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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-11 · Heft 24 (11.6.1842) · p. Seite 352

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 24 (11.6.1842)
Date
1842-06-11
Page
Seite 352 (sequence 8)
Language
German
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352 laubniß zum temporären Aufenthalt in dem unserer Verwaltung anvertrautem Bezirk von Jahr zu Jahr prolongirt. Nach obigem Grundsatz würden wir diese Erlaubniß nur immer von Jahr zu Jahr prolongiren können; da aber dies Verfahren eine unseres Dafürhaltens wenig lohnende Vermehrung der Schreiberei verursacht, so glauben wir ehrerbietigst darauf antragen zu dürfen, uns hochgeneigtest zu autvrisiren, ausländischen Juden, welche sich zu einem bestimmten erlaubten Zweck und auf bestimmte Zeit in dem diesseitigen Departement aufzuhalten beabsichtigen, die Erlaubniß dazu gleich für die ganze bestimmt anzugebende Zeit ertheilen zu dürfen. Ein Nachtheil dürste unseres Erachtens hieraus nicht entstehen, da wir streng auf die jedesmalige Beibringung von Heimathscheinen halten und überdies die Erlaubniß nur unter der Bedingung ertheilen würden, daß dieselbe zu jeder Zeit widerruflich sei, wenn der Inhaber derselben durch sein Betragen je. zu Unzufriedenheit Veranlassung geben sollte. Außerdem würden wir die Polizeibehörden besonders instruiren, überall auf sofortige Entfernung jener ausländischen Juden zu dringen, wo das Dienstverhältniß oder ein sonstiges Engagement derselben sich vor der bestimmten Zeit, für welche ihnen der Aufenthalt gestattet ist, auflöst, damit denselben jede Gelegenheit zur selbstständigen Niederlassung oder zum unbefugten Gewerbebetriebe abgeschnittcn wird. Erfurt, den II. März 1842. König!. Regierung, Abtheilung des Innern. An Ein Königl. hohes Ministerium des Innern und der Polizei zu Berlin. 167) Verfügung an die Königl. Regierung zu Erfurt, in eben derselben Angelegenheit, vom 8. April 1842. In Berücksichtigung der in dem Bericht vom II. v. M. auseinander gesetzten Umstände will das Ministerium die Königl. Regierung, nach Ihrem Anträge, hiermit ermächtigen, ausländischen Juden, welche sich in Ihrem Verwaltungsbezirke zu einem bestimmten erlaubten Zwecke und auf bestimmte Zeit aufzuhalten beabsichtigen, die Erlaubniß zu diesem Aufenthalte, statt, wie bisher, von Jahr zu Jahr, gleich für die ganze, von denselben bestimmt anzugebende Zeit unter den von Ihr im Berichte ausgesprochenen Bedingungen und Voraussetzungen zu ertheilen. Berlin, den 8. April 1842. Ministerium des Innern. Erste Abtheilung. v. M e d i n g. Deutschland. Hamburg, 27. Mai. (Privatmitth.) Zu den für die Juden pikanten Merkwürdigkeiten bei dem großen Brande gehört auch der Umstand, daß es gerade die ausschließlich von Juden bediente Spritze der hochdeutsch-israelitischen Gemeinde in Altona (dort hat nämlich jede Kirchengemeinde eine Feuerspritze zu unterhalten) war, welche die in unseren Fasten berühmte — Alsterhalle rettete. Ferner, daß mitten in dem Feuermeer eine Straße wie durch ein Wunder erhalten worden ist, welche —Neß heißt. Eine nicht unbedeutende Zahl jüdischer Hausirer und Kolporteurs, welche in den niedergebrannten Straßen seit vielen Jahren ihr Brot fanden, sind jetzt sehr schlimm daran, da sie ihres Erwerbes beraubt, und doch, weil sie nicht selbst abgebrannt, keinen Anspruch an die Unterstützungsbehörden haben. Bei der großen Umwälzung, welche unsere Stadt getroffen hat, werden Reformen in der Verfassung natürlich nicht ausbleiben, und wir Juden stehen in politischer Hinsicht so schlecht, daß wir auf keinen Fall dabei verlieren können. Manche machen sich sanguinische Hoffnungen; diejenigen indeß aus unserer Mitte, die 1813 hier mit erlebt haben, erwarten höchstens daß die Acquisition von Grundstücken in allen Theilen der Stadt und des Gebiets uns frei gegeben wird. Dies geschähe dann aber nicht aus Humanität oder Philantropie, denn diese sind auch hier durch die Weisheit der neueren historischen und philosophischen Schulen so verrufen, daß Jedermann, der mündlich oder schriftlich mit Vorschlägen auftritt, sich vorgängig dagegen verwahrt; — sondern lediglich um den Preis der Grundstücke durch vermehrte Konkurrenz zu erhöhen, und allenfalls dem Fiskus die Abgabe — von 2 p6t. — für die Umschreibung der zahlreichen Häuser einzubringen, die für Juden auf den Namen christlicher Freunde geschrieben sind.

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