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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-18 · Heft 25 (18.6.1842) · p. Seite 360

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 25 (18.6.1842)
Date
1842-06-18
Page
Seite 360 (sequence 4)
Language
German
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360 sie endlich vollständig Staatsbürger sein, oder nicht? Im letzteren Falle ist Korporativversassung denkbar, aber unerwünschter als der jetzige Zustand, weil sie bessere Aussichten ferner hinausschiebt. Im ersteren! Falle sind Korporationen überflüssig; denn die ganze! Staatsbürgerschaft, die Nation darf nur eine einzige : Korporation bilden, sobald man unter Nation mehr ' versteht, als ein Aggregat von äußerlich neben ein-; ander stehenden Körperschaften und Ständen. Allein! noch größeres Bedenken, als durch den Begriff der i Korporation, wird in dem Ministerialschreiben durch! den eines „christlichen Staates" erregt. Die „Bedingungen , die in dem Wesen eines solchen beruhen," sollen maßgebend sein. „Nach ihnen ist es nicht zulässig, den Juden irgend eine obrigkeitliche Gewalt über Christen einzuräumen, oder Rechte zu bewilligen, welche das christliche Gemeinwesen beeinträchtigen könnten." Hier findet offenbar eine gefährliche Vermischung politischer und religiöser Dinge Statt. Die Weltgeschichte enthält blutige Blätter genug, welche erzählen, welches Elend den Menschen bereitet wurde, sobald der Staat sich und seine Aufgabe so weit vergaß, daß er in das Alierheiligste der Gewissen eingriff und sich zum Parteimannc einer Religion oder einer Konfession machte. Der allerseitsgerechte Staat kann unmöglich eine Religion haben; sonst muß er gegen alle Andersdenkenden ein Stiefvater werden. Man werfe nur einen Blick auf Irland. Schon der eine Umstand, daß Katholiken protestantische Pfarreien erhalten müssen, kann nur Fischblut unerwärmt lassen. Vergessen wir doch nie, daß kein einziger Staat aus Bekennern einer Religion besteht; alle Staaten sind in dieser Hinsicht paritätisch oder gemischt. Die Personen, in deren Händen die Staatsgewalt ruht, können ja ungestört ihrer religiösen Ueberzeugung treu bleiben; aber der Staat, und folglich auch die in seinem Namen Handelnden als solche, dürfen keinem Staatsbürger, keinem Sprößlinge desselbigen Vaterlandes weniger Rechte gewähren und noch minder mehr Pflichten aufcrlegen, blos deshalb, weil selbiger einer andern Religion anhängt. Treffliche Patrioten und tugendhafte Bürger sind zu allen Zeiten in allen Religionsparteien gewesen. Es wäre ja auch traurig, wenn irgend eine der europäischen Hauptreligionen ihre Bekenner hinderte, brave Bürger zu sein. Mehre große Lander haben gezeigt, daß namentlich die Juden im Patriotismus den Christen durchaus nicht nachstehcn. Auch Preußen hat dies erlebt. Warum sollen also unsere Juden nicht auch gesetzlich Preußen, volle Preußen werden? Der Gesinnung nach sind sie es schon; einzelne schlechte Bürger findet man eben so gut unter den Christen. Das neunzehnte Jahrhundert ist zu reif, als daß es die Staaten noch nach Kirchen rubrizirte. Will man aber durchaus, daß der Staat ein christlicher sei, nun wohlan: Christus befahl, seine Feinde zu lieben. Der wahrhaft christliche Staat ist demnach der, welcher erhaben genug denkt, alle Religionen bei gleichen politischen Rechten zu schützen. Und nun gar, da Juden u. s. w. ja durchaus nicht unsere Feinde sind, da es unter ihnen eben solche Ehrenmänner gibt, wie unter de» Christen. Warum sollten sich wirkliche Christen schämen oder fürchten, unter der obrigkeitlichen Gewalt eines Juden zu stehen, welcher die allgemeine Achtung und Liebe genießt? Die Beeinträchtigung des christlichen Gemeinwesens durch jüdische Beamte ist nicht zu besorgen; eher noch können sich die Juden über solche Beeinträchtigung von Seiten der Christen in vielen Ländern beklagen. Jede Kirche hat natürlich Vorsteher aus der Mitte ihrer Anhänger; da nun der bürgerliche und der religiöse Kreis durchaus ihrem innersten Wesen nach auseinanderliegen, so ist keine Gefahr vorhanden, daß z. B. jüdische Obrigkeiten in christliche Verhältnisse als solche eingreifen." — Königsberg, 28. Mai. (Privatmitth.) Folgendermaßen wird in der hiesigen Zeitung von gestern das bekannte Ministerialschreiben besprochen: „Die jüdische Gemeinde zu Königsberg war von allen größeren jüdischen Gemeinden des preußischen Staates die einzige, die den im Anfänge dieses Jahres sich verbreitenden Gerüchten von beschrankenden Veränderungen der Judengesetze keinen Glauben schenkte, weil sie Maßregeln im Sinne des Rückschrittes, die den finsteren Geist barbarischer Jahrhunderte athmen, in unserem Staate nicht mehr für möglich hielt. Sie unterließ daher auch, sich in einer Petition an Se. Majestät den König zu wenden, was die übrigen Gemeinden für nothwendig erachteten, und ihre Besorgnisse über bevorstehende Beeinträchtigungen auszusprechen, weil sie der Ueberzeugung war, daß eine Bitte um Schutz gegen Ge-

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