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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-18 · Heft 25 (18.6.1842) · p. Seite 369

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 25 (18.6.1842)
Date
1842-06-18
Page
Seite 369 (sequence 13)
Language
German
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569 heiligste Pflicht erachten, und es entsprang hieraus für uns die Nothwendigkeit einer Untersuchung, ob und in wieweit die heilsamen Vorschriften unserer Statuten hinsichtlich der religiösen Gemeinde-Interessen von den Religions-Beamten der Gemeinde beobachtet und erfüllt werden. Wir begannen diese für das religiöse Heil der Gemeinde nothwendige Prüfung natur- und ordnungsgemäß mit dep Vorschriften der Statuten über diePflichten des ersten Rabbiners. Es sind dies nachstehendem 1) nach §. 6$ der Statuten muß es in unserer Gemeinde jederzeit ein „Rabbinats-Kollegium" geben, und §. 78 No. d. spricht ausdrücklich von „den bei Ehescheidungen und Ertheilung des ritualmäßigen Scheidcbriefes statthabenden Verhandlungen des Rabbi ner- Kollegii," so wie ebendaselbst No. o. „von den bei Ertheilung einer Chaliza statthabenden Verhandlungen des gedachten Kollegii" die Rede ist. Hieraus entspringt für den ersten Rabbiner die Pflicht, Ehescheidung und Chaliza stets nur mit Assistenz der beiden übrigen Mitglieder des (übrigens in allen größer» jüdischen Gemeinden feststehenden) Rabbinats-Ko llegii zu vollziehen. 2) in den HH. 72—75 werden nun die besonderen Amtsverpflichtungen des ersten Rabbiners in folgender Weise festgestellt: §. 72. Dem ersten Rabbiner liegt es ob, außer den zweien Vorträgen zur Neujahrszeit und am nächsten Sonnabend vor dem Osterfeste, immer von 4 zu 4 Wochen in den vorzüglichsten und geräumigsten Synagogen Vorträge abzuhalten. §. 73. Diese Vorträge müssen jedoch nur auf Hinweisung und Belehrung in Religion und Moral abzwecken. §. 74. Er muß stets ein wachsames Auge auf die Lehranstalten und auf den Unterricht in der hebräischen Sprache haben, sich von den Fortschritten der Schüler zu überzeugen suchen, die Beisitzer auffordern, ein Gleiches zu thun, und entdeckte Mängel unverzüglich dem Ausschuß des Vorsteher-Kollegii zu deren Abstellung anzeigen. 75. Der Besuch der Kranken, besonders derjenigen, die in ihren letzten Lebensstunden Zuspruch und Trost von ihm wünschen, muß ihm eine der heiligsten Pflichten sein." — „Aus einer sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der amtlichen Thätigkeit des Herrn Rabbiners Tiktin hat sich Folgendes ergeben: 1) Herr R. Tiktin hat, ohne alle Rücksicht auf §. 68 u. §. 78, d. u. e. der Statuten, die ritualen Funktionen der Ehescheidung und Chaliza niemals durch das Rabbinats-Kollegium, sondern, unter völliger Beseitigung der beiden übrigen Mitglieder des Rabbinats-Kollegiums (nämlich von 182! bis 1838 der beiden Neben-Rabbiner Falk und Landau, später der Rabbiner Dr. Geiger und Landau) stets mit von ihm willkürlich gewählten Privatleuten verrichtet. 2) Herr R. Tiktin hat, ohne alle Rücksicht auf §. 72 der Statuten, niemals die allmonatlichen Synag ogal-Vorträg e gehalten. 3) Herr R. Tiktin hat, ohne alle Rücksicht auf §. 73 der Statuten, niemals die moralische Belehrung der Gemeindemitglieder zum Inhalte seiner jährlich zweimal gehaltenen Sy nagogal-Vorträge genommen. 4) Herr R. Tiktin hat, ohne alle Rücksicht auf H. 74 der Statuten, niemals den hebräischen Unterricht in den hiesigen jüdischen Schulen rcvidirt, er hat niemals nach den Fortschritten der Schüler gefragt, niemals die (Rabbinats-) Beisitzer zur Znspicirung des hebräischen Unterrichtes in der Gemeinde aufgefordert, niemals dem Vorsteher-Kollegium auch nur mit Einem Worte über den Zustanv des jüdischen Unterrichtswesens in unsrer Gemeinde Bericht erstattet.— Seit einer langen Reihe von Jahren besteht in der hiesigen Gemeinde ein mildthätiger Verein, der zum Zweck hat, arme jüdische Kinder in einer, Talmud- Tora genannten Schule im Talmud unterrichten zu lassen. Mitglieder dieses Vereins sind die frömmsten Männer unserer Gemeinde; erster Vorsteher derselben ist seit 12 Jahren Herr R. Tiktin. Hier nun war für Denselben doch wol die allergeeignetste Stätte für eine rabbinische Wirksamkeit nach alter Weise; hier konnte er, als eifervoller Vertheidiger des Tal-

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