Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-07-16 · Heft 29 (16.7.1842) · p. Seite 423

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 29 (16.7.1842)
Date
1842-07-16
Page
Seite 423 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3225227-3225257--04521-3314116
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

423 Stimme uns so günstig ist, täuschen wir uns nicht, Herr Korr., das glauben wir alle beide nicht. Aber Sie sind, im Jrrthum, wenn Sie daraus etwa, wie wol schon oft geschehen, wenn man nichts anderes wußte, einen Schluß gegen uns ziehen wollen. — Die Hand auf's Herz, ich fordre Sie und alte antijüdischen Klopffechter auf, vorausgesetzt Sie sind Protestanten: Wenn es sich nun in unserm oder Ihren resp. Staaten darum handelte, die Katholiken so von alten Menschenrechten fern zu hatten, wie man es mit uns ’tlutt — welche Stimmung würde dann wol die Jbrige sein! — Ich merb's, meine Herren, Sie zaudern, der Wahrheit Ihr Recht zu geben — nun, ich will Ihnen die Sache leichter machen.— Wer war es, der aus vollem Halse rief: Kreuziget Lbn! Kreuziget ihn! als der wahrhaft große, unsterbliche O'Eounel das für seine Glaubensgenossen zu erkämpfen bemüht war, was wir jetzt für die Unserigen? — Als nun endlich alle, ohnehin rostigen Höllenwaffen gegen die Macht der Wabrheit und des Rechts abgestumpft waren, wer war es, der mit Spott und Hohngelächter dem „großen Agitator" nachzischte? Kein Anderer, als Sie, meine Herren Zeitungsschreiber diesseits und jenseits des Kanals. — Und das geschah in England, im Lande der allgemeinen Freiheit, der Habeas- . Eorpus-Akte, wo man Sklaven, Thiere sogar willig den Händen ihrer Quäler entriß und für die Emanzipation reif erklärte. — So ist es ewig wahr, daß der Mensch viel leichter Gerechtigkeit übt, als Unrecht gur macht. Hier muß er zugleich, indem er dem langen Besitz eiwes unrechtmäßigen Gutes entsagt, das freimüthige Geständniß ablegen: Ich habe Unrecht gethan! — Soll ich Sie auch noch an die Kölner Wirren erinnern!? — Also, meine Herren, mit der allgemeinen Stimme für uns ist es nichts, -aber dies tbut nichts, die Vox populi ist zwar eine Vox Dei, aber die Vox plebis ist eine — Vox nulla. — Nun aber zur Hauptsache! Der Hr. Korr, hat seinen Meisterbieb zuletzt aufbewahrt und fragt: Würde es wol dem Gesammtkorps der Portepeefahuriche, Referendare u. s. w. einfatlen, sich zu beschweren, wenn es in jenem Artikel geheißen batte: Des Sopha's hatten sich ungebührlich bemächtigt zwei Portepeefähnriche u. s. w.! — Wir antworten unbedingt: Nein! — Eben jetzt sind J unsre Zeitungen voll von den Kirchendiebstähten, die von j einer deutschen Baronin in Rom verübt worden. Gewiß , wird es keinem deutschen Baron einfallen, biegegen Pro-! lest einzulegen. — Abe>-, Herr Korr. d. 8. A. Z., welche; Verwirrung der Begriffe lassen Sie Sich zu Schul- 1 den kommen! Sind denn jene „jüdischen Jünglinge" eben nichts weiter, als — jüdische Jünglinge, und ist dies eben nichts weiter, als eine Bezeichnung des Eha rakters, den das Individuum in der bürgerlichen^ Gesellschaft bekleidet, wie Portepeefähnrich oder Referendar? — Sie scheinen aber in der That selbst eine dunkle Ahnung gehabt zn haben, wie sehr Ihr Gleichniß hinke, und fügen darum ganz kleinlaut, gleichsam unter der Nase, zuletzt hinzu „oder Alt-Lutheraner." — Hierauf müssen wir denn aber eben so unbedingt antworten: Wenn cs in jenem Artikel geheißen hätte: „des Sopha's —- zwei Alt-Lutheraner," so würden diese Anhänger einer Ecclesia pressa allerdings sich mit eben dem Rechte gravirt gefüblt haben, wie dies jetzt die Juden thun. Ja, man würde es gewiß eben so nicht gau; ruhig hingenommen haben, wenn in unfern Zeitungen gesagt wäre: Eine evanget. Frau hat in Rom mehre Kircheudiebstahle begangen; denn da die evanget. Kirche in Rom einigermaßen Ecclesia pressa ist, so liegt in der nähern Bezeichnung eines Verbrechens durch dieselbe ein versteckter .Arnums injuriandi wider diese Kirche. — Und doch verlangen Sie von uns, die wir einer Ecclesia maxime pressa angeboren, wir sollen uns schön bedanken, wenn man von der Unbescheidenbeit „jüdischer Jünglinge" spricht, was im Grunde, gestehen Sie's offen, nichts anders, als ein Enpbemismus für — „Judeujungen" sein sollte, das man sich nachgerade in der Schriftsprache zu brauchen schämt. — Die Angabe des Religionsbekenntnisses, meine Herren Zeitungsschreiber, gebört ein für allemal, wenn es sich um bürgerliche Verhältnisse bandelt, nur in Steckbriefe, und Gott sei Dank, da finden wir das Unserige nicht allzubäufig. — Was nun den Ausdruck „Korporation" anbelangt, dessen sich jener Ref. d. Voffischeu Zeit, bedient, so kann es unmöglich Ernst sein, hierin einen Widerspruch mit dem von uns eingelegten Protest gegen korporative und nationale Pflichten und Rechte, die man uns als Wohtthat aufdringen will, zn finden. Es wird Niemand einfallen, ein nationales, oder wenn man will — korporatives Gemeingefühl in Bezug auf Religion mit einer bürgerlich korporativen Verfassung in Verbindung bringen zu wollen. Unser nationales Religionsgefühl können wir nur mit unserer Religion selbst aufgebcn, eine nationale Jsolirtheit aber kann uns zwar, wenn es der Wille unsers erhabenen Herrschers ist, gegeben werden, nimmermehr soll man uns jedoch, wie es den Anschein hat, dieselbe als eine Wohlthat anpreisen wollen, denn Wohlthaten anzunehmen kann Niemand gezwungen werden. — Es

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.