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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-07-30 · Heft 31 (30.7.1842) · p. Seite 466

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 31 (30.7.1842)
Date
1842-07-30
Page
Seite 466 (sequence 14)
Language
German
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466 senkundigen Ucberzeugung sucht der Obervorstand mich zu einer Handlung zu zwingen, die ich, als von ihm selbst anerkannter Vertreter meines und fast der ganzen Judenheit religiösen Prinzipes, ohne direkte Verletzung meines religiösen Gewissens nicht ausüben kann. In Folge eines beispiellosen, selbst von dem grausamsten Tyrannen nicht zu erwartenden Gewissenszwanges, macht man, das wahre Motiv verbergend, gegen mich scheinbareAnschuldigungen geltend, um meinen Charakter und meinen guten Ruf zu verdächtigen, den Beifall einer über ganz Europa verbreiteten Sekte zu gewinnen! Ist es schon die Pflicht jedes, mit der Religion seiner Vater es treu meinenden Israeliten, dergleichen zum gänzlichen unvermeidlichen Untergang derselben nothwendig führenden Bestrebungen, aus allen Kräften entgegen zu wirken, wie sollte ich es ruhig und gleichgültig mit anschen können, daß aus unsrer eignen Mitte Männer hervortreten, welche cs systematisch darauf anlegen, die Pfeiler unserer heiligen Religion, wie es bis jetzt in dem Grade nie geschehen, umzustürzen, und das Gebäude selbst in seinen Grundfesten zu erschüttern? Sollte ich es ruhig mit ansehen können, daß eben derselbe Mann, von dem die planmäßig und geschickt berechnete Vernichtung des traditionellen Judenthums ausgeht, der ein solches Streben offen darlegt, und kein Hehl daraus macht, daß eben derselbe Mann, vor sich nicht erröthend und das Urtheil selbst seiner eigenen Anhänger nicht scheuend, unausgesetzt dahin strebt, als Dajan und Rabbiner zu sungiren, und sich für diese Funktionen anftellen zu lassen! Daß ein Mann, der die Tradition läugnet, die Prinzipien des Talmud öffentlich verspottet, Funktionen ausüben will, deren richtige Ausübung lediglich auf traditionellen Bestimmungen beruht?" Verschiedene Versuche zur Ausgleichung, namentlich ein Theilungsvorschlag, sielen fruchtlos aus. Hingegen spricht sich Herr Oberrabbiner Tiktin im dritten Theile — der Friede — so aus: „Ich will, obgleich durch die Statuten dazu nicht verpflichtet, die allmonatlichen moralisch-religiösen Vorträge, man lege ihnen den Namen Deraschot oder sonst einen beliebigen Namen bei, halten; will in den beiden pflichtgemäß mir obliegenden vorfestlichen Vorträgen wie immer in jedem andern die moralisch-religiöse Belehrung zur Haupttendenz machen; will, wenn die Befugniß dazu mir verschafft und jüdische Schulen vorhanden sein werden, gern den häbräischen Unterricht inspiciren und revidiren; will nach wie vor, den Unterricht der Schüler der Talmud- Tora, die ich übrigens besser fundirt wünsche, gerne inspiciren und revidiren, und wenn mir die polizeiliche Erlaubniß verschafft und gedachte Schule hinlänglich fundirt wird, gern in ihr eine Pflanzschule für das von mir vertretene Prinzip hegen und pflegen und will endlich, Gott verhüte die Veranlassung dazu! Kranke besuchen und Sterbenden Trost zusprechen, so oft ich dazu aufgefordert werde." Allein in dem Hauptpunkte, mit Herrn Dr. Geiger kollegialisch in den Rabbinatsfunktionen zu fungiren, bleibt er fest stehen. Deshalb fügt er auch die Gutachten des Oberrabbiner S. Eiger in Posen, des Rabbinats zu Lissa und von neun oberschlesischen Rabbinen hinzu, welche ihm in dieser Verweigerung Recht geben, indem nur der das Recht auf rabbinische Funktionen habe, welche den ganzen Talmud als verbindlich ansehc. Eine zweite Gegenschrift ist von zehn Mitgliedern der Gemeinde erschienen. Dieselbe beginnt mit einer Erzählung über Geiger's Anstellung. Es möchte aber kaum einen dem Oberrabbiner Tiktin günstigen Eindruck machen, wenn darin sofort folgende Korrespondenz mitgetheilt wird: „Wohlgeborner, Hochgeehrter Herr Oberrabbiner! -Wir wiederholen und geloben unsererseits auf das feierlichste, daß wir in unserer 'Berufstellung als Gemeinde - Vorsteher der gegen die Gesammtgemeinde übernommenen Verpflichtung stets eingedenk bleiben wollen, in keiner Weise irgend eine Verletzung der Wesentlichkeit des. bisher üblichen Gottesdienstes gestatten, und bei der Anstellung des gnaest. Redners darauf sehen werden, daß die Wahl einen Mann treffe, der durch seinen religiösen Lebenswandel der Zustimmung von Ew. Wohlgeboren sich zu erfreuen im Stande sein dürfte. In Erwartung, daß Ew. Wohlgeboren die Güte haben wollen, uns Dero Willensmeinung wo mög-

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