Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1842)
- Date
- 1842-08-06
- Page
- Seite 472 (sequence 4)
- Language
- German
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472 11) Vom Selbstbetriebe der Landwirthschaft, als Ackerwirthe oder Gärtner auf eigenem oder gemiethetem Lande .... 59 12) Als Pachter ländlicher Nebennutzungen, z. B. Milcherei, Fischerei, Ziegelei, Theerofen rc. 79 13) Vom Lohnfuhrwerke und Pferdeverleihen ... 71 14) Von geringen Kommunaldkensten und festen von der Gemeinde gewährten Emolumenten. 190 15) Von unrer vorstehende Rubriken nicht zu bringende Gewerbsarten. 6 16) Als Tagelöhner und von Verrichtungen von Gestndedierrsten. 1191 17) 'Als Almosenempfanger und ohne bestimmt nachzuweisenoe Beschäftigung .... 3116 Summe aller FamiUen wie vorhin.1(>240 Es nährten sich mithin schon damals W d. i. nicht viel weniger als ein Viertheil sammrlicher jüdischer Fami-! lien im Großherzogthum Posen von Handwerkerarbeit. Dieses Ergebniß wurde hauptsächlich dadurch möglich, daß sich in den Städten des Großheczogthums verhältnismäßig noch viel zu wenig geschickte und betriebsame christliche Handwerker befanden; der geschickte und betriebsame jüdische Handwerker fand daher noch lohnende Arbeit genug, ungeachtet des Nachtheils, worin er neben jenem durch die Minderzahl seiner Arbeitstage stand. Gleichzeitig wurden nach demselben Formular auch die Juden nach ihren Beschäftigungen in den Regierungsbezirken ausgenommen, welche jetzt die Provinzen: Preußen, Schlesien, Brandenburg und Pommern, letztere jedoch mit Ausnahme d(s Regierungsbezirks Stralsund, bilden. Nur in einigen jedoch nur wenige Juden enthaltenden Ortschaften der Regierungsbezirke Königsberg und Köslin unrerolleb diese Aufnahme. Die Landflache, worauf sich dieselbe erstreckte, kommt so nahe mit derjenigen lberun, woraus der Preußische Staat im Jahre 1812 bestand, daß es für die Vergleichung der gewerblichen Zustande der Judenschaft in den Jahren 1834 und 1812 zu keinen erheblichen Fehlern Veranlassung geben kann, wenn beide für gleich angenommen werden. In dem hier bezeichneren Theile des Preußischen Staats wohnten der gedachten Angabe nach im Jahre 1834 überhaupt 59,503 Juden in 13,131 Familien, welche sich folgendermaßen nährten: 1) Durch Erwerb des Familienvaters als Arzt, Lehrer oder sonst mit wiffenschaftlicher Beschäftigung — einschließlich der mit dem Gottesdienst Beauftragten 563 2) Ohne Gewerbe und von dem Ertrage ihres in zinsbar belegten, vermietheten oder verpachteten Grundstücken bestehenden Vermögens .544 3) Vom Großhandel, Banquiergeschaften und Fabrikanlagen . 584 Also überhaupt in liberalen Vernchtrufstn . . 1691 4) Vom Betriebe der Kaufmannschaft aus stehenden offenen Laden. 3306 5) Vom Betriebe der Gasiwirthschaft, des Getränkeschankes und des Vikcualienhandels.. . .1711 6) Von Beschäftigungen als Handelsgehülfen, Faktoren, Makler, Aufkäufer, Unterhändler, Pfandleiher und in ähnlichen Gewerben ..1456 Vom Einzelnhandel, Kommissionsgeschäft und Gastwirtbschast. 6473 7) Vom Hausirhandel und als herumziehende Kramer.1384 8) Vom Gewecbbetriebe im Umherziehen, als Topfoinder, Keffelflicker, Scheerenschleifer .. — Durch Gewerbbetrieb im Umberstehen . . . 1384 9) Vom Betriebe von Handwerken in festen Werkstätten für eigene Rechnung 1308 10) Von Handwerken oder Fabrikanlagen als Gehülfen bei feststehenden Gewerbsanlagen... 8 Uederhaupt also von Hanow»rkerarvAt . . . 1316 11) Vom Selbstbetriebe der Landwicthschaft, als Ackerwirthe oder Gärtner auf eigenem oder gemiethetem Lande.... 48 12) Als Pachter ländlicher Nebennutzungen, z. B. Milcherei, Fischerei, Ziegelei, Theerofen. — 13) Von Lohnfuhrwerk u. Pferdeverleihen ... 32 14) Von geringen Kommunaldiensten und festen von der Gemeinde gewahrten Emolumenten... 15) Von unter vorstehende Rubriken nicht zu bringende Gewerbsarten 109