Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1842)
- Date
- 1842-06-25
- Page
- Seite 384 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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384 Sprüchelchen von der Abneigung oder Unfähigkeit der Juden zum Handwerke und zu körperlichen Arbeiten als kräftiges Argument gegen eine Gleichstellung derselben mit den Christen; nur ist dieser alte, abgenutzte Satz etwas modernisirt. „Arbeitsscheu und Mangel an Ausdauer," sagt der Verfasser, „ist freilich nicht der Grund jener Abneigung, sondern die jüdischen Religionsgesetze. An den christlichen Sonn- und Festtagen, die fast | des Jahres ausmachen, dürfen die Juden natürlich ihre bürgerlichen Geschäfte nicht betreiben, ihre eigenen Sabate und Festtage, fast wieder des Jahres, müssen sie auch feiern; sie verlieren also fast 1 des Jahres, und können sich natürlich Handwerken und anderen Berussarten nicht zuwenden, welche fortwährende körperliche Arbeiten erfordern." Daß dieser Uebelstand den Juden beim Handel, von dem sie sich doch sicherlich nicht haben zurückhalten lassen, ebenso hinderlich sein muß, als bei anderen Geschäften, übersieht der Verfasser, und zieht hieraus den Schluß, daß, sobald die Verfassung es gestattete, die Juden sich besonders den höheren Regionen des Staatslebens zudrängen würden, wo sie durch diese und andere Ritualgesetze weniger genirt wären. Fast 4unserer Aerzte bestehen aus Juden, während von der Gesammtzahl unserer Bevölkerung die Juden nur ausmachten; würde nun auch noch die juristische und kameralistische Laufbahn ihnen eröffnet, so würde auch bald 4unserer Justiz- und Regierungsbeamten aus Juden bestehen. „Die Bitterkeit, welche dieses Andringen schon jetzt kenntlich genug erzeugt, steigerte sich dann unvermeidlich zu solchem Umfange und zu solcher Kraft, daß die Macht der öffentlichen Meinung die Judenschast weit empfindlicher treffen würde, als die gesetzlichen Beschränkungen, welche die Regierungen jetzt noch bestehen ließen." Der Herr Verfasser scheint vergessen zu haben, daß er von „der großen Zahl derjenigen Juden, die gleich den großen Volksmassen überhaupt wenig Anlagen und Mittel zur höheren Ausbildung besitzen," nur kurz vorher gesprochen hat; diese große Zahl würde doch gewiß nicht durch starkes Andringen nach den höheren Sphären Bitterkeit erregen. Der Herr Verfasser sagt ferner selbst: „bisher gewährte fast nur das Studium der Arzneikunde Aussicht auf hinlänglichen Erwerb für diejenigen Juden, welche sich der Wissenschaft widmen wollten." Sollte hierin nicht die natürlichste Erklärung des unverhältnißmäßigen Andringens der Juden zur ärztlichen Praxis und zugleich hinlängliche Bürgschaft liegen, daß sie bei Eröffnung aller wissenschaftlichen Laufbahnen sich nicht in gleicher Stärke zu allen wie jetzt zur ärztlicben Praxis drängen, daß sie sich vielmehr in kleineren Zahlen über alle diese Gebiete verbreiten würden? Die beste Widerlegung der ganzen Argumentation des besprochenen Aufsatzes ist aber in einer noch einfacheren Frage enthalten, in einer Frage, deren Beantwortung man von der Staatszeitung bei ihrer besonderen Vorliebe für Statistik vielleicht nächstens erhalten wird. Hat sich in Frankreich und in allen Ländern, in welchen die Juden den Christen völlig gleichgestellt sind, ein unverhältnißmäßiges Andringen der ersteren gegen die mittleren und höheren Klassen der bürgerlichen Gesellschaft herausgestellt, und ist hiedurch eine besondere Bitterkeit gegen sie in der öffentlichen Meinung erzeugt worden? Bis jetzt haben die Zeitungen noch nichts der Art gemeldet. Oesterreich. Warasdin, 24. Mai. (Privatmitth.) Bezüglich auf meine Mittheilung vom 5. d. betreff der zu frühen Todtenbeerdigung, ist das dessallsige Reskript, welches die löblichen Stände des Preßburger Komitats, durch Anregung des hochwürdigen Herrn Vice-Archidiakons Szackstetter, in ihrer diesjährigen General-Kongregation zur Sprache brachten, bereits unter dem 6. November 1827, No. 29151 an alle Komitate herabgelangt, und 1828") in allen Gerichtsbarkeiten publizirt worden. Es enthÄk eine genaue Detaillirung der Vorsichtsmaßregeln, die die Todtenbeschauer zu beobachten haben, und eine strenge Einschärfung, ja Beeidung diesen Vorschriften, ohne Rücksicht auf Glaubensbekenntniß, allemal gewissenhaft nachzukommen. — *) In der Preßburger Zeitung ist das Datum 1838 angegeben. Sehr wahrscheinlich ist dies ein Druckfehler, indem eine amtliche Person mich versichert, daß seit 1828 keine neue Verordnung in dieser Beziehung ergangen. D. Corresp.