Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-07-09 · Heft 28 (9.7.1842) · p. Seite 408

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 28 (9.7.1842)
Date
1842-07-09
Page
Seite 408 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225227-3225256--04505-3314099
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

408 bitton uns lehrt: „Bor Lebensgefahr muß der Sabbat zurücktreten" (Maimoni Track Sabbat 23.) beobachten, aber eben so treu muß er auch seinem Könige dienen. Sagt doch die Schrift: „Fürchte Gott, mein Sohn und den König/' (Spr. Sal. 24, 23.) Nach dem Talmud stand der fromme und gelehrte Mardachai im Kriegsdienst bei Ahasverus (Tal. MegiUa S. 15 Jalkot Esther. Raschi Esther Kap. 6. v. J3.) und war dabei treu seinem Glauben, treu seinem Könige, und zeigte eine Verschwörung an, die einige Hofbediente des Königs gegen dessen Leben im Schilde führten. (Esther 2, 21.) Daniel stand im Dienste der babylonischen Könige Rebukadnezar, Balschezar und Darius; daß er sein Amt mit der größten Treue verwaltete, ist durch die heilige Schrift hinreichend bekannt, dennoch hat er treu seine Religion beobachtet, und verrichtete sogar seine täglichen Gebete zu dem Gott seiner Väter nach wie vor. (Daniel 6, 11.) Dasselbe lehrt uns die Geschichte von spatern Gelehrten und andern im Dienste stehenden Juden, wie Don Abarbanel, Don Jehuda, Don Salomon u. a. rn. (Siehe Eharakter des Judenthums von Wolf und Salomon, Leipzig 1817. Sulamith 1. Jahrgang 2. B. 1. Heft S. 11.) So finden wir auch, daß der Syrische König Demetrius den Juden den Antrag that, 30,000 von ihnen mit der Freiheit ganz nach ihren Gesetzen zu leben, in seine Dienste zu nehmen. Lauter Beweise, daß die religiösen und die Dienstpflichten neben einander bestehen können, und nicht in Konflikt zu gerathen brauchen. Das Resultat des bisher Gesagten ist also, daß die mosaische Religion ihren Bekennern Treue gegen Gott und die Obrigkeit gebietet, und das Land, in welchem sie leben, nach ihren Kräften zu vertheidigen zur dringenden Pflicht macht."") *) Aus einem der Redaktion vorliegenden größern Aufsatze über diesen Gegenstand, zu welchem augenblicklich der Raum fehlt, heben wir Folgendes hervor: Die religiösen Skrupel, die bei Juden in Bezug auf den Militärdienst statt finden könnten, waren: 1) die Verletzung der Speiscgesetze, 2) des Sabbats. Was No. 1 betrifft, so hegen die Talmudisten nicht den geringsten Anstand, in einem Feldzuge alle unerlaubte Speise für erlaubt zu erklären, und zwar aus 5 Mos. 6, Trier, 20. Juni. (Privatmitth.) Zeugt schon das in No. 27 dieser Zeitung mitgetheilte Antwortschreiben der hiesigen Regierung hinlänglich von de- 10. 11. 20, 10. heraus, s. ^bin 17 a. und Maimonides spricht dies in Hilchot Melachim 8, 1 geradezu aus: üimav 2i27r> bin;! 1022^122 822 ">2ibn *11221 did^üi mb-a: biaab pb *ini72 ", rn laizri 8b8 baar rna 82:a 8bi aan-1 28 ",in2 8£v2i Tin *^?a «‘"p* y*> nmi2 "2i »a^ioan ib8 mb2872 '■tt* "b^28 212 b2 2^8b'2 tvnai ivob N717212N .",712 82V21 Nicht weniger wird auch das Sadbargesetz als nicht bindend angesehen, wenn es gilt, das Vaterland zu verlheidigen und zu retten. Eine Hauptstelle hierfür ist den traditionellen Exegeten Josua 6, 1 — 3, woraus hervorgeht, daß Josua auf göttlichen Befehl auch an einem Sabbat Jericho kriegerisch umzogen. Die Talmudisten erklären nun, daß die Eroberung Palästinas den Sabbat aufgehoben (namentlich auch aus 5 Mos. 20, 20.) Sie machen nun einen Unterschied zwischen einem Eroberungskriege und einem Vertheidigungskriege. Im erstern sollen jüdische Krieger an einer Belagerung Theil nehmen, wenn sie bereits 3 Tage vor Sabbat begonnen; indeß ist der hierfür angeführte Grund gar nicht mehr anwendbar für unsere Zeit. Denn va: 8::a*2 ivn, bemerkt der i28'bn zu Sabb. 1, 38., ba *,*V2 *p8*> 2-11272 22127 211p ÜW '>72 7VN2 2^222 712 rrrnü 211272 rrniai N'v28 mb vnn-a 871 8N22 imans N221 ",vav ma -12, rrmba n^nai wobei an die jetzige Gewöh-; 71212 >2*rb N^b va^p-ai nung des Kriegers im stehenden Heere zu denken. In Bezug auf den Vertheidigungskrieg wird p>2iv^ 45a. gelehrt, daß, wenn der Feind nur brandschatzen, aber Niemandes Blut vergießen will, und am Sabbat eine Stadt überzieht, so darf man ihm am Sabbat nicht bewaffnet entgegentreten, im Falle aber, daß er das Leben bedroht, oder wenn es eine Grenzstadt ist, selbst wenn er bloß Stroh holen will, hat man den Sabbat nicht zu achten. Vergl. Maimon. Hilch. Schabb. 2, 23 — 25. Man ersteht sehr Leicht hieraus, daß die Einschränkungen, welche hier noch für den Waffendienst am Sabbat getroffen werden, für uns jetzt gänzlich in die Fälle ausgehen, wo er am Sabbat erlaubt wird. Denn einen Theils werden jetzt gar keine Eroberungskriege mehr geführt, sondern nur Vertheidigungskriege, wenigstens nach der Behauptung der kriegführenden Mächte. Anderntheils steht die Beurtheilung der verschiedenen Falle nicht dem Soldaten, sondern dem Feldherrn zu, der als Nicht-Jude sich nicht danach zu richten braucht. Endlich laufen die Falle so in einander, daß sie gar nicht zu unterscheiden sind, denn es läuft jede Belagerung auf Lebensgefahr für die vertheidigenden Soldaten hinaus. Redakt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.