Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1842)
- Date
- 1842-05-28
- Page
- Seite 324 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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324 sich nicht dem trägen Grame hin. Und wenn frühere Zeiten ihre Zuflucht zuBußgesangen, zu trübem Jammern und sündlichem Fanatisiren nahmen, so danken wir dem allgütigen Vater, daß er uns in einem Zeitalter leben ließ, wo nicht der geißelnde Mönch und nicht der ftahlhändige Ritter, sondern wo die Industrie, die sittigende, veredelnde, friedliche Kraft der Gewerbe und des Handels anspornend herrscht. Arbeiten und das Element bewältigen, Wohlfahrt und Lebensfreude verbreiten, das ist unsre Moral! Und wenn man uns sagen würde, daß in dieser Moral ein guter Theil Eigennutz liege, so erwidern wir wieder: gelobt sei der allgütige Vater, der durch ein so mächtiges, unzerreißbares Band das Wohl des Einzelnen an das des Ganzen geknüpft hat! Wahrlich, wer von diesem erhabenen Beispiel Nichts lernt, dessen Ohr muß verstopft und dessen Herz verstockt sein. Es würde uns zur ausnehmenden Freude gereichen, bei den verschiedenen, auswärtigen Unterstützungs - Komite's recht viele jüdische Namen zu finden °). Magdeburg, 17. Mai (Privatmitth.) So eben kömmt uns bereits folgende Piece zu: „Gott mit uns! Worte der Beruhigung nach dem großen Brande, welcher Hamburg vom 5. bis 8. Mai heimgesucht hat. Gesprochen im Neuen Israel. Tempel am Sab. vor dem Wochenfeste, den 14. Mai 1842, von Dr. N. Frankfurter. Der Betrag ist den hilfsbedürftigen Abgebrannten bestimmt. Gedruckt und zu haben bei F. H. Nestler und Melle. (Preis 4 Schill.)." Dieses herrliche Predigtstück über Jes. 54, 7. 8., wir empfehlen es ebenso um seiner selbst willen, wie um des Zweckes. Die hinreißende Kraft und Fülle der Sprache, der Strom des Gefühls und der Erhebung, die schöne Wahl von Schriftstellen machen diese Predigt des großen Gegenstandes würdig. Pr errßen. Magdeburg, 13. Mai (Privatmitth.) Wir sind durch die Güte des Herrn Land- Rabbinen Fried- *) Auch die Redaktion dieser Zeitung ist durch ihre ausgebreiteten Verbindungen in den Stand gesetzt, Beitrage aus allen, auch den entferntesten Gegenden entgegenzunehmen, welche sie dem hamburgischen Hülfsvereine übermachcn wird, und wovon dann auch unsere israelitischen Brüder ihren Antheil erhalten. Corresp. länder in Brilon in den Stand gesetzt, folgenden Bescheid, welchen derselbe auf die im Namen seiner Gemeinden bei Sr. Maj. dem Könige eingereichte Jmmediat-Eingabe durch den Herrn Minister v. Rochow, (der seitdem das Ministerium verlassen,) erhalten, hier mitzutheilen. Allerdings hat dieser Bescheid das Verdienst, von allen bisher auf die Petitionen der Israeliten erlassenen der ausführlichste zu sein. Wie weit er hingegen uns zu erfreuen im Stande sei, sieht ein Jeder von selbst ab. Des Königs Majestät haben aus Ihrer an mich zur Bescheidung abgegebenen Jmmediat- Eingabe vom 26. März c. ersehen, zu welchen Besorgnissen die großentheils-unrichtige Auffassung der dem Königlichen Staatsministerio zur näheren Erwägung gestellten, die Verhältnisse der Juden betreffende, Gesichtspunkte Veranlassung gegeben hat. Im Allerhöchsten Aufträge eröffne ich Ihnen deshalb, daß es ganz eigentlich in der Allerhöchsten Absicht liegt, Maaßregeln zu ergreifen, durch welche die den Juden auferlegten Beschränkungen aufgehoben werden, insbesondere ihnen im Gemeindeverbande mit Christen die Wahrnehmung ihrer Interessen mehr gesichert, in der Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten durch Bildung von Korporationen eine größere Selbstständigkeit und Autorität eingeräumt und im Allgemeinen die Gelegenheit erweitert wird, ihre Kräfte und Fähigkeiten für sich und die Christen, unter denen sie leben, benutzen zu können. Sr. Majestät erachten aber für nothwendig, daß die Gewährung alles dessen an die Bedingungen geknüpft werde, die in dem Wesen eines christlichen Staats beruhen, nach welchem es nicht zulässig ist, den Juden irgend eine obrigkeitliche Gewalt einzuräumen oder Rechte zu bewilligen, welche das christliche Gemeinwesen beeinträchtigen könnten. Die Fest- Haltung dieser Rechte der Christen müßte daher der Aufhebung jener Beschränkungen die Waage halten, beides könne aber nur vereint bestehen und nicht von einander getrennt werden. Mit der Aufhebung der Militärpflicht der Juden würde denselben nichts genommen werden, da ihnen der freiwillige Eintritt in den Militärdienst gestattet bleibe. Jedenfalls möchten aber die Juden die Resultate der angeordneten Be-