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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-06-04 · Heft 23 (4.6.1842) · p. Seite 334

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 23 (4.6.1842)
Date
1842-06-04
Page
Seite 334 (sequence 2)
Language
German
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334 bamit die Zulassung der Israeliten zu solchen ZwejM, weW nicht „obrigkeitlich" sind, ausgesprochen seiu, na- VGtlLch: der Lehrstand in allen seinen Verzweigungen Wd die juristische Praxis. Ob das Physikat, ist noch fraglich. Hiermit waren auch die Kreise angegeben, in denen die Juden „ibre Kräfte und Fähigkeiten für sich und die Christen" (s. oben) mehr benutzen könnten. „Oder Rechte zu bewilligen, welche das christliche Gemeinwesen-beeinträchtigen könnten" — diese eine Stelle wirft alle vorhergegangenen Folgerungen wieder über den Haufen; denn unter der Aegide dieses Satzes kann der Eintritt in den Lehrsiand, die juristische Praxis, die Erwerbung von Grundbesitz, und wer weiß noch was, selbst die Niederlassung, in Frage gestellt werden. Dies wird durch den folgenden Satz nur noch mehr bestärkt: „die Festhallung dieser Rechte der Christen müsse daher der Aufhebung jener Beschränkungen die Waage halten, beides könne nur vereint bestehen und nicht von einander getrennt werden." (Die letzten Worte sind ziemlich unverständlich.) 3) „Mit der Aufhebung der Militairpflicht der Juden würde denselben nichts genommen werden, da ihnen der freiwillige Eintritt in den Militairdrenst gestattet bleibe." Es gilt hier keine Kritik, sondern nur eine Interpretation des Ministerialschreibeus, sonst müßten wir wirklich unser Erstaunen über die Ansicht zu erkennen geben, — daß mit der Militairpflichtigkeit Nichts genommen, und die Erlaubniß zum freiwilligen Eintritt eine hinlängliche Entschädigung sei"? Man ersieht leicht, daß dieser Umstand ganz und gar dadurch bewirkt worden, daß man dem Vorwurf, die Juden sollen dienen, aber nicht avanciren, entgehen will. Aber ist es gar Nichts, nothwendig zu dem .Heerverbande des gesammten Volkes zu gehören, oder nicht? — Die wahrscheinlichen Resultate des ganzen Schreibens sind demnächst: a) Freiere Bewegung in der Niederlassung, b) Zugeständniß bis jetzt versagter Gewerbe, c) Besondere Vertretung der Juden bei den Lokalbehörden, d) Solide Gestaltung der Gemeindekorporation, e) Eintritt in den Lehrstand, die juristische. Praxis ff. — welche Resultate jedoch sämmtlich durch die Phrase, daß die Rechte der Christen und das Gemeinwesen nicht beeinträchtigt werden sollen, wieder zweifelhaft gemacht wevdW — f) Aufhebung der Militairpflichtigkeit, jedoch Etlaubniß zum freiwilligen Eintritt. So wie dieser Ministerialbescheid nun vor uns liegt, erfüllt er alle die Besorgnisse, welche das Gerücht den Juden zugeführt, und es stellt sich somit heraus, daß, wenn das Gesetz wirklich so zur Ausführung käme, alle Petitionen derselben Nichts gefruchtet haben — in Beziehung auf die Sache selbst. Allerdings haben sie insofern genützt, als sie Europa von dem Selbstbewußtsein, welches uns über unsre Lage inne ist, und von dem Streben, alle politischen Schranken, die unser Bekenntniß umgeben, niederzureißen, überzeugt haben. Welch' eine bedeutende Stufe in der politischen Geltung wir dadurch erstiegen haben, wird sich uubezweifelt in späterer Zeit Herausstellen. Für jetzt hätten wir also die Aussicht, der Militairpflichtigkeit enthoben, bei den Lokalbehörden eine Vertretung, eine kräftigere Gemeindeverfassung und einige Lebenszweige zur Wirksamkeit geöffnet zu erhalten: hingegen in eine viel mehr isolirte Stellung zu rücken, von den christlichen Mitbürgern wieder weit mehr geschieden zu werden, und als Grundsatz ausgesprochen zu sehen — von allen obrigkeitlichen Stellen ausgeschlossen zu sein. Freilich würden dadurch Frankreich, Holland, Belgien, Nordamerika für un christliche Staaten erklärt — indeß damit wird sich wol die Diplomatie nicht sehr beschäftigen. Daß die Aussprache dieses Grundsatzes als solcher von tiefer, bitterer Einwirkung auf die anderen Staaten Deutschlands sein wird, ist ausgemacht. Wie viele mögen darauf gewartet haben! Wie vielen ist ein scheinbares Argument auf viele Jahre damit in die Hand gegeben! Doch immerhin, wir wissen ja, daß das Leben sich nicht nach den promulgirten Gesetzenrichtet, daß das Leben verbrüdert, was Gesetz und Dogma auseinandevhalten. Und wenn eine kräftige Gemeindeverfassung, wenn in der einmal ausgestellten Jsolirung der jüdischen Kommune Selbstständigkeit und Recht gegeben werden: so muß sie nicht blos von Neuem in sich erstar> ken, nein! sie. wird auch nach außen eine frische Achtung gewinnen — denn wer Macht hat, hat Achtung. Dies zu unserm Tröste, dies zu immer neuer Anregung, mit urrgeschrvächtew: Muthe kräftig an's Werk zu gehen. Niemals werden wir unsrerseits zugestehen, daß der Staat

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