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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-18 · Heft 25 (18.6.1842) · p. Seite 370

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 25 (18.6.1842)
Date
1842-06-18
Page
Seite 370 (sequence 14)
Language
German
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370 mud, eine Pflanzschule hegen und pflegen für das von ihm vertretene Prinzip. Wir haben deshalb dem Zustande dieses Instituts unsere besondere Aufmerksamkeit zugewendet, und dasselbe zu Anfänge d. 2. von fünf sehr ehrenwerthen Mitgliedern unserer Gemeinde revidiren lassen. Das Bild, das diese fünf Revisoren in ihrem Bericht vom 8. März von dem Zustande dieser Talmud-Schule entworfen haben, ist das abschreckendste, das in neuester Zeit von einer Lehranstalt im civilisirten Deutschland möchte entworfen worden sein. Gleichzeitig aber hat sich aus dieser Revision ergeben, daß Herr R. Tiktin in den 12 Jahren, da er Vorsteher der Talmud- Schule ist, niemals dieselbe besucht und daß er niemals den Unterricht in derselben inspicirt oder revidirt hat. — Endlich 5) Herr R. Tiktin hat, obgleich er nach frommem und ehrwürdigem Brauch als erster Rabbiner auch erster Vorsteher der hiesigen Kranken-Vcrpflegungs-Anstalt ist, gleichwol ohne alle Rücksicht hierauf wie auf H. 75 der Statuten, niemals Sterbenden Trost zugesprochcn und von Kranken auch nur die ihm persönlich Befreundeten uno Nahestehenden besucht. Es ergiebt sich demnach, daß Herr N. Tiktin innerhalb des Zeitraumes von sechzehn Jahren, da die Statuten unserer Gemeinde in Kraft sind, nicht eine einzige der von denselben festgesetzten Amtsverpflichtungen eines ersten Rabbiners erfüllt hat." — „Wir wurden hiernach auf die Prüfung der amtlichen Bestallung des Herrn R. Tiktin geführt. Aus dieser Prüfung erkannten wir, daß laut Wahlprotokoll vom 23. Oktober 1821 „R. Salomon Tiktin auf den Zeitraum „von drei Jahren, ohne daß demselben das „Prädikat als Ober-Rabbiner beigelegt wird, „bloß zum Stellvertreter des Ober-Rabbiners „dermaßen angenommen und bestellet worden, „daß derselbe alle und jede Amts-Pflicht „und Verricht«ng, die mit derFunktion „eines Ober-Rabbiners verbunden sind, „stets zu beobachten und gehörigerma- „ßen wahrzunehmen gehalten sei;" daß ferner die Hochpreisliche Regierung unterm 9. April 1823 „die Bestallung des Rabbiners Salomon Tik- „tin als Stell-Vertreter des Ober-Landes-Rab- „biners — jedoch nur intermistisch — ge- „nehmigt habe;" und daß eine weitere Verlängerung des mit dem 23. Oktober 1824 zu Ende gegangenen kontraktlichen Verhältnisses zwischen der Gemeinde und dem interimistischen Stellvertreter des Ober-Rabbiners R. Tiktin niemals Statt gefunden. Demnach war Herr R. Tiktin seit dem Ende des Jahres 1824 nur provisorisch in seiner interimistischen Stellung zur Gemeinde belassen worden, und es eristirte für ihn keinerlei Rechtsanspruch an die Gemeinde, falls es diese unter Umständen für rathsam fand, die Stelle des ersten Rabbiners mit einem andern als Herrn Tiktin zu besetzen. Auf Grund der Statuten, welche im §.67 indirekt die lebenslängliche Anstellung der Rabbiner feststellen, konnte Herr R. Tiktin schon deshalb ein Anrecht an die Gemeinde nicht geltend machen, da er, wie nachgewiesen worden, niemals die Bestimmungen der Statuten als ihn verpflichtend anerkannt hatte, und es gegen alle Rechtsbegriffe streiten würde, wenn jemand die Vorthcile eines Statuts anspräche, ohne die an diese Bortheile geknüpften Bedingungen jemals anerkannt und übernommen zu haben." — „Nebrigens haben wir die traurige Befriedigung, daß der nöthig gewordene Kampf mit Herrn R. Tiktin wegen seiner beharrlichen Nichterfüllung der statutenmäßigen Pflichten nicht erst von uns eröffnet worden ist, sondern daß dieser betrübende Kampf der jezeitigen Gemeinde-Vorstände mit Herrn Tiktin bereits seit 8 Jahren geführt wird. Im Jahre 1834 wandte sich eine Anzahl frommer und achtbarer Mitglieder der Gemeinde an den damaligen Vorstand mit dem Gesuche, Herrn R. Tiktin zu veranlassen, daß er zu ihrer religiösen Belehrung an den Sabaten die nach den Statuten ihm obliegenden Vorträge halte. Der Vorstand richtete in Folge dieses Gesuches nachstehendes Schreiben an Herrn Tiktin: Wohlgeborner Herr, Jnsonders hochzuverehrender Hr. Ober-Rabbiner. Mehrere Mitglieder unserer Gemeinde, habenden Wunsch an uns gelangen lassen, Ew. Wohlgeboren zu ersuchen, ihnen in den Nachmittagsstunden der Sonnabende gefälligst Vorträge zu halten und sie zu erbauen.

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