Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1842)
- Date
- 1842-07-16
- Page
- Seite 426 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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426 ertheilt Hai, namentlich auf die Stelle, wo davon I die Rede ist, daß sie auf dieser Insel alle Rechte! und Freiheiten englischer Unterthanen besitzen. Dies Schreiben zeugt nicht allein von dem Edelmuth und der liberalen Gesinnung unseres hochgeschätzten Gouverneurs, sondern es verhängt zugleich wohl verdienten Tadel über das brittische Parlament wegen der bigotten und engherzigen Ansichten, welche dasselbe in Beziehung auf unsere israelitischen Mitbürger im Mutterlande befolgt hat. Wer möchte läugnen, daß eine Politik, welche einen zahlreichen, wohlhabenden und rechtlich gesinnten Theil der Bevölkerung von dein Genüsse der gemeinschaftlichen Rechte und Feiheiten des Landes ausschließt-, eine höchst beklagenswerthe sei?" „„Kingston, 21.März 1842. Se. Exc. Sir Charles T. Metcalfe ic. rc. Ehrerbietigste Adresse der englischen und deutschen israelitischen Gemeinde der Stadt und des Kirchspiels zu Kingston. Hochgeehrtester Herr! Wir, die Mitglieder der englischen und deutschen israelitischen Gemeinde dieser Stadt, nehmen uns die Freiheit, Ew. Excellenz ehrfurchtsvoll zu nahen, und im Vereine mit allen Einwohnern dieser Kolonie Ihnen unfern tiefen Kummer auszusprechen über den empfindlichen Verlust, welcher durch die nahe Abreise Ew. Excellenz der Insel bevorsteht. Wenn auch an sich schon unsere Interessen mit der Wohlfahrt der Kolonie innig verknüpft sind, so nimmt gleichwol Alles, was sie betrifft, unsere Theilnahme in noch höherem Maße in Anspruch, da wir hier gemeinschaftlich mit allen unfern Mitbürgern Rechte und Freiheiten genießen, welche uns in andern Besitzungen Ihrer königl. Majestät versagt sind. Darum stehen wir nicht vereinzelt, sondern vereinigen unsere Stimme mit der des allgemeinen Bedauerns, welches durch die Einsicht, die hochherzige Gesinnung, die Leutseligkeit, die Ihre Verwaltung ausgezeichnet haben, nur gesteigert werden kann. Sehr undankbar würden wir uns indessen gezeigt haben, hätten wir die gegenwärtige Gelegenheit vorübergehen lassen, Ihnen auch für uns allein, als religiöse Gemeinschaft, unfern innigsten Dank darzubringen, für das edle und uneigennützige Verfahren und für die werkthatige Theilnahme, welche Sie bei jeder Gelegenheit und gegen die Bekenner jeden Glaubens geübt haben. Eben so wenig können wir je vergessen, welch herzlichen Antheil Sie nicht allein an dem Schicksale unserer hiesigen Mitbrüder, sondern auch an dem der Verfolgten zu Rhodus und Damaskus genommen. Die den Armen und Bedrängten geschenkte Theilnahme, der den Bedürftigen geleistete reichliche Beistand, der gemeinnützigen Werken gewährte Schutz, die mit vollen Händen denselben verliehene Unterstützung — allen diesen edlen Handlungen kann der Lohn nicht entgehen, welchen der große Richter unserer Thaten den Wohlwollenden zutheilt. Solche Werke sind geeignet, dem Gemüthe den Frieden, dem Gewissen die eigene Zustimmung zu erhalten, und Ihr Andenken dem Herzen einer dankbaren Nachwelt unauslöschlich einzugraben. Wenn Ew. Excellenz von uns scheiden, so werden wir den Verlust eines erprobten Freundes zu beweinen haben, welcher die besten Interessen des Volkes unablässig mit väterlicher Sorgfalt überwachte, dessen Weisheit die gerechte Verwaltung der Gesetze verbürgte und dessen Leutseligkeit ihm die Liebe und Achtung Aller erwarb. Indem wir Ew. Excellenz diese unsere ungehcuchelten Gefühle an den Tag legen, senden wir unsere heißesten Gebete zum Himmel für Ihre glückliche Heimkehr und daß Sie lange und ununterbrochen im Vollgenuß der Gesundheit und des Wohlergehens leben und sich aller Glücksgüter erfreuen mögen, welche die reiche Hand des Allgütigen zu gewähren vermag. Im Namen und Auftrag des Komitö's: P. Lawrence, Präsident. Antwort auf vorstehende Adresse. An die Mitglieder der deutschen und englischen Gemeinde der Stadt und des Kirchspiels zu Kingston. Empfangen Sie, meine Herren, meinen innigsten Dank für die Gefühle, welche Sie bei Gelegenheit meiner bevorstehenden Abreise an den Tag gelegt haben. Ich werde es mir stets zur höchsten Ehre anrechnen, solcher Güte würdig gehalten zu sein. Mit Recht weisen Sie darauf hin, daß Sie in Jamaica allen Ihren Mitbürgern gleichgestellt sind, und Rechte und Freiheiten genießen, welche Ihnen in andern Theilen der brittischen Besitzungen