Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1842)
- Date
- 1842-04-16
- Page
- Seite 5 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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5 Verwerfung dieses Gebetbuches auch von dem Motiv geleitet worden sein sollte, daß Gebete in der Landessprache darin enthalten sind, können wir kaum glauben, so wie wir es für mehr als überflüssig halten, der Befugniß, in der Landessprache beten zu dürfen, ein Wort der Vertheidigung zu sprechen, nachdem alle rabbinische Autoritäten von der Mischna bis auf unsere Zeit diese Lizenz ausdrücklich aussprcchen. Mag immerhin bei der Gründung des Tempels dieser Umstand, daß auch Deutsch gebetet werde, viele Rabbinen zu ihrem Verdammungsurtheile verleitet haben; was auf ein solches Zetergeschrei zu halten sei, wurde bereits von uns angedeutet, an einem andern Orte (Betracht, u. Widerleg. S. 56. u. f. f.). Noch weniger kann Herr Bernays einen wirklichen Irrthum in diesem Gebetbuche gesunden haben; sonst hatte ec überhaupt gegen das Beten aus diesem Buche warnen sollen, und nicht sein Verbot bloß darauf beschränken, daß der Jsraelite sein gesetzlich vorgeschriebenes Gebet nicht aus diesem "Werke verrichten dürfe. Uebrigens können wir nicht verfehlen, daß uns die Ausdrücke dieses Verbots sehr befremdend erscheinen, indem die Worte jrt^n mbsn nicht gut gewählt sind, weit es rra'is gar nicht giebt, (Siehe Orach chajim Kap. 67. und Kap. 209. §. 3.); abgesehen davon, daß auch eine nbsn wedex an den Festtagen noch für eine Gemeinde im öffentlichen Gottesdienste statuirt ist. (Orach chajim Kap. 107. §. 1. u. 3.) So können wir denn nach reiflicher Prüfung dieses Gebetbuches und nach sorgfältiger Erwägung unserer Religionsgesetze und rabbinischen Vorschriften, das Gutachten dahin abgeben: daß dieses mehrgenannte Geberbuch nach den positiven Vorschriften der mosaisch - israelitischen Religionslehre nicht beanstandet werden könne, sondern gegentheils dieses Gebetbuch dem Geiste des Judenthums vollkommen entspreche, und daher jeder Israelit mit ruhigem Gewissen die vorgeschciebenen Gebete aus und nach diesem Gebetbuche, das nur Wahrheit enthält, beten dürft, und damit seiner Pflicht vollkommen Genüge thue. Und Gott, der nahe ist Allen, die ihn anruftn, wird erhören die frommen Gebete derjenigen, die mit Andacht ihn anbeten. Bayreuth, am 13, Februar 1842. Dr. Äoseph Auh, Rabbiner. II . . Theologisches Gutachten des Distrikts-Rabbinners Leopold Stein über das Gebetbuch -nv nach dem Gebrauche des neuen israelitischen Tempels zu Hamburg, sowie über die von dem dortigen Ehacham, Herrn Isaak Bernays gegen dasselbe erlassene!n3>Ytt2 oder Bekanntmachung. I. Jedem Israeliten, der von wahrer Liebe für die Religion seiner Väter durchdrungen ist, und dem die Erhallung dieses höchsten unserer Güter und seine steigende Verherrlichung wahrhaft am Herzen liegt, muß tiefer Schmerz durchdringen, wenn er neben anderem Bedauernswerthen, besonders den verwahrlosten Zustand unseres öffentlichen Gottesdienstes in's Auge faßt. Der öffentliche Gottesdienst ist der Spiegel des religiösen Lebens; wie sehr aber ist dieser Spiegel unter uns im Laufe trüber Jahrhunderte verdüstert worden! Wie sehr ist es Pflicht aller Gemeinden und Lehrer in Israel, zur Reinigung desselben nach Kräften beizutragen! Und wie sehr müssen wir uns alle jeder Erscheinung freuen, welche uns aus der gereinigten und geklärten Flache die beseligende Ansicht unserer lauteren Gotteslehre zu bieten verspricht! Ich erinnere mich daher mit wahrer Freude jener Tage, da ich vor wenigen Jahren Zeuge des wahrhaft erhebenden Gottesdienstes im Tempel zu Hamburg war, und freue mich der Gelegenheit, dieses öffentlich aussprechen zu können. Ich habe daselbst die Ueberzeugung gewonnen, wie viel bereits jene Anstalt durch die anziehende Kraft, welche sie auf ihre Besucher äußert, zur Befestigung vieler Wankender im Glauben und zur Bekämpfung jener Schlange, die an unserm Lebensmarke zehrt und deren Name Indifferent! smus ist, beigetragen. Ich habe dort Männer zu sprechen Gelegenheit gehabt, welche fast alle äußern R'eligionssormen von sich gethan, ja sie nicht einmal im elterlichen Hause mehr vor sich gesehen, um noch von ihrer Weihe die nachhaltige Wirkung zu fühlen, die aber dennoch für den Glauben ihrer Vater von der lebhaftesten Theilnahme ergriffen sind, und deren Erhaltung, ja Begeisterung für die Religion nur dem Umstande zuzuschreiben ist, daß die gottesdienstliche Anstalt, deren Träger sie sind, ihnen den dankbaren Dienst leistet, die religiöse Flamme in ihrem Herzen stets auf's neue anzufachen und in lebhafter Gluth zu erhalten. Denn der Gottesdienst — o möchten es doch die Vertreter des alten Systems endlich beherzigen! — der im Geiste der Religion und der Zeit verherrlichte Gottesdienst ist jetzt das einzige, aber immer noch unwiderstehliche Belebungsmittel, um so vielen für das allgemeine Religionsleben schon fast ganz erstorbenen und immer mehr erkaltenden Mitgliedern neues Leben, neue Wärme einzuhauchen. — Mit lebhaftem Bedauern habe ich daher von dem Streite vernommen, in welchen die Tempelgemeinde durch die gegen ihr Gebetbuch gerichtete Bekanntmachung des Ehacham Herrn Bernays verwickelt wurde, und von dem unzweckmäßigen Verfahren dieses israelitischen Gelehrten, statt Frieden Unfrieden, statt Versöhnung Zwietracht in das Feld der religiösen Mißverhältnisse zu streuen. Herr Barnays hat bei dieser Gelegenheit wol vielfach gefehlt. Zuerst sagen unsere Weisen -p'W» Nb« man strafe nicht, bevor man gewarnt. Es war daher seine heiligste Pflicht, was gewiß jeder Frieden anstrebende Rabbiner gethan haben würde, schon längst, und besonders sobald er von der neuen Redigirung des Tempelgebetbuchs Nachricht erhalten, öffentlich auf die Incidenzpunkte hinzuweisen, seine Mißbilligung über die von der bisher üblichen Form abweichenden Gebete des Tempels mit gründlichen Belegen kund zu geben und auf diese Weift seine spätem feindseligen Schritte zu motiviren. Er hat dieses unterlassen, und sich dadurch in den