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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-08-06 · Heft 32 (6.8.1842) · p. Seite 476

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 32 (6.8.1842)
Date
1842-08-06
Page
Seite 476 (sequence 8)
Language
German
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476 Betrages der zeitherigen Abgaben sich von allen künftigen Beiträgen zu befreien, wobei, wenn etwa das Vermögen des Betheiligten sich immittelst bedeutend erhöht , oder die Nothwendigttit größerer Beitrage durch neue Bedürfnisse sich herausgestellt haben sollte, für die Einzelnen ein bedeutender Gewinn auf Kosten der Korporationen und zum Nachtheile ihrer Gläubiger sich erzielen lassen würde, so möge die Königlicke Regierung, damit Jeder sich vor nachtheiliger Täuschung huren könne, gegenwärtige Verfügung durch Ihr Amtsblatt öffentlich bekannt machen. Wenn übrigens die Königliche Regierung am Schlüsse ihres Berichts äußert, daß es zweifelhaft sei, ob die Kinder solcher in der Provinz bleibenden naturalisirten Juden sich zur Ertheilung der Naturalisation eignen würden, so ist hiergegen zu bemerken, daß durch die wirkliche Niederlassung dieser Juden in den alten Provinzen für die Qualifikation der Kinder ebenfalls keine Sicherheit erlangt wird. Berlin, den 24. Mai 1842. Ministerium des Innern. Erste Abtheilung. v. B e r n u t h. An die Königliche Regierung zu Posen und Abschrift an diejenige in Bromberg, zu gleichmäßiger Bekanntmachung und Nachachtung. 249) Verfügung an die Königliche Regierung zu Stettin, betreffend die Naturalisation. kr in andern Provinzen sich aufhaltenden Juden aus der Provinz Posen, vom 27. April 1842. Die Königliche Regierung erhalt die Anlagen Ihres Berichts vom 5. d. M. hierneben mit dem Eröffnen zurück, daß der jüdische Tischleruno Glaser-Geselle N. aus T., welcher sich in Stettin niederzulassen beabsichtigt, gleich allen Juden aus dem Großherzogthum Posen, die sich um die Naturalisation nach dem Gesetze vom 11. Marz 1812 bewerben, an die Regierung seiner Heimath zu weisen ist. Ausnahmen hiervon sind nur dann zu machen, wenn die Betheiligten schon vor dem Gesetze vom I.Juni 1833 die Provlnz verlassen und sich ununterbrochen in den alten Provinzen aufgehalten haben. Berlin, den 27. April 1842. Ministerium des Innern. Erste Abtheilung, v. B e r n u t h. Berlin, 21. Juli. (Privatmitth.) In diesem Augenblick herrscht eine erwartungsvolle Regsamkeit innerhalb der hiesigen Gemeinde. Der große Wurf ist geschehn. Eine Kabinetsordre Se. Majestät hat den Wahlmodus zur Besetzung der bisher nur intermisiisch verwaltet gewesenen Oberrabbinerstelle angeordnet zur Ausführung dessen gegenwärtig geschritten wird. Unter der Leitung des Vorstandes der Gemeinde wird das Wahlkollegium aus noch zwei und dreißig Männern bestehen, die durch das Loos aus den drei Klassen der hiesigen beitragenden Gemeindemitglieder bestimmt, wozu 11 aus der ersten, 11 aus der zweiten und 10 aus der dritten Klasse gezogen werden. In der gegenwärtigen Stunde 4 Uhr Nachmittags versammeln sich der Vorstand und die „Fünfzehn mann er" und in deren Gegenwart wird der Rabbinatsverwalter Herr Oettinger unter Asststenz des Rabbinatsassessor Rosonst ein die Loose der 32 ziehen, die im Verein mit dem bezeichnten Gemeindevorstand, die legitime Wahlkommiffion bilden sollen. Was aber die hier herrschende Aufregung zu einer wahrhaft freudigen macht, ist die Friedlichkeit und Ruhe, die dadurch in Aussicht gestellt ist, daß der erste Akt in Einigkeit begonnen hat. Vorgestern verfügte sich eine Deputation des Vorstandes zu dem genannten Rabbinatsverwalter, ihn mit dem Beschluß und der heute stattsindenden Loosung bekannt zu machen, und ihn zur Leitung dieses Aktes einzuladen. In dem festen Vertrauen auf den Allmächtigen und in der Ueberzeugung daß sein höchster Beruf ist, den Frieden zu fördern nahm der ehrwürdige Greis, der 22 Jahre das Amt des Oberrabbiners verwaltet hat, die ihm übertragene Funktion in der Voraussetzung an, daß der größte Theil der Gemeinde damit übereinstimmen werde, und drang nur darauf den Termin der Loosung weiter hinaus zu schieben, um jedem einzelnen Mitglieds der Gemeinde Zeit zu lassen, seine Ansichten über diese Loosung im Allgemeinen auszudrücken. Das Schreiben das er an die Aeltesten und Vorsteher durch Hände des Herrn Kommerzienrath Meyer und Banquier Hirschfeld gelangen ließ, lautet: „Ew. Wohlgeboren haben unter dem gestrigen Datum im Namen eines verehrten Gemeindevorstandes mich mit dem Aufträge beehrt, die durch eine Königl. Kabinetsordre demselben vorgeschriebene Wahl eines'Oberrabbiners der Art zu leiten, daß ich morgen den 21. in dem Sessionszimmer der

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