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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-05-28 · Heft 22 (28.5.1842) · p. Seite 327

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 22 (28.5.1842)
Date
1842-05-28
Page
Seite 327 (sequence 7)
Language
German
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327 so unvereinbarlichen Mißbrauch entdeckt hatte, daß die Verstorbenen noch am nämlichen Tage, ja oft wenige Stunden nach dem Tode begraben werden, welche Gewohnheit nichts anders als eine üble Ausdeutung ihres Gesetzes und einen gewissen Aberglauben zum Grunde hat, woraus die schrecklichsten Folgen entstehen können; so darf kein Jud der allgemeinen Verordnung gemäß vor Verlauf der 48 Stunden nach dem Tode begraben werden. Und sollte es ein außerordentlicher Fall nothwendig machen, so muß zuvor die genaueste Untersuchung von Seite des Kreisphysikus vorgenommen werden, und die Kreisämter müssen darüber wachen, daß dieses Verbot jederzeit beobachtet, und unter keinerlei nichts bedeutendem Vorwände überschritten werde. Eine fernere Verordnung verfügt, daß bei der auf die Juden auszudehnenden Beerdigungsvorschrift noch auf zwei Hauptpunkte Betracht zu nehmen sei. Diese sind: das bei den Juden gewöhnliche Zusammenwohnen mehrer zahlreichen Familien, unter denen ein 48 Stunden lang liegender, todtcr Körper leicht eine Ansteckung verursachen könnte, und dann der Sabat und die andern Festtage, an denen ihnen die Beerdigung durchaus verboten ist, und deswegen die Todten bisweilen über die festgesetzte Frist unbeerdigt bleiben müßten. Um nun diese Fälle zu vermeiden, wurde erlaubt, daß an jenen Orten, wo nicht ein besonderes, abgesondertes Behaltniß für Verstorbne, z. B. eine Todtenkammer *) ausgewiesen werden kann, der Physikus zur Besichtigung hcrbeigerufen, und nach dessen Erkenntniß in Hinsicht auf die aus der Natur der Krankheit, oder was immer für eine andere Ursache überhand nehmende Fäulniß der Beerdigungstermin, so wie bei einfallenden Sabbat- oder andere ihnen geheiligte Festtage abgekürzt werden dürfte. Doch versteht es sich von selbst, daß aller Mißbrauch einzuschränken, und nur dann davon Gebrauch zu machen sei, wenn wirklich Gefahr vorhanden ist, und über die nothwendig schleunige Beerdigung die schriftliche Bestätigung des Physi- *) Da die allgemeine Einführung der Todtenkammern sehr zu wünschen ist, so werde ich nächstens hier mittheilen, wie sie vorschriftsmäßig zu errichten seien. Corresp. kus, oder in dessen Ermangelung eines approbirten Wundarztes bei der Obrigkeit eingelegt wird °). li. H-k. Literarische Nachrichten. Wien, 1. Mai. (Fortsetzung.) Der biblischen Kritik und Exegese gehört an: Tn niiS, historisch-kritischer Versuch, die Psalmen auf Oavid'S Zeiten zurückzuführen, nebst einem Anhänge über einige biblische poetische Stücke von Mayer Randegger. (1841.) Dieses Werk kann als eine gut ausgestattete Ausgabe der hebr. Psalmen zum täglichen Gebrauch angcwcndet werden, weshalb auch annn mnN -N2 hinzugefügt ist. Außerdem enthält es eine hebr. Einleitung und fortlaufende Erklärung, welche die Psalmen auf David's Zeit zurückzuführen sich bemühen. Wer die über alle Grenzen hinaus geführte kritische Auseinanderreißung der Psalmen in neuester Zeit kennt, wird einen solchen reagirenden Versuch nicht übersehen. Obgleich hier nun der Ort nicht ist, näher auf die Argumente Randegger's einzugehen, so erkennen wir doch an, daß derselbe im Einzelnen viele treffende Bemerkungen heranbringt, im Ganzen jedoch kritischer Begründung entbehrt, sondern, namentlich die Psalmüberschristen ohne tiefer in die Kritik derselben einzugehen annimmt. — nbaa Vn nnsu von Js. Reggio. In leichtem Hebräisch stellt Reggio verschiedene Fragen in Bezug auf das Buch Esther auf. Leicht jedoch über die allgemeinen Fragen hinweggehend, beschäftigt er sich nur mit Einzelnem, z. B. warum verbot Mordechai der Esther, ihren Ursprung kund zu thun? Warum wollte Mordechai dem Haman keine Reverenz bezeugen? Ferner über den Charakter und den Stand Mordechai's. Die Hauptuntersuchung gilt den König Ahasveros, den er mit Darius Hystaspes für identisch hält, welche Ansicht er mit vielen Gründen unterstützt. — Unter den liturgischen Druckwerken hebe ich heute eine schöne Ausgabe der NO2 bw NTN hervor, mit korrekter deutscher Uebersetzung (metrischer der poetischen Stücke), welche sich zunächst der Kölner anschließt: große schöne Typen empfehlen diefe Ausgabe dem Alter. (Fortsetzung folgt.) *) Siehe A. W. Gustermanns Oesterr. Kirchenrecht 2. B. §. 339. und 3. B. §. 588. Corresp.

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