Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-18 · Heft 25 (18.6.1842) · p. Seite 365

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 25 (18.6.1842)
Date
1842-06-18
Page
Seite 365 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225227-3225253--04455-3314046
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

365 und als Fcachtfuhrleute zeigen die Juden eine Ausdauer in Wind und Wetter, und eine Unermüdlichkeit bei geringer Kost und deshalb schwächlichem Körperbau, wogegen der Vorwurf einer Abneigung vor schweren körperlichen Arbeiten durchaus nicht aufkommen kann. Für den Kleinhandel, das Aufkäufer-, Mäkler- und Wechslergeschäft hat sich in der Judenschaft schon deshalb eine besondere Gelehrigkeit und Gewandtheit ausbilden müssen, weil diese Gewerbe seit Jahrhunderten in Folge theils ihrer bürgerlichen, theils ihrer religiösen Verhältnisse fast die einzigen waren, welche sie betreiben konnten. Die Nothwendigkeit, bei starker Mitbewerbung ihren Unterhalt damit zu verdienen, gab der Erziehung von frühster Kindheit an und der Entwickelung aller Geisteskräfte eine Richtung auf dieselben, welche, durch lebenslängliche Gewohnheit befestigt, als Erdtheil der Väter aus Kinder und Enkel überging. Ader dem Juden Ln seiner jetzigen Stellung erschweren es die Vorschriften und Gebrauche seines Glaubensbekenntnisses, Handarbeiten gemeinschaftlich mit Christen zu verrichten. Die Christen aller Religionsparteien feiern gemeinschaftlich die Sonntage und die meisten Kirchenfeste. Römischkathotische und Evangelische, welche namentlich in Deutschland häufig vermischt neben einander wohnen, haben jährlich höchstens zwei einzelne Feiertage, welche jeder Theil in's Besondere durch Enthalten von seinen gewöhnlichen Berufsarbeiten heiligt. Die Juden können schon vermöge ihrer Minderzahl keinen Anspruch aus die Befugniß machen, an diesen Sonn - und Festtagen, welche zusammengenommen beinahe ein Sechstheil des Jahres ausmachen, die Feier der Christen durch öffentlichen Betrieb ihrer Geschäfte zu stören; sie verlieren aber für ihren Erwerb noch ein zweites Sechstheil des Jahres durch die strenge Feier ihrer Sabate und Kirchenfeste, welche nicht aus die gleichen Tage mit den christlichen fallen. Der Nachtheil, welcher hieraus bei den meisten körperlichen Arbeiten entsteht, ist schon an sich so bedeutend, daß es für den Juden sehr unvonheil- Haft bleiben würde, sich denselben zu widmen. Der Jude darf nicht allein lebenslänglich das Fleisch von ihm für unrein geachteter Thiere nicht genießen, sondern auch die reinen müssen unter Beobachtung besonderer Gebräuche für ihn geschlackter werden, und überhaupt ist in der Zubereitung seiner Speisen so viel Eigenthümliches, daß eine strenge Beachtung seiner Ritualgesetze es ihm beinahe unmöglich macht, an den Mahlzeiten der Christen theilzunehmen. Dadurch wird alle häusliche Genossenschaft, alles Zusammentreten zu gemeinschaftlichem Genüsse nach gemeinschaftlicher Arbeit für den Juden in solchem Maße erschwert, daß er es nur im höchsten Nothfalle räthlich finden kann, sich darauf einzulassen. Zwar mangelt es auch in den niedern Standen nicht an Beispielen, wo Juden eine Gemeinschaft körperlicher Arbeiten mit den Christen dadurch erleichterten, oaß sie der strengen Beachtung solcher trennenden Religionsgebrauche entsagten; aber sie verloren dadurch sehr wesentlich in der Meinung der großen Masse der Christen, welche Achtung für den angestammten Glauben und bte Sitte der Ba-! ter an den Genossen jedes Religionsbekenntnisses ehrt.! So wird es sehr erklärlich, wie in dem langen Zeitraum von dreißig Jahren, welcher seit der Verleihung des Staatsbürgerrechts durch das Edikt vom 1t. März 1812 verflossen ist, sich noch so wenig in den gewöhnlichen Beschäftigungen derjenigen Juden geändert hat, welche dadurch die Freiheit erhielten, bürgerliche Gewerbe jeder Art im Preußischen Staate zu betreiben. Auch die vollendetste und unbeschränkteste Gleichstellung aller Juden im Preußischen Staate in bürgerlichen und politischen Rechten kann eine Gleichheit in der Wahl der Erwerbsmittel zwischen Christen und Juden nicht hervorbringen. Den Juden wird darum nicht minder sein Glauben, welcher ihn von den Christen trennt, auch von der Tyerlnahme an den meisten körperlichen Arbeiten desselben ausschließen. Der Kleinhandel, welcher ohne langwierige und kostbare Vorbereitung unabhängig von Arbeitsgenossen betrieben, und hauptsächlich durch Aufmerksamkeit, Beharrlichkeit und schnelles Erfassen des günstigen Augenblicks lohnend wird, bleibt ebendeßwegen auch bei voller gewerblicher Freiheit stets das angenehmste Geschäft für die große Zahl derjenigen Juden, die, gleich den großen Volksmassen überhaupt, wenig Anlagen und Mittel zur höher» Ausbildung besitzen. Auf etwas hohem Bil-! dungsstufen, bei mehr Verlag oder Kredit eignen diesel-! den Verhältnisse zu den Geschäften eines Pfandleihers, j Wechslers, Kommissionärs und i'iefrriinfrn. Wo noch j mehr Kapital zur Verfügung steht, reihen sich hieran! gewerbliche Unternehmungen von bedeutendem Umfange, : welche mit christlichen Arbeitern betrieben werden, weil aus diesen überhaupt der Arbeiterstamm besteht. Werden gute natürliche Anlagen weniger durch Kapitalbesitz unterstützt, so wenden sich dieselben den mechanischen Künsten zu. Unter den Stempelschneidern, Kupferstechern? und Verfertigern optischer und mathematischer Jr.stru-! mente befinden sich verhalmißmaßig viel Juden. Wenn

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.