden Rede, und Enthüllung des Bildes Se. Majestät unseres gnädigsten Königs feierlich zur Wahl der Vorsteher, dieser sich israelitischer Kasino-Verein nennenden Versammlung geschritten. Trotz aller Gegenschritte und übler Nachreden von Seiten derjenigen, die All das, was nicht schon die Vorahnen gcthan, für Gotteslästerung und Abtrünnigkeit'halten, wuchs die Zahl der Mitglieder auf 70; es wurde schleunigst auf Abfassung der Statuten gedrungen, und diese sodann einstimmig von der ganzen Versammlung angenommen. Die hiesigen löbl. Stadtbehörden zeigten sich allsogleich dem Entstehen des Vereines willfährig, die Statuten wurden in ihrer ganzen Ausdehnung, und im Kurzen darauf auch von hochlöbl. ungarischen Statthalterei genehmigt, und das lächerliche Bestreben der Gegenpartei, durch Errichtung eines zweiten Kasino von ihnen „Handels-Resour^e" genannt, zerstäubte in sich; denn nur Böswilligkeit, nicht guter Eifer beseelte die Unternehmer.

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