Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1842)
- Date
- 1842-07-30
- Page
- Seite 465 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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465 nen den Unterricht darin zu ertheilen, und, daß endlich selbst im Geiste des von mir vertretenen Prinzipes, die Unmöglichkeit am Tage lag, sowol den Talmud-Unterricht auf irgend eine Weise sruchtbar und nützlich zu machen, als auch bei dem schlechten finanziellen Zustande der sogenannten Talmud-Tora-Schule auch noch einen besonder» Talmudlchrer daran anzustellen. Ad 5. muß ich die schonende Rücksicht -bewundern und dankbar anerkennen, die man bei dieser Anschuldigung gegen mich an den Tag legte. Man war zart genug, zuzugestehn, daß ich doch dann und wann Krankenbesuche gemacht und Sterbenden Trost zugesprochen habe, ohne, was doch so nah lag, als bloß Reichen angediehen, auszusprechen. Diese negative Anschuldigung dürfte jedoch aus mehreren Gründen schwer zu erweisen sein! —" „Es ergiebt sich nun aus dem bisher Ausgeführten, daß 1) Im Allgemeinen die Statuten selbst den Oberrabbiner von allen Verpflichtungen befreien, wegen deren vorgeblichen Verletzung er angeklagt, und von demselben Ankläger gerichtet wurde; daß 2) der administrative Ober-Vorstand nicht das kompetente Forum ist, vor welches;ene Verpflichtungen, insofern sie die Religion betreffen, sondern wenn eine solche Verletzung prasumirt wird, diese vor eine Königl. Behörde gehört, von welcher die Entscheidung, und im schlimmsten Falle die Nöthigung zur fernern Erfüllung jener Verpflichtungen einzig und allein ausgehen muß; daß 3) selbst innerhalb der statutarischen Kompetenz, was die erste Anschuldigung betrifft,, ich die statutarische, die Zuziehung der beiden Beisitzer betreffende Bestimmung, niemals verletzt, vielmehr solche stets beobachtet habe, die Zuziehung von sogenannten Privatleuten, da, wo sie das Ritual fordert (z.B. bei der Chaliza) dem §. 69 der Statuten gemäß stattgefunden hat; daß 4) was die zweite Anschuldigung, nämlich die allmonatlichen Vorträge anbelangt, einerseits der Ober-Vorstand selbst mich von Abhaltung derselben befreit, andererseits die Staatsgesetze mich daran verhindert haben; daß 5) was die dritte Anschuldigung anbelangt, ich immer und fortwährend in meine Vorträge zwar talmudische Erörterungen zuweilen, und zwar nur da, wo sie der Ritus fordert, mit cingemischt, aber auch da der übrige Inhalt, wie überhaupt jedes meiner Vorträge, rein moralisch religiöser Tendenz war; daß 6) was die vierte Anschuldigung betrifft, ich keinen hebräischen Unterricht zu revidiren befugt war, folglich weder zur Jnspicirung desselben auffordern, noch über denselben Bericht abstatten konnte; daß 7)was die Talmud- Tora anbelangt, die Einführung des talmudischen Unterrichts darin, theils durch den schlechten finanziellen Zustand derselben unmöglich war, theils nicht nothwendig in der Bestimmung dieser Anstalt liegt; daß ich ferner zwar dieselbe nicht besucht habe, dies aber nicht nothwendig war, weil die Kinder in meiner Behausung examinirt wurden, und daß endlich 8s was die fünfte Anschuldigung betrifft, dem Ober-Vorstand der Beweis obliegt, daß alle Kranken, die ich je besucht, nur mir Befreundete und Nahestehende waren, oder daß irgend ein Sterbender, zu dem ich gerufen wurde, unberücksichtigt geblieben wäre." Aus dem zweiten Theile „die Wahrheit," führen wir Folgendes an: „Den Boden des ostensiblen Motivs, worauf wir bisher gestanden haben, verlassend, und in das dunkle Gebiet des wahren Motivs mich versetzend, ist es nicht die Freude, sie gefunden zu haben, sondern der Schauer, sie entdecken zu müssen, der meinen Schritt begleitet! Der Obervorstand hat gegen §. 71 der Statuten, gegen seine in der Konkurrenzeröffnung vom Ende März 1838 festgestellten Bedingungen und später oft gegebenen Versicherungen; im Widerspruche mit den religiösen Ueberzeugungen fast der ganzen Gemeinde, so wie des seit Jahrtausenden faktisch bestehenden traditionellen Judenthums, die Wahl eines Dajan getroffen, der durch mündlich und schriftlich ausgesprochene Lehren und Grundsätze dasselbe ohne Rückhalt leugnet, und dessen Beruf und Mission es zu sein scheint, dasselbe mit der Wurzel auszurotten und für immer zu vernichten! Trotz dieser offenkundigen, dem Judenthume so feindseligen Bestrebungen, trotz der, bis zur Evidenz gesteigerten Ueberzeugung von den, der jüdischen Religion unumgänglich daraus erwachsenden Gefahren, verharrt der Obervorstand, der mit so unerbittlicher Strenge seine Statuten handhabende Obervorstand, statt auf Erfüllung derselben, wie der kontraktlich festgestellten Bedingungen zu dringen, in seinem offenbar statutenwidrigen, den jüdischen Religionsgesetzen zuwider laufenden Verfahren. Trotz dieser of-