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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-07-09 · Heft 28 (9.7.1842) · p. Seite 419

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 28 (9.7.1842)
Date
1842-07-09
Page
Seite 419 (sequence 15)
Language
German
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ihrer Ereignisse gewirkt haben mögen, läßt sich noch dadurch näher erläutern, daß, so lange jenes Reservatrecht öffentlich geachtet werden mußte, natürlicher Weise in den landesherrlichen Verordnungen der Reichsstände keine Rede von den Juden ist, daß ferner die wenigen Chronisten der mittler» Zeit, welche den Juden einige Aufmerksamkeit schenkten, ihrem Hasse ungezügelten Lauf ließen und es für ein verdienstliches Werk ansahen, entweder die Beschuldigungen, welche man jenen gemacht, sorgfältig aufzuzählen, oder die sich anschließenden Verfolgungen als eine gerechte Strafe darzustellen. Daß auf diese Weise die Erkenntniß der Judengeschichie in Deutschland nicht gefördert wurde, ist sehr erklärlich. Hierin mag aber auch zugleich der Grund liegen, warum die Sagen dieses Volkes, selbst wenn sie mit augenscheinlicher Uebertreibung mitgetheilt werden, ihres inner» Gehaltes nicht ganz entbehren können. — Was sich von den frühesten Zuständen eines Volkes in dem Munde der Leute erhalten hat, was ferner deshalb, weil Jeder, das eigene Geschick erkannte, auch einer oft zufälligen Auslegung heimgegeben war, ist ein so unveräußerliches Eigenthum der Volks-Angehörigen geworden, daß mitten unter tausend Verunstaltungen, unter düstern-und freundlichen Bildern eine geschichtliche Wahrheit durchleuchtet und dem Beobachter das bestimmte Terrain anweist. Wenn sich diese Ansicht rechtfertigen läßt in der Geschichte jener Völker der alten und neuen Zeit, welche, wenn auch vom Herrschen zum Dienen herabgesunken, ihre Nationalität nicht opferten oder zu opfern nicht gezwungen waren, um wie viel mehr mußte dies bei einem Volke der Fall sein, das an Stärke des Religionseifers, an unerschütterlichem Festhalten seiner frühesten, mit der Gottheit dasselbe verbindenden, Sagen, an wissenschaftlichen Schätzen seiner heiligen Bücher so feste Stützen hat. Nur dadurch sicherten die Juden ihr Bestehen, und wenn wir sie in allen Theilen der Erde, unter nicht erheblichen Veränderungen ihres Kultus, zerstreut, ohne bürgerlichen Zusammenhalt finden, so darf es uns nicht wundern, wenn der Jude in der Tradition ein nationales Bestehen nachweist, das er sich im bürgerlichen Leben nur durch Verschlagenheit oder Erwerbsamkeit sichern zu können glaubte. — Uebrigens haben in den neueren Zeiten viele Umstände zusammengewirkt, die Schranken niederzuwerfen, welche die Verachtung, in der die Juden früher gelebt, errichtet hatte. Dadurch war ein Haupthinderniß der bürgerlichen Annäherung gehoben, und es läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß die Gründe, welche im Mittelalter den Israeliten Schutz und Freiheiten verschafften, jetzt nicht mehr gelten. In einigen Staaten ist jegliche Ungleichheit der Verhältnisse, welche sonst Juden von den Christen trennten, verschwunden; in andern nähert sich die Aufgabe langsam, aber sicher, ihrer Lösung. — Zu der oben gestellten Frage über die Ansässigmachung der Juden im jetzigen Mittelfranken hatte eine Abhandlung Veranlassung gegeben, welche im achten Jahresbericht des historischen Vereins erschienen ist und die Behauptung aufstellt, man könne von den meisten Judengcmeinden in genanntem Bezirke kein höheres Alterthum ihrer Ansiedlung Nachweisen , als die im Jahre 1469 erfolgte Ausweisung der Juden aus Nürnberg. Die dankenswerthe Bereitwilligkeit, mit welcher diese oft so mühsame Untersuchung angestellt wurde, hat eine Menge Notizen geliefert, welche zwar nicht immer eine streng historische Kritik aushalten möchten, die jedoch die erste Bahn brechen könnten zur Betrachtung der jüdischen Monumente in Mittelsranken. Die Verschiedenheit der Angaben über die Ansässigmachung erklärt sich aus verschiedenen Ursachen. Daß sie nach den Verfolgungen am Rhein in einzelne Städte oder Orte unserer Umgebung kamen, ist sehr wahrscheinlich; daß sie eben solche Wohnplätze werden aufgesucht haben, welche durch Wohlstand und gemächliches Leben sich hervor thaten, ist dem Spekulationsgeist, der jenem Volke von uralter Zeit inwohnte, gar wol zuzutrauen. Für einige Plätze gibt das Privilegium Ludwig des Bayers vom Jahr 1333. 1348. einen sichern Anhaltspunkt, zugleich aber auch die Gewißheit, daß Judensitze in jenen Gegenden früher nachzuweisen seien. Wenigstens beweist die Ermordung der Juden zu Nördlingen, (1290, 1334.) wie lange sich Juden dort aufgehalten haben. Kaiser Wenzel ertheilte für Dettingen den dortigen Grafen 1383—1388 mancherlei Freiheiten, nach denen der Rechtsgrund der Juden bestimmt wurde. Vergleicht man damit den Kultus einiger Judengemeinden, namentlich zu Wallerstein, so kann man sich über ein hohes Alter derselben

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