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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-18 · Heft 25 (18.6.1842) · p. Seite 371

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 25 (18.6.1842)
Date
1842-06-18
Page
Seite 371 (sequence 15)
Language
German
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371 Wir nehmen um so weniger Anstand, diesem lobenswerten Verlangen durch unsere Bevorwortung bei Ew. Wohlgeboren förderlich zu werden, als bei dem sich immer mehr verringernden Sinn für Andacht ein auf diese Weise sich äußerndes religiöses Bedürsniß uns achtenswerth, und dessen Befriedigung zur Erhebung der durch Nahrungslosigkeit gebeugten Gemüther sehr geeignet erscheinen muß.! Indem wir uns nun erlauben, Ew. Wohlgeboj ren auf die heilsamen Folgen dieses, in allen isj raelitischen Gemeinden bestehenden, namentlich! aber durch unsere Statuten angeordne-! ten Gebrauchs aufmerksam zu machen, geben wir j uns die Ehre, Dieselben um Gewährung des gedachten Gesuchs freundlich zu bitten, und zeichnen mit Hochachtung Ew. Wohlgeboren, Das Ober- Vorsteher-Kollegium rc. Breslau den 20.Mai 1834. Auf dieses ehrerbietige Schreiben des Vorstandes erfolgte nachstehende Erwiderung: „Einem Wohllöblichen Ober-Vorsteher-Kollegium „beehre ich mich auf Dero sehr geschätzte Zuschrift „vom 20. d. M. höflichst zu erwidern, daß es von „keinem Rabbiner einer bedeutenden Gemeinde ge- „fordert wird, wöchentliche Vorrräge zu halten. j „Ihre Aufforderung hierzu, die nie weder an! „meine Vorgänger, noch in den 13 Jahren mei- „ner Amtsbekleidung an mich ergangen ist, mußte „mich um so mehr befremden, als mich eigne Er- „fahrung von dem geringen Eindruck eines Vorschlags überzeugte, der Stellen aus dem Talmud „zum Thema hat, und wie sehr selten ein solcher „seinen Zweck, die Zuhörer durch Erklärungen und „Ermahnungen zu erbauen, andächtig zu stimmen, „und auf die Größe und Erhabenheit unsers Glau- „bens hinzuweisen, erreicht. „Da es aber kcinesweges das Amt eines Rab- „biners noch weniger meine Absicht ist, durch lee- „res inhaltloses Wortgeprägge mir Zuhörer zu verschaffen und zu unterhalten, so kann ich mich „nur an .<2 rro-is '»5 halten, was auch Sie, „geehrte Herren, wie ich nicht zweifle, billigen „werden/' Mit vollkommenster Hochachtung ergebenst Breslau, 30. Mai 1834. (gez.) S. A. Tiktin. Dieses unerwartete und befremdliche Schreiben beantwortete der Vorstand in den Hauptpunkten folgendermaßen: Euer Wohlehrwürden rc. geehrte Zuschrift vom 30. v. Mts., enthaltend die Erwiderung auf den in Betreff der (.nicht allwöchentlich, sondern laut Statuten von vier zu vier Wochen zu haltenden Vorträge) an Dieselben gerichteten Wunsch, ist für unsere theilnehmende Verwendung so unbefriedigend und ungenügend, daß wir dadurch veranlaßt werden, uns folgende Gegenbemerkungen zu erlauben. Der Eingang ihrer geehrten Mittheilung beginnt vorweg mit der bündigen Erklärung: „daß es von keinem Rabbiner irgend einer be- „deutenden Gemeinde gefordert werde, wöchent- „lich Vorträge zu halten, wonach auch Sie „hiezu sich nicht verpflichtet halten;" eine Erklärung, wodurch das Verlangen der Gemeinde zwar auf die einfachste Weise zurückgewiesen, aber kcinesweges erledigt ist. Denn abgesehen davon, daß die hiesige Gemeinde durch eigene Bedeutsamkeit selbstständig genug ist, um in dieser Hinsicht keines andern Vorbildes zu bedürfen, bedünkt es uns vielmehr, daß ein frommes löbliches Verlangen in seinem Streben nicht nur durch keine beschränkende Rücksichten gehemmt, sondern vielmehr gefördert werden müsse, und ein solches Abweichen von der Regel dem geistlichen wie dem weltlichen Vorstande nur zu rühmlicher Auszeichnung gereichen könne. In Verfolg Dero geehrten Bemerkungen belieben Dieselben ferner Ihre Versagung dadurch zu motiviren: „daß weder Ihre Vorgänger, noch Sie selbst eine ähnliche Aufforderung bekommen." Was die unterbliebenen Ermahnungen unserer Vorgänger im Amte anbelangt, so wollen wir dieselben weder gut heißen, noch tadelnd uns hierüber aussprechen, da ein vergangenes Gebühren längst abgetretener Männer als abgeschlossen zu betrachten ist, und jede Beurtheilung ihrer Beweggründe (worunter vielleicht das damalige Vermissen eines passenden geräumigen Lokales zu rechnen wäre) unzulässig macht.

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