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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-11 · Heft 24 (11.6.1842) · p. Seite 347

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 24 (11.6.1842)
Date
1842-06-11
Page
Seite 347 (sequence 3)
Language
German
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347 ist eine Berichtigung der „großentheils unrichtigen Auffassung" der „Gesichtspunkte," welche nach der Vermuthung jüdischer Gemeindevorstände dem in Rede stehenden Gesetz zu Grunde liegen und. daher zu ungegründeten „Besorgnissen" Anlaß gegeben haben sollen. — Man erwartet demgemäß, hier zu erfahren, daß die dem Gesetze zu Grunde liegenden Gesichtspunkte ganz andere seien, als welche demselben von Seiten der Gemeindevorstande irrig untergelegt wurden. Was ist dagegen der wirkliche Inhalt des Schreibens? — Die Gemeindevorstände protestiren gegen Neuerungen, welche mit den anerkannten Grundsätzen des modernen Staats disharmoniren und die traurigsten Folgen haben würden; sie protestiren gegen etwaige, ihnen zu bewilligende Privilegien, z. B. die Befreiung der Israeliten von der Militärdienstpflicht, gegen den Gesichtspunkt, wonach sie als besondere Kasten oder Korporationen besondere Rechte genießen oder besondern Pflichten unterworfen sein sollen, da der Staat keinen andern Gesichtspunkt, als den gesetzlichen aufkommen lassen dürfe, der allen Staatsangehörigen gleiche Rechte verbürgt und gleiche Pflichten auferlegt. Sie hielten jede Absonderung von ihren christlichen Mitbürgern als eben so entehrend in Bezug auf sie selbst, wie unwürdig des Staats und des Jahrhunderts, in dem sie leben. — Das „beruhigende" Schreiben des Ministers belehrt sie nun, daß ein Judengcsetz allerdings dem Staatsrath vorliege und zwar ein Gesetz, welches den betreffenden einerseits „größere Selbstständigkeit und Autorität" einräume, andererseits „die Gewährung alles dessen an die Bedingungen knüpfe, die in dem Wesen eines christlichen Staats beruhen, nach welchem es nicht zulässig sei, den Juden irgend eine obrigkeitliche Gewalt über Christen einzuräumen oder Rechte zu bewilligen, welche das christliche Gemeinwesen beeinträchtigen könnten.Verlangten die Israel. Gcmeindevorstände, man solle ihnen eine „Gewalt über Christen" einräumen? Verlangten sie „größere Selbstständigkeit und Autorität?" — Im Gegentheil, sie protestirten ja gegen die „Bewilligung größerer Rechte;" sie protestirten ja gegen jede „größere Selbstständigkeit und Autorität," sie beunruhigten sich ja über den falschen Gesichtspunkt, der kein Recht, sondern Privilegien, kein Gesetz, sondern Autoritäten, Korporationen u. s. w., keinen Staat, sondern Kirchen „christliche Gemeinwesen," keine sittliche Macht, sondern die materielle Gewalt allein anerkennt! Das ministerielle Schreiben will sie beruhigen; statt dessen vertheidigt es aber den „irrigen Gesichtspunkt," und es fragt sich nur, ob das Schreiben mehr ein naives Geständniß oder eine offene Darlegung von Grundsätzen enthält, welche den Gemeindevorständen zur Beachtung empfohlen werden. — Bei dem Dunkel, das noch über die Verhandlungen dieser, wie aller innern Staatsangelegenheiten, schwebt, ist schwer zu entscheiden, in wie weit die in dem Schreiben cxpvnirten Grundsätze unserer Staatsregierung zur Norm dienen oder Privatansichten sind. Wir hoffen noch immer, daß die „Gesichtspunkte," welche dem fraglichen Gesetze zu Grunde liegen, ganz andere sind, als jene, welche die Gemeindevorstände befürchteten und das fragliche Schreiben des Ministers unterstellt, können es jedoch den Israeliten nicht verübeln, wenn sie sich bei dem ihnen ertheilten Bescheide keineswegs beruhigen, vielmehr Maaßregeln vorbereiten, die sie, falls ein Gesetz, wie das in Aussicht gestellte, wirklich erlassen würde, früher oder später nothwendig ergreifen müßten. Schon als das dem Staatsrathe vorliegende Judengcsetz noch nicht offiziell bekannt und anerkannt war, sondern als bloßes Gerücht cirkulirte, faßten bekanntlich mehre Israelit. Familien den Entschluß, sofern ein solches Judengesetz wirklich promulgirt würde, ihr Vaterland zu verlassen, und ihre Thätigkeit, so wie ihr Vermögen dahin zu verpflanzen, wo alle Bürger unter einem Gesetze leben und wirken können. Die nächste Folge des in Aussicht gestellten Judcngesetzes wird also sein, daß alle freisinnigen und wohlhabenden Juden unserem Lande entzogen werden. Die weitern Folgen des fraglichen Gesetzes zu beurtheilen, überlassen wir füglich allen denkenden und vorurtheilsfreien Männern. — 8i Ton ä besoiu de prouver de telles choses, on peut-etre sur de ne pas vaincre, sagt schon Montesquieu bei einer ähnlichen Gelegenheit. Magdeburg, 30. Mai. Die No. 141 und 142 der Preuß. St. Z. enthalten eine „Uebersicht der Anzahl und Nertheilung der Juden im Preußischen Staate nach einer Vergleichung der Zahlungen

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