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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-05-14 · Heft 20 (14.5.1842) · p. Seite 290

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 20 (14.5.1842)
Date
1842-05-14
Page
Seite 290 (sequence 2)
Language
German
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290 schwanken können. Dieses erhebende Bewußtsein, daß derWe Wille, der ihn zum Dienste für das Baterlänö tverbt, tausend Andere gleichzeitig unter die Waffen ruft, weit es zugleich der Wille des Gesetzes geworden ist', dieses erhebende Bewußtsein beseelte bis jetzt jeden preußischen Staatsbürger, denn was ist das Gesetz anders, als der zum allgemeinen Willen erhobene vernünftige Einzelwille? Und dieses erhebende Bewußtsein, das die Pflicht zu einem freudig ergriffenen Rechte machte, soll dem jüdischen Staatsbürger entzogen werden. Während die Große der, von ihnen zu bringenden Opfer, falls sie sich zum Dienste entschließen, dieselbe bleibt, soll der Gewinn, der dem Vaterlande aus demselben erwachst, bis fast auf Null reduzirt werden, denn der Einzelne ist und bleibt dann eben nur Einzelner und Nichts mehr. Anders freilich wäre es in Zeiten einer gegenwärtigen Noth des Vaterlandes, wo die allgemeine Begeisterung in ihrem lebendigen Hervertreten ein eben so starkes Bindemittel für die Einzelnen wäre, wie in Zeiten des Friedens das Gesetz. Aber auch für die Zeiten des Friedens ist die Aufhebung eines solchen Bindemittels ein großes ttebel, denn wenn das Verhältnis; des, als freier Bürger aus einem innern Antriebe, der Ln dem Gesetze nur seinen allgemeinen Ausdruck wiederfindet, seinem Vaterlande Dienenden ein wahrhaft sittliches Verhältnis; ist, so ist jede Einrichtung, die eine Häufigkeit des Entschlusses, lieber sich, als das Vaterland zu bedenken-, hervorruft, eine wahrhafte Demoralisation. Es gilt nun für diese Bedeutung des Gesetzes ein Surrogat aufzufinden, das geeignet ist, dem Einzelnen das Bewußtsein wiederzugeben, daß sein Entschluß kein isolirter Entschluß mehr, sondern gleichzeitig der einer ganzen, großen Masse ist, und dieses Surrogat ist nur in einer Vereinigung zu finden. Dir Einzelnen mögen zusammentreten und sich bei Auferlegung eines namhaften Nachtheiles für den Fall einer Kontravention für sich oder die, unter ihrer Botmäßigkeit stehenden Söhne das Versprechen geben, von dem Privilegium der Befreiung vom Militärdienste, falls ein solches gesetzlich ausgesprochen würde, keinerlei Gebrauch zu machen, vielmehr sich oder ihre Söhne durchaus so zu betrachten, als ob eine solche Befreiung nie ausgesprochen wäre. Zugleich mögen sie sich verpflichten, alles, Ln ihren Kräften Stehende zur Verbreitung der, ihren Zusammentritt veranlassenden Gesinnung unter den preußischen Juden zu thun, namentlich dadurch, daß Keiner von ihnen einen solchen Ln seine Dienste nehmen oder sonst bürgerlich befördern wolle, der seiner Militärpflicht nicht in der Art, wie sie für die christlichen Staatsbürger vorgeschrMm, vollständig' genügt hättet Dir AnförderttngNl des Vereines müßten sich jeder Feit nach den grade für die nichfjüdischen Staatsbürger bestehenden Vorschriften richten, und die, Lneinzelnen Fällen vorhandenen Exemtionsgründe Ln einer, all die Behandlungsart des Staates möglichst annähernden Weise von einer, für die einzelnen Filialvereine Ln den einzelnen Gemeinden zu erwählenden Verwaltung beurtheilt und darüber attestirr werden. Die geringen Bureau- und anderen Kosten würden leicht schon durch freiwillige Beiträge zu bestreiten sein, falls der Vorschlag einen etwas allgemeineren Anklang fände. — Von Seiten des Staates ist ein Hinderniß gegen diese Vereinigung wol gewiß nicht zu erwarten, so lange er jüdischen Bürgern die Aufnahme unter das Militär als Freiwilligen gestattet. Falls man zuvörderst in einzelnen Gemeinden zu diesem Zwecke zusammenträte, und Spezialvorstände erwählte, so würde die Redaktion dieser Blätter gewiß gern jede desfaltsige Anzeige gratis eutgegennehmen und veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung wäre jedenfalls wünschenswerth, nicht nur, um beurtheilen zu können, ob und welche Bestimmung der Vorschlag findet und durch das Beispiel Andere aufzumuntern, sondern auch, um es einer, etwa in der Hauptstadt niederzusetzenden Centratverwaltung möglich zu machen, sich mit den Vorständen der Filialvereine in Korrespondenz zu setzen, und gleichmäßige Statuten für das Ganze vorzubereiten. — W. Nachbemerkung der Redaktion. Wir übergeben diesen Vorschlag eines geistwie gemüthreichen Man> nes namentlich den Vorständen der Gemeinden zum ernstlichen Bedenken. Allerdings kann von einer Verwirklichung nur dann erst die Nede sein, wenn das Gesetz die Militärpflichtigkeit der preußischen Israeliten wirklich aufgehoben haben wird, und werden wir in diesem Falle sofort wieder darauf zurückkommen. Zeitungsnachrichten. Amerika. Berlin, I. Mai. (Privatmitth.) Ein mehrjähriger Aufenthalt in Amerika, das ich von Canada aus bis nach Cap Horn bereiste, hat mich mit den

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