Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1842)
- Date
- 1842-05-14
- Page
- Seite 302 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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302 Magdeburg, 2. Mai. In voriger Nummer gaben wir einen Artikel aus der hiesigen Zeitung. Wir finden jetzt, daß derselbe unvollständig aus der Oberdeutschen Zeitung entnommen ist, und wir geben daher ihn hier vollständig. „Berlin den 16. April. Das Gesetz über die jüdischen Staatsbürger, von dem man nun bestimmt weiß, daß es dem Staatsrathe vorliegt, regt lebhaft die Gemüther an, und mit Theilnahme sehen wir, daß die zahlreichen gebildeten Mitglieder der jüdischen Gemeinden im ganzen Lande energische Gegenvorstellungen an die höchste Stelle richten, und von angesehenen Männern in ihrem Bestreben unterstützt werden. Hier ist seit einigen Tagen die Abschrift eines Briefes in Umlauf, den der Bankier Mendelssohn in Königsberg von Alexander v. Humboldt erhalten hat, nebst einem andern Schreiben des Herrn v. Humboldt an den Minister v. Stollberg, welches die Meinung des berühmten Gelehrten über das in Rede stehende Gesetz klar darlegt. „Ich hoffe — sagt derselbe im Eingänge, indem er anfragt, was von den verbreiteten Gerüchten zu halten sei, — daß Vieles sehr falsch und hämisch aufgefaßt ist; wäre es aber so, so halte ich die beabsichtigte Einrichtung nach meiner innigsten Ueberzeugung für höchst aufregend, wider alle Grundsätze wahrhafter Staatsklugheit streitend, zu den bösartigsten Interpretationen der Motive veranlassend, Rechte raubend, die durch ein menschlicheres Gesetz des Vaters bereits erworben sind, und der Milde unseres jetzigen Monarchen entgegen. Es ist gefahrvolle Anmaßung der schwachen Menschheit, die uralten Dekrete Gottes auslegen zu wollen; die Geschichte finsterer Jahrhunderte lehrt, zu welchen Abwegen solche Deutungen Muth geben." So Herr v. Humboldt, der sich entschieden erklärt, daß allerdings die Juden ein Recht zur Gleichheit haben, das ihnen nicht mehr entrissen werden kann, und daß ihre vollständige Emanzipation eine in Zeit und Vernunft begründete Nothwendigkeit sei." Deutschland. Hannover, 26. April. (L. A. Z.) Da es verlautete, daß die gegenwärtig mit Ausgleichung der über das Judengesetz obwaltenden Abweichungen beschäftigte verstärkte Konferenz die in zweiter Kammer verworfene, in erster streng festgehaltene Ablösung des Schutzgeldes, als einziges Hülfsmittel zur Beseitigung der Finanzschwierigkeit, wieder aufnehmen dürfte, so hat sich die Judengemeinde der Residenz mit einer Bittschrift an die Stande gewendet, worin der Ursprung dieser Abgabe nachgewiesen und gezeigt wird, daß dieselbe ihren eigentlichen Charakter überhaupt schon verloren, und daß die in Aussicht stehende Ablösbarkeit wegen der ungleichmäßigen Vertheilung des Schutzgeldcs (wovon z.B. die hiesige Gemeinde fast die Hälfte der ganzen Summe zahlt) nicht nur unbillig für den Einzelnen, sondern auch höchst drückend sein würde, wenn sie den Pflichtigen als Zwang auserlegt, ganz unausführbar aber, wenn sie ihnen sreigestellt bliebe. Es ist zu hoffen, daß die Kammern diesen Gründen Gehör geben und die Juden mit einer Maßregel verschonen werden, welche in zweiter Kammer selbst als eine Verhöhnung derselben bezeichnet wurde. Oesterreich. Prag, 18. April. Aus einem großen, tief ergreifenden Art. der L. A. Z. über die Judensteuer in Böhmen heben wir Folgendes heraus. Es wurde in diesen Blättern von der im vorigen Jahre erfolgten Modisijirung einiger Punkte des Judenpatents vom Jahre 1792 berichtet; und schon ist das böhmische Landesgubernium von neuem beauftragt worden, den Entwurf zu einer neuen Judenordnung, durch welche manches Drükkende jenes Patents gemildert werden soll, allerhöchsten Orts zur Beschlußnahme vorzulegen. Hiermit soll auch die Aufhebung der noch geltenden Judensteuer in Verbindung stehen: eine Milderung, die schon von dem verstorbenen Kaiser Franz kurz vor seinem Hintritt ausgesprochen wurde, deren Ausführung aber an finanziellen Rücksichten scheiterte. Diese Judensteuer datirt aus dem ersten Regicrungsjahrcn der Kaiserin Marie Theresia; es wurde nämlich für die Wohlfahrt Böhmens für ersprießlich gehalten, die Juden sammt und sonders aus dem Lande zu treiben; die Juden boten eine jährliche Steuer an, und man glaubte nun das Wohl des Landes trotz der Anwesenheit der Juden geborgen: der Aufenthalt wurde ihnen wieder gestattet. Diese Steuer wurde nach dem Vermögen, das Jedermann genau angeben mußte (daher sie den Namen Faffio» erhielt), entrichtet; und es war in den ersten Jahren ihrer Entstehung nicht ungewöhnlich, Familienväter in ihre» Wohnungen zu über-