Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1842)
- Date
- 1842-07-09
- Page
- Seite 414 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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414 §. 20. In H'bz hält die Gemeinde bei mVmm lamn V22 ein, um gleichzeitig unter Jntonirung des Chasan trirwiumi 7:n:Ni zu sagen. §. 21. Der erste Vers von Vmr bleibt weg. §. 22. Am Sabbatmorgen sagt man mav rinapn vor "naera ^7N2. §. 23. Vor yaa nVm zu nmnä wird, mit Ausnahme von 2"rn und dem H. 41 Angegebenen, niemals etb gesagt. §. 24. Nach dieser s*aa nVsn bleibt, mit Ausnahme von dem ersten Neujahrs- und dem Versöhnungstage, stets der jnVo oder der mit ‘p’7 pai na7ip!-:Vrri anfangende Schlußpiut weg; außerdem an ^727 'v das Stück ymp tn; an Virnn naa das Stück Vma Hiss, so daß, nachdem der Chasan 7N D'o: a-i allein gesagt hat, sogleich die!rmnp folgt. §. 25. Der Geistliche öffnet den 3‘pn pis«, indem er mara bis pasi: sagt, und während der Chasan psa "O bis a-V^ma, hierauf die Gemeinde '27 pro pna sagt, giebt er das Sefer dem ■po, welcher die zweite Stufe zum aipn "per einnimmt, und dieser giebt es dem Chasan. Dieser singt nun 7Vm aus, ehe er procedirt; hierauf singt der Chor, während das Sefer auf die Tribüne begleitet wird, nVirnn 'n ^V bis adi-iV, und sagt dann das bisher Uebliche leise. §. 26. c^aiTi sind in absteigender Pflichtigkeit: 1) Jeder, dessen Gattin ihren ersten Kirchgang nach dem Wochenbette hält; 2) niaa na; 3) jeder Bräutigam den Sabbat nach der Trauung; 4) ein Pathe (pmo); 5) wer den Jahrestag von dem Tode seines Vaters oder seiner Mutter begeht; 6) Vai^n rc^a ffnaV aanam; 7) der Geistliche an den Tagen, an welchen er predigt. §. 27. Die sechs ersten cnai-ri müssen bei ihrem Eintritt in den Tempel dem Küster anzeigen, daß sie aufgerufen zu werden wünschen; dieser zeigt es dem ys an. Unterbleibt Jenes, so bleibt ihre Pflichtigkeit unberücksichtigt. §. 28. Zu den mns7n kann jedes Gemeindemitglied aufgerufen werden. §. 29. Die übliche Kantilene beim Vorlesen der Tora wird nirgend modisizirt, also weder bei wn den Sabbat vor a'ia, noch bei den '27 tws; Vvi an -piVyna '2 riaa, oder den riisaa an Moa 's naa; auch werden die .ninain nicht leise vorgelesen. 4. 30. Man ruft an Sabbat nicht mehr auf als 7 und -rasa, es sei denn, daß a^arm Zurückbleiben müssen; in diesem Falle ist bei dem Landrabbiner Erkundigung einzuziehen, wo man rpa7a sein solle. §. 31. Der masa sagt die ir-naBM allein, die Gemeinde hört zu. §. 32. Die *paa vj fallen ganz aus; statt ihrer, der beiden pME mp, des “paa vz und p7:n Mion wird von dem Geistlichen ein deutsches Gebet vorgetragen, das die in ihnen enthaltenen Gegenstände und die Vorfallenheiten der Woche umfaßt, und wo möglich mit einigen Worten anfängt, die an die Parascha sich anlehnen. Wenn gepredigt wird, so wird dieses Gebet der Predigt angehängt. §. 33. Der ya-, tt beim rh Benschen muß ganz leise gesagt werden. §. 34. Statt der Worte ir:°>yV ap:m bis mm os“7 in man^in as wird gesagt cVmaV ma»? imsa Vn 'Ti aaa yisr *a27a 7::m7 7^7 ymn ypV ■ja« aV72* §. 35. Der Chasan singt ibbri1, der Chor imn '27, ehe das Sefer die Tribüne verläßt; dies geschieht, während die Worte aaV -nman V2V nVnn rrnVVrt 727p as Vee^a' gesungen werden. Jetzt öffnet der Geistliche den apn yrn«, indem er sagt: Vni«'' ■’bVn maa'i 'n rt27a m:io mmsaT; während er das Sefer in die Lade stellt und sie schließt, sagt der Chasan die vier folgenden Verse, dann singt der Chor '27 mm yy und '27 mamr, und der Ehasan schließt mit '27 Mrnan. Wenn gepredigt wird, so tritt der Geistliche während dieses Gesanges auf die Kanzel. §. 36. Die in epia nrmnp eingelegten aamVs '27 bleiben weg. 37. innVrra y« ist so vorzutragen: der Chasan rezitirt yrr 7:aVaa y« 7::i7t<2 yrr 7:mVer2 ys 7:ma7»2, worauf der Chor 7:ma7as ys wiederholt; ebenso die vier folgenden Strophen iom rins 7map!nö nebst nnapfi 272^0 (das schon gesagt ist, vgl. §. 22) und a^Vr; 7ma man bleibt weg; dafür trägt der Geistliche einen dem Tage angemesse-