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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-05-07 · Heft 19 (7.5.1842) · p. Seite 281

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 19 (7.5.1842)
Date
1842-05-07
Page
Seite 281 (sequence 9)
Language
German
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281 und das heißt auch 2) zu entsprechen dem edeln Berufe des Menschen und den begeisternden Pflichten des Bürgers. Auf eine sehr angemessne Weise werden die Grundzüge unsrer Religion mit den im Gotteshause zu vollziehenden Ceremonien in Verbindung gebracht. Weniger Geschmack konnte uns die „Homilie" abgewinnen, die mehr ein Konglomerat von Bibel- und Midraschstellen ist. Die Einweihungsagcnde ist zu empfehlen. Magdeburg, 22. April. Angekommen. (Flugschriften und Polemik.) Sendschreiben eines Familienvaters zunächst an seine Israelit. Brüder in Pommern. Berlin, 1842. Hilf dir selbst, so wird dir geholfen! Ein wackres, männliches, einsichtsvolles, rügendes und rathendcs Wort ist dieses Sendschreiben. Wol wünschten wir, es ginge bei den Pommern nicht ohne Wirkung vorüber, und in anderen Provinzen würde cs nicht minder bedacht. Der Verfasser, ein Geschäftsmann, aber für die rechte Gestaltung seines Glaubens begeistert, bezeichnet die vorherrschenden Uebel mit dürren Worten; Mangel an religiöser Belehrung in der Synagoge wie in der Schule, der Kultus danicderliegend, wie nie, alle wichtigen Akte des Lebens auf die geschmackloseste, ja widrigste Weise vollzogen; überhaupt die Religion Israel's auf eine Weise revrasentirt, daß innen und außen nur die schlechtesten Begriffe von ihr gelten können. Alles dies zeichnet der Vers, mit blutendem Herzen, und dringt auf Abhülse — durch Anstellung eines wissenschaftlich gebildeten Rabbinen für die Provinz, der seinen Sitz in Stettin habe, durch Errichtung einer israel. Bürgerschule daselbst. Ist er sich auch bewußt, daß hiermit nicht wie mit Einem Schlage alles Uebel gehoben wird, so weiß er doch, daß der wesentlichste Punkt damit erreicht ist.— Es ist dies Alles eine gar traurige, erbärmliche Geschichte! 7000 Juden sollen nicht einen einzigen würdigen Geistlichen haben; in einer ganzen Provinz soll nicht an einer einzigen Stätte die Religion gelehrt werden, und cs sott noch so ungemeiner Anstrengung kosten, sie von dieser Dringlichkeit zu überzeugen — um am Ende doch zu keiner Verwirklichung zu kommen! Wie soll es aber anders sein, da die Hauplstadt des Königreichs, tiefe Gemeinde, die sich bei jeder Gelegenheit als den Mittelpunkt der israelitischen Bildung rühmt, in derselben Verfassung beruht! Denn überall liegt ja das stärkste Argument im Beispiel. Es ist eine Sache zuerst zur Betrübniß, und dann zum Zähneknirschen!- Der Hamburger Tempelstreit, eine Zeitsrage. Von vr. A. Geiger. Breslau, 1842. Sendschreiben an den Herrn vr. Z. Frankel ff. von vr. G. Salomon. Hamburg, 1842. Es sind dies die beiden, letzlich erschienenen wichtigeren Broschüren in dem Tempelgebetbuchstreite. vr. Geiger wie vr. Frankel gehörten zu denen, von welchen sich der Tempclverein ein Gutachten über die rwira des Chacham erbat, vr. Geiger ging dabei offen zu Werke, indem ec in seinem „Gutachten" einfach die rtf'ri/: zurückwies, dann aber die obige Broschüre für sich erschienen ließ, wo er von seinem eigenen Standpunkte das Gebetbuch' einer Kritik unterzog. Nicht so vr. Frankel. Derselbe vereinigte Gutachten und Kritik in Eines, verbot zuerst die Veröffentlichung seiner Zuschrift, und veröffentlichte sie dann selbst mit einem Male im „Orient." Abgesehen nun vom lctzkern Umstande, ' der an sich keine Bedeutung hat, so fragt es sich: was würde wol daraus entstanden sein, wenn Jeder der Begutachtenden seine Kritik, seine einzelnen und allgemeinen Bedenken in Bezug auf das Gebetbuch zugleich abgegeben hatte? Eine Verwirrung, aus der das allgemeine Publikum, das doch so stark bei der Sache betheiligt ist, sich niemals vernommen hatte. Dies ist so sehr der Fall, daß gerade das Gutachten des vr. Frankel von jeder Partei in Anspruch genommen wird, daß der Tempel die Mißbilligung der N:^':a, die Chachamiten die Kritik des Gebetbuches sich als ein Siegeszeichen aufstecken. Und doch muß dies letztere dem vr. Frankel sehr unlieb sein, da doch keiner der Begutachtenden die „überlebte Satzung" mit so vollen Worten verurtheilt hat, wie er, so daß Fr. nicht die Reform, sondern wie weit die Reform? in Frage stellt. vr. Geiger stellt in seiner Broschüre den Tempel als hinter sich selbst zurückgeblieben, und darum inkonsequent dar. Wir glauben, daß durch das in No. 16 gegebene Schreiben die Unrichtigkeit seiner Praemisse, daß der Tempel völlig ein Gewächs der freiesten Selbstbestimmung sei, erwiesen ist, womit denn auch seine einzelnen Einwendungen auf sich beruhen können. Gewiß ist es ein Jrrthum seinerseits, wenn er den Tempel zu einer theologischen Fakultät stempeln will, ein Gotteshaus zu einer Akademie der jüdisch-theologischen Wissenschaften — das lag gar nicht in den gegebenen Bedingungen seines Daseins. Aber eine Sünde, ja eine Sünde, die wir nicht mit ihm theilen möchten, begeht er, indem er das wol vollbrachte, das mit segensreichen Arbeiten ausgefüllte Leben der Tempelprediger als fcüchtelos und crfolgsarm schilt, weil sie der höhern wissenschaftlichen 19"

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