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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-18 · Heft 25 (18.6.1842) · p. Seite 361

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 25 (18.6.1842)
Date
1842-06-18
Page
Seite 361 (sequence 5)
Language
German
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361 waltthätigkeiten und Ungerechtigkeiten nicht ein Zeichen von Vertrauen auf den hochsinnigen und gerechten Fürsten wäre, unter dessen Regierung dasjenige zu einer Unmöglichkeit geworden, was dem Zaghaften Grund zu Besorgnissen giebt. Noch sind die herrlichen Worte nicht vergessen, in denen Se. Majestät der König bei der Huldigung zu Königsberg allen Glaubensparteicn gleichen Schutz zusicherte, gleiche väterliche Vorsorge versprach: und um so weniger konnte sich die hiesige jüdische Gemeinde dazu entschließen, von der Meinung abzugehcn, daß die Gerüchte von der Beschränkung der Rechte jüdischer Unterthanen nur von Uebelwollenden ausgegangen seien, die das gute Vernehmen zwischen Volk und König zu untergraben beabsichtigen. Diese ihre Vermuthung hat sich jetzt vollständig bestätigt, ihr Vertrauen auf den König steht gerechtfertigt da, seitdem in No. 115. d. tg. das Antwortschreiben des Ministers des Innern und der Polizei an die jüdische Gemeinde in Berlin auf ihre Petition mitgcthcilt worden ist. Allerdings wird es in demselben zugegeben, daß das Staatsministerium mit der näheren Erwägung der die Juden betreffenden Verhältnisse beauftragt worden sei, daß aber eine großenteils unrichtige Auffassung der betreffenden Gesichtspunkte zu Besorgnissen Veranlassung gegeben habe, die weder in der Absicht Se. Majestät des Königs noch im Geiste der beschlossenen Abänderung einzelner, die jüdischen Verhältnisse bestimmenden Gesetze ihren Grund hatten. Im Gegentheile wird in diesem Antwortschreiben öffentlich ausgesprochen, daß die beabsichtigte Gesetzesrevision durchaus in liberalem Sinne zur Ausführung kommen solle, und die Abänderung nur den Theil der Gesetzgebung treffen werde, der sich nicht mehr mit den Ansprüchen und nothwendigen Erfordernissen einer freisinnigeren Zeit vertrage. Daher ist in jenem Schreiben von Maßregeln die Rede, durch welche die den Juden auferlegten Beschränkungen aufgehoben werden, insbesondere ihnen im Gemeindeverbande mit Christen die Wahrnehmung ihrer Interessen mehr gesichert, in der Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten durch Bildung von Korporationen eine größere Selbstständigkeit und Autorität eingeräumt, und im Allgemeinen die Gelegenheit erweitert werden soll, ihre Kräfte und Fähigkeiten für sich und die Christen, unter denen sie leben, benutzen zu können. Wahrlich eine glückliche Zukunft eröffnet sich den Juden im preußischen Staate! Denn während durch Bildung von Korporationen den jüdischen Gemeinden die Rechte moralischer Personen gewährt werden, kann doch wol die Erweiterung der Gelegenheit, ihre Kräfte und Fähigkeiten zu benutzen, nichts anderes bedeuten als die Gleichstellung mit jedem anderen Staatsbürger in der Wahl seines Berufes und in der Zulassung zu jeder erwählten Beschäftigung. Wir müssen daher offen gestehen, daß wir das nicht verstehen, was in jenem Schreiben von der Nothwendigkeit gesagt wird, die Gewährung alles dessen an die Bedingungen zu knüpfen, die in dem Wesen eines christlichen Staates beruhen, nach welchem es nicht zulässig ist, den Juden irgend eine obrigkeitliche Gewalt über Christen einzuräumen, oder Rechte zu bewilligen, welche das christliche Gemeinwesen beeinträchtigen könnten. Was ist denn das Wesen des christlichen Staates? Bezweckt der christliche Staat nichts anderes als der Staat überhaupt, nämlich die höchstmögliche sittlich-intellektuelle Entwickelung des Menschen, warum soll dann der Jude dieser Aufgabe nicht ebenso fähig, ebenso würdig sein wie jeder Andere? Warum soll er nicht obrigkeitliche Gewalt besitzen, wenn er durch Bildung und Gesinnung sich ihrer würdig zeigt? Ist er nicht für die Idee des Rechtes ebenso empfänglich wie jeder andere Sterbliche? Was können es daher für Rechte des Juden sein, durch deren Bewilligung das christliche Gemeinwesen beeinträchtigt wird? Wird denn in Frankreich, in Belgien und Holland durch die vollständige Emanzipation der Juden das christliche Gemeinwesen beeinträchtigt? Was in dem ministeriellen Antwortschreiben von dem Festhalten der Rechte der Christen gesagt wird in Bezug auf die Aufhebung jener Beschränkungen der Juden, muß daher in dem edelsten und freiesten Sinne aufgefaßt und ausgelegt werden. Wenn also hier von Rechten der Christen die Rede ist, so können wir darunter kein anderes Recht verstehen, als das Recht, alle Menschen zu lieben, und alle Menschen als seine Brüder anzusehen und zu behandeln, was zuweilen von anderen Religionen untersagt wird. Von besonderen politischen

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