Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1842)
- Date
- 1842-05-07
- Page
- Seite 276 (sequence 4)
- Language
- German
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276 Nationalität in ihrer Abgesondertheit bewahren; aber die Juden selbst wissen weder etwas von dieser Nationalität, noch wollen sie etwas davon wissen. Der deutsche Jude will nichts anders als ein Deutscher sein, und ist es seiner Sprache, Gesinnung und Bildung nach; er kennt kein anderes Vaterland als das deutsche; was geht es uns daher an, ob seine Vorfahren einst in Jerusalem wohnten? Leben doch genug Abkömmlinge von Franzosen, Engländern und Polen unter uns, die wir ohne solche ängstliche Kontrole ihrer Stammbäume mit Recht für unsere Landsleute halten. Wir Preußen dürften uns dann aber vor Allen nicht als Eingeborne ansehn, da wir wissen, daß unsere Voreltern ebenfalls Eingewanderte sind. Spricht man ferner von Bewahrung der jüdischen Religion, so werden die Juden dies zwar als Zeichen edler Duldsamkeit dem Staate hoch anrechnen, aber doch sich nicht des Lächelns erwehren können, daß der Staat gerade die Sache ihnen ungeschmälert bewahren will, um derentwillen er sie absondern, ja vielleicht aussondern zu müssen glaubt. Sind die Juden in Folge ihrer religiösen Ansichten wirklich schlechte Staatsbürger, so hebe man jede bürgerliche Gemeinschaft mit ihnen auf; dieses Recht hat der Staat. Allein die Erfahrung lehrt uns das Gegentheil; Niemand kann den Juden sittlichen Ernst und was man bürgerliche Tugenden nennt, absprechen, und wir hörten noch nicht, daß Frankreich, Belgien, Holland und Hessen es jemals bereut haben, ihnen alle Rechte des Staatsbürgerthums eingeräumt zu haben. Wenn überdies der Staat nichts andres als die höchstmögliche Entwicklung der sittlichen und intellektuellen Kräfte der Menschen bezweckt, so ist nicht cinzusehen, warum der Jude nicht ebenso wie der Christ seinen Anforderungen genügen, seinen Zwecken entsprechen soll. Der Staat in seiner Abstraktion kennt keinen Unterschied der Religion, und der Ausdruck: christlicher Staat, wenn er etwas anderes als vollkominner Staat sagen soll, ist eine leere Formel. Daß daher auch die preußischen Juden keine besondern Rechte und damit versehene Korporationen verlangen, versteht sich von selbst. Sie erkennen das in unscrm Staate geltende Gesetzbuch in allen seinen Theilen an, und unterwerfen sich ihm willig; ja sie halten die Beobachtung unserer Gesetze für ein ihnen gewährtes, ihre ganze bürgerliche Stellung bedingendes Recht. Wen« christliche Gegner der Juden noch von einem besondern talmudischen Gewohnheitsrechte sprechen, das, einem befangenen Partikularismus huldigend, sie unfähig mache, den Gesetzen des Staates vollständig zu genügen; so zeigen sie, daß sie keine Kenntniß von den innern Verhältnissen des Judenthums haben, und nicht wissen, daß solche Ueberbleibsel des jüdischen Mittelalters längst den innerhalb des Judenthums vorgegangenen Revolutionen als Opfer gefallen sind. Will man endlich, um das Gewissen der Juden zu schonen, ihnen den Militärdienst erlassen, so warte man doch, bis sie selber im Namen ihres Gewissens darum bitten. Unseres Wissens hat weder ihre religiöse Ueberzeugung noch ihr Ritual sie verhindert, tapfern Antheil an den Schlachten des letzten Krieges zu nehmen. In jeder Hinsicht müssen wir dem Votum beistimmen, welches schon im Jahre 1812 bei Berathung des Edikts vom 11. März desselben Jahres Hardenberg abgab: Ich kann, sagt er, kein Gesetz über Juden billigen, das mehr als vier Worte enthalt: „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten!" Sollte, was wir kaum glauben können, der Staat trotz aller dieser gewichtigen Gründe augenblicklichen engherzigen Ansichten folgen, und die Juden in besondere Korporationen ablösend von uns trennen wollen, so wird uns das doch nie abhalten, was wir ihnen in Wissenschaft, Kunst und industrieller Thätigkcit verdanken, freudig anzuerkennen, und ihnen zum Bunde für die größten und heiligsten Interessen der Menschheit die Bruderhand zu reichen. Magdeburg, 22. April. Die hiesige Zeitung enthält heute folgenden Art. aus Berlin: „Seit man weiß, daß die neue Judenordnung wirklich den Juden eine mehr oder minder von dem allgemeinen Wesen getrennte eigene Stellung im Staatsverbande anweisen soll, nimmt man noch mehr Antheil an den Anstrengungen, welche die Juden selbst gegen den neuen Gesetzentwurf machen. Die Akademie der Wissenschaften hat ein Zeichen gegeben, daß es an der Zeit sei, die Grenzpfähle der Vorurtheile einzureißen und Trennungen aufzuheben. Sie hat nämlich (wie wir schon gemeldet) zum ersten Male einen Juden zu ihrem Mitgliede der philosophischen Klasse ernannt. Alexander