Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1842)
- Date
- 1842-07-09
- Page
- Seite 418 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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418 §. 97. Abends fällt nach die Wiederholung des fünften Kapitels weg; dann recitirt der Chor nbn bis w-,pv!-> bsi; nun wird nr b'ba nach Zlrt eines Pismon vorgetragen, dann r«re 'xs bis EPbiavY’ vom Chor, worauf vn-in gesagt wird. §. 98. Morgens fallen die Piutim in nbsn n"'' aus. §. 99. Won den sucht der Landrabbiner jährlich 19 aus, von denen die 3 ersten der Chasan, die übrigen andere Gemcindemitglieder, die hiervon einige Tage vorher in Kenntniß zu setzen sind, sagen. Hierauf sagt der Chasan den ersten Zion, ein Gemeindemitglied den zweiten, der Geistliche 'brrw nrn-iw, sodann wird *,r:c ber nach Art eines Pismon von Chasan und Chor vorgetragen. Jetzt singt der Chasan ü^iDVva *i2öm "pista rroa n:rr nsl ocr Chor wie- •tpy.aw’ mam n:am ■jV's: amnj' Verholt es; nun kommt eine kurze Predigt, worauf der Chasan yrii amn rezitirt bis zum zweiten padrp, der Chor fällt ein mit vn: ^a. Jetzt kommt «ai ■'Ibn, dann iapp. §. 100. Abends muß Jeder die -paan schon angelegt haben, wenn er in den Tempel tritt. §. 101. Nach Mincha ist eine Pause von wenigen Minuten zum Ablegen von ■pVem rr'bü zu machen. §. 102. An Purim fallen die Piutim in ribsn rr aus. §. 103. In dem Benschen bei einer i-i^a maa wird das erste eingelegte Stück ganz weggelaffen, und vom zweiten nur die letzte Strophe gesagt. 3. Juli nach Pesth zum Nationalkongreß zu schicken. Die besten Hoffnungen auf baldige Lösung der großen Frage werden darin versichert, wozu der ganze Körper zum letzten Male zusammentreten muß. . D. Geschichte. Es versteht sich von selbst, daß Jeder die ausgefallenen Gebete für sich sagen kann, soweit es nicht stört. — Eine vorzügliche Synagogenordnung, schon vom Jahre 1832, unterstützt und wahrt die obigen Bestimmungen. -Oesterreich. Arad, 8. Juni. (Privatmitth.) So eben ist ein Cirkulär der israelitisch-ungarischen Deputation angelangt, worin alle ungarischen Gemeinden aufgefordert werden, zwei Bevollmächtigte auf den (Aus dem neunten Jahresberichte des historischen Vereins für Mittelfranken. 1839.) „Heber die ersten Niederlassungen der Inden in Mittelfranken. Mitgetheilt von Z. M. Fuchs, Professor in Ansbach. Das hohe Präsidium der königlichen Regierung des Rezatkreises hatte im Interesse des historischen Vereins unterm 10. Oktober 1837 eine Aufforderung an sämmtliche Gerichts- und Ortsvorstände erlassen, um gründliche Untersuchungen anzustellen, wann sich die Israeliten in den verschiedenen Orten, wo Judenschaften bestehen, zum ersten Male ansässig gemacht haben. Aus gedruckten Quellen läßt sich nur bei einem kleinen Theile schöpfen. Dieser Mangel an geschichtlichen Urkunden lastet schwer aus der Geschichte dieses zerstreuten Volkes und hat bis jetzt eine pragmatische Bearbeitung seiner Schicksale, wenigstens in Deutschland, unmöglich gemacht. Wollte man zu diesem Zwecke sammeln, so müßten mündliche und schriftliche Nachrichten, Traditionen und Volkssagen, Auszüge aus Gerichts-Akten und Gemeinde-Registern benutzt werden, deren Auffindung jedoch nur durch ein gemeinsames Zusammenwirken der Behörden möglich gemacht wird. Mit Recht wird kein geringer Werth auf Sagen gelegt, welche zur Erläuterung der Geschichte eines Volkes dienen, das seine Selbstständigkeit längst verloren hat, dessen Einreihung in die bürgerlichen Verhältnisse von jeher so manchen Versuchen unterworfen war, dessen Aufnahme und Schutz nach alter deutscher Verfassung ein kaiserliches Reservatrecht war (Runde, deutsches Privatrecht S. 593). Wie diese Hemmungen auf eine unparteiische Darstellung