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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-04-30 · Heft 18 (30.4.1842) · p. Seite 266

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 18 (30.4.1842)
Date
1842-04-30
Page
Seite 266 (sequence 10)
Language
German
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266 jüdischen Synagogen der weißrussischen, litthauischen und polnischen Provinzialstädte. Die neue Synagoge in Odessa besitzt auch ein eigenes Sängerchor von jüdischen, mit guten Stimmen begabten Knaben. Gegen diese Neuerungen erhoben sich natürlich viele Stimmen, welche hartnäckig noch dem alten Sauerteig anhingen; sie wurden aber von dem gebildetern, ihre Zeit und Stellung besser begreifenden Theile der Bevölkerung zum Schweigen gebracht. Preußen. Kosten, 8. April. (Privatmitth.) Sie gestatten mir, hier einen Gegenstand vor das Forum der Deffentlichkeit zu bringen, der schon an sich als ein, ich möchte sagen, die Rechtssache einer ganzen Korporation betreffender dahin gehört, als ein, Zustände von allgemeinem Interesse charakterisirender aber sich besonders eignet, dem Publikum mitgetheilt zu werden. Seit vier Jahren existirt hier eine Korrektionsanstalt für sittlich verwahrloste Personen, welche nach Maßgabe ihrer Verirrungen längere oder kürzere Zeit daselbst zu nützlichen Beschäftigungen angrhalten werden. Bon dem fast allgemein anerkannten Grundsatz ausgehend, daß Religion die Basis aller sittlichen und gesitteten Bildung sei, hat auch die Regierung für die religiöse Besserung jener Individuen die zweckmäßigsten Maßregeln angeordnet. Die Korrigenden genießen täglich Religionsunterricht, müssen in, für jede christliche Konfession eigens dazu eingerichteten Kirchen an Sonn - und Feiertagen ihren Gottesdienst abhalten, haben ihren Prediger u. s. w. Daß aber für die jüdischen Korrigenden in dieser Hinsicht Nichts geschieht, trotzdem die Juden der Provinz, wie sich von selbst versteht, die durch die Anstalt alljährlich verursachten Kosten gleich den übrigen Bürgern tragen Helsen, kann uns freilich nur betrüben, keinesweges aber befremden. Sind wir ja an Hintansetzungen der Art schon so sehr gewöhnt, daß es uns im Gegentheil als eine besondere Gnade erscheint, wenn man uns hin und wieder ein paar Brosamen von dem zuwirft, zu dem wir nach Bürgerpflicht unfern guten Theil beitrugen. Wir finden es daher ganz in der Ordnung, wenn die jüdischen Korrigenden zur Verrichtung ihres Gottesdienstes nicht angehalten werden; als eine nicht genug zu preisende Begünstigung aber müssen wir es betrachten, wenn man ihnen ein leeres Lokal j eingeräumt hat, in welchem sie beten dürfen, falls j sich ihrer zehn an irgend einem Festtage aus freien Stücken zur Andacht gestimmt fühlen sollten; ganz in der Ordnung, wenn nicht dafür gesorgt wird, auch die jüdischen Korrigenden in ihrer Glaubenslehre unterrichten zu lassen, aber als eine, den Fort- , schritt unseres erleuchteten Jahrhunderts bezeichnende Toleranz verdient es hervorgehoben zu werden, wenn es einem jüdischen Lehrer (der natürlich der Anstalt! weder Kosten, noch sonst eine Unbequemlichkeit ver-! Ursachen dürfte) erlaubt werden würde, seinen'verwahrlosten Glaubensgenossen den Unterricht im Worte \ Gottes zu ertheilen. Vollends zu verlangen, daß ■ die Behörde wesenhafte Vorschriften der jüdischen! Religion, z. B. (um die nächste Veranlassung zur j öffentlichen Besprechung dieses Gegenstandes anzu- ' führen) die Speisegesetze für das Peßachfest bei den i jüdischen Korrigenden nicht ganz außer Acht setze, dies wäre ja eine so anmaßende Zumuthung, die den Judenfeinden einen neuen schlagenden Beweis lie- 1 fern würde: die Juden seien noch lange nicht zur Emanzipation reif. — Gleichwol dürfte cs kaum in i Abrede gestellt werden, daß eine solche Rücksichtslosigkeit der Tendenz einer Besserungsanstalt schnur-; stracks zuwiderläuft. Denn da streng religiöse Satz-; ungen bei minder Gebildeten eine weit höhere Sanktion haben, als Lehren einer reinen Vernunftmoral, so muß auch eine Uebertretung jener das sittliche Gefühl solcher Menschen, wenn nicht ganz vernichten, doch im hohen Grade schwächen. Bei solcher Sachbewandniß fällt meines Dafür-; Haltens auf uns Juden die Verpflichtung, unsere! Glaubensgenossen, deren Besserung uns doch am j Herzen liegen muß, der Nothwendigkeit gröblicher! Religionsverletzungen möglichst zu entziehen, ein Um- > stand, der die hiesige jüdische Gemeinde in der ersten; Zeit auch wirklich bestimmte, aus ihren Mitteln den! jüdischen Korrigenden die vorschriftsmäßigen Speisen; am nvs verabreichen zu lassen. Als sich aber die! jüdischen Korrigenden vor zwei Jahren dergestalt ver-! mehrten, daß die in Rede stehende Beköstigung die? finanziellen Kräfte der Korporationskasse überstieg, j ersuchte der hiesige Vorstand die Gemeinde eines je-; den Korrigenden um eine, gewiß kaum ausreichende i Entschädigung von 2 Rthlr. pro Person, allein man

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