Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1842)
- Date
- 1842-04-16
- Page
- Seite 3 (sequence 19)
- Language
- German
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a Berachot, 1, 6: ‘vwm b*wn na w© ü»i bin ^©bn -^'»rrr nbnsrn *p:sn msb^n nnsta wenn man auch von der Formet abweicht, so hat man dennoch seine Pflicht erfüllt, sobald man den Namen und die Regierung Gottes und den Inhalt des Segensspcuches, wenn auch in nichthebräischer Sprache, ausgesprochen hat. Cf. den Komment. Keseph mischne). Es wird sogar ausdrücklich im Namen des gelehrt, daß es gar nichts auf sich habe, wenn man an dem zwischen dem eigentlichen Segenssprüchen in der Mitte stehenden Inhalt, Zusätze oder Abkürzungen sich erlaube: avsrp -fs säbns rvnnnb in ©sab (Abudraham ed Prag 22. b. Tur orach chajim Kap. 68. Schilte haggibborim zu Alphast I. Nr. 22. Anmerk. 5.) Besonders in Beziehung auf das bb Gebet erklärt uns Abudraham 32. b., welchem auch R. I. Karo in Tur orach chajim Kap. 113. R. M. Jserles in Darke mosche Kap. 113, 3. und R. Ephraim Cohen aus Wilna in seinen ijnn68t. cd Respons. (trnsN Quaest. 13 beistimmen, daß hier durchaus keine ängstliche Gleichheit und Uebereinstimmung in den Worten festgestellt zu werden brauche, nswa nniN'Z tbi^b tip72 nb ©i nbn srrra ns-n nnxym nn©* ■psms ©n nirrn. — Ja, eher noch ist es nach den Rabbinen gestattet, Abkürzungen in dem Schemone-esre Gebete zu machen als Zusätze beizufügen. — Schon nach der Mischna, Berachot Abschn. IV, 4 verlangt R. Jehosua geradezu nicht mehr, als daß man täglich aus, oder nach dem Inhalte des Schemone-esre Gebet, d. h. es im Auszuge bete. R. Ekiba stimmt bedingungsweise dieser Ansicht bei. Aus der Mechilta ferner (Amsterd. Ausg. 31, a.) 2) welche Stelle sich auch mit wenigen abweichenden Aus^ drücken im Trakt. Berachot (34. a.) findet, geht klar hervor, daß selbst in dem öffentlichen Gottesdienste kein sklavischer Zwang über die Dauer und Worte des Gebetes herrschte, sondern es der subjektiven Stimmung des Vorbeters überlassen war abzukürzen oder zu erweitern. Am deutlichsten endlich spricht sich hierüber Mordechai, Tr. Berachot §. 103. aus, welche Worte auch R. Jos. Karo zu Tur orach chajim Kap. 119. cittrt: Npn yirwi nna msnn te» tapn**nb bis-> nnbcn nna nstpb vN msnbn ym "iV'cn “"pnanb bis*1. „Es folgt, daß man nur nach dem Schlüsse des Gebetes noch hinzufügen dürfe, in der Mitte der Segenssprüche aber dürfe nichts/selbst was dem Inhalte .entspricht, HLnzugefügt werden, sondern man dürfe hier nur abkürzen oder weglassen/' Dennoch nahm in den früheren Jahrhun- 2) nspi ibn ^£>b nn?© in^ t'^bna n©^72 nttp© ■'Sibs man 'n vnrabn ib in?:» rrvonM b^n T^bn rbs '^ini Tb? n^b 12 rjn ' rmnnn b© nnv nt n^p Nb ünb nnn nt drin •psp *ib2© nnN Tttbra n©?» m© r nb Nd «sn ns brr Tnrabn ib vien Tmsna n->m nt^bdr 'n ■'ssb Tb? ^"wirr rm rmsnä ^^nrrnur nt man *©n Jtööm w nt l^rrn rrb ünb üen nt Nin pnrr?s ©*> ttn n^n© *'üt nnmnn 'n Töb bösnan b© — .‘pnanb n?© ©t nspb n?© derten das Ein schalten und Hinzufügen kein Ende; ja man erlaubte sich sogar in einigen Fällen, den Schluß einer Benediktion abzuändern, worüber in der Vorrede zu dem Gebetbuch ü"E©n nr© schon Klage geführt wird. Und unserer Zeit soll es als ein Verbrechen angerechnet werden, wenn sie die kleinste Abänderung im Gebete sich erlaubt; uns soll es nicht gestattet sein, die Gebetsformulare im Ausdrucke und Begriffe zu lautern, sie zu reinigen von Ansichten und Wünschen, die dem Geiste achter Religiosität entgegenstehen! Nein, nach unfern positiven Religions-Gesetzen kann und darf ein solches Abändern nicht gerügt werden; gegentheils ist es sogar heilige Pflicht, das Gebet zu läutern von Begriffen, deren Jrrthum erkannt ist, von Bildern und Ausdrücken, welche den wahren Religionslehren zuwider sind, von Klagen, welche in unserer Zeit, Gott sei Dank, nicht mehr begründet sind, von Wünschen endlich, welche dem frommen Herzen fern bleiben sollen. — Ad. II. Der zweite Anklagepunkt des Herrn Bernays klingt weniger vag und mehr gravirend, als der erste; allein ec ist, was bedauernswerther erscheint, von Unwahrheit nicht frei zu sprechen. Hatte Herr Bernays gesagt, daß manche Stellen über den Messianismus in dem fraglichen Gebetbuche weggelassen oder modisi'zirt sind, die sich in den bisherigen Gebetbüchern noch finden; seine Angabe wäre wenigstens richtig gewesen, wenn auch das darauf sich stützende Verdammungsurtheil grundlos genannt werden mußte. Jetzt jedoch müssen wir die Anklage als unwahr zurückweisen. Denn nicht bloß, daß die Lehre der Auferstehung (nmn) unangetastet in diesem Gebetbuche dastehet, sondern auch die Lehre über den Messias und das durch ihn zu begründende Reich wurde in ihrer Grundwahrheit festgehalten. 3) Ja, gerade die auf unsere religiöse Zukunft sich beziehenden Stellen sind ausgenommen und nur die Ausdrücke und Hoffnungen welche a) auf eine politische Regeneration, und b) auf die Herstellung des alten Opferdienstes Bezug haben, hat das vorliegende Gebetbuch hinweggelassen. Diese beiden Abänderungen aber gewähren durchaus keinen zureichenden Grund zur Verwerfung des Gebetbuches. Den ersten Punkt betreffend, so darf nicht übersehen werden, daß es kaum in der israelitischen Glaubenslehre ein Dogma giebt, welches so sehr noch der Erläuterung und Feststellung bedarf, als der Messianismus. Schon in der Bibel theilen sich die eine bessere Zukunft verheißenden Prophezeiungen in solche, welche rein religiösen oder geistig-sittlichen Inhalts sind, und in solche, welche allerdings politische Aussichten zu ihrem Gegenstände haben. Es ist aber bekannt, daß über die Auslegung dieser Stellen, in wie weit sie messianischer Natur sind, zu keiner 3) Die in der nsnitt aufgezählten Worte, „Erlösung und Messias (nnbtt nblfiw) sind mindestens eine Tautologie, da beide Begriffe identisch sind. Fast konnte man glauben, daß in dieser n?YiE der Mangel an Gründen zur Verdammung, durch Worte ersetzt werden sollte.