Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1842)
- Date
- 1842-04-16
- Page
- Seite 2 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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2 auf dem Standpunkte der biblischen und rein traditionellen Theologie sich halt, oder ober auch den talmudischen Entscheidungen und sogar den rabbinischen Aussprüchen unbeschränkte Autorität vindizirt: — es müßte jeder Theologe, der hierüber sein Urtheil fällt, voraus den Stand- - Punkt bezeichnen, von welchem aus er sein Gutachten giebt. Es läge denn auch in der Natur der Sache, daß die Urtheile, je nach den Systemen der Begutachtenden, in dem entgegengesetztesten Sinne aussieten, und dennoch keinem die moralische Anerkennung versagt werden dürfte, am rm'rn ^bao 'bdr. — Befänden mir uns mit der vorgelegten Frage auf einem solchen Felde, wir könnten dem Ausspruche des Herrn Bernays nach unserer Ueberzeugung völlig widersprechen; aber wir müßten seine Entscheidung, obwol nie deren Form und Ausdrucksweise, ehren und von seinem Standpunkte aus rechtfertigen. Jedoch dem ist nicht also. Vielmehr scheint uns, daß das Verwerfungsurtheil des Herrn Bernays auch nach den talmudischen und rabbinischen Gesetzen unbegründet sei, und daß jeder Rabbiner, welcher nicht allein dem Götzen des Herkommens huldigt, sondern nach Vorschrift und Gesetz urtheilet, den Worten des Herrn Bernays nicht beipslichten könne. Demgemäß ist es nicht nothwendig, bei diesem Gutachten auf die mosaischen Vorschriften selbst (arrmaa) hinzuweisen, nach welchen von streng vorgeschriebenen Formularen für das Gebet keine Rede sein kann. (Siehe Magen Abraham zu Orach Ehajim Kap. 67, §. I. — Maim. Hilch. Tefnlla 1, 1.— Nachmanides zu Sepher Hammizwot des Maim.). Nur die Bemerkung muß als Prämisse vorangeschickt werden, daß die Stelle im Talmud (Trakt. Berachot iol. J2, a.) rram n»a* ma* 8b n ba mam -m 82^ 8b mam rrsvaai naa« , : „Wer Morgens nicht Emet wejazib und Abends Emet wäemuna beret, hat seine Pflicht nicht erfüllt," schon in Tur orach chajim. Cap. 66. moderirt ist, und nach Turä sahab zu Orach chajim. Kap. 67, §. 1, nur dann ihre strikte Anwendung findet, wenn man nicht ohnehin des Auszuges von Aegypten in dem Abschnitt Wajomer (m8^) Erwähnung gethan hat. Fragen wir, welche Gründe den Chacham, Herrn Bernaus, nach seinen eigenen Worten zu seinem harten Urtheile über das Gebetbuch des Tempels veranlaßt haben können, so reduziren sich diese auf zwei Beschwerdepunkte; 1) daß die Gebete in diesem Buche eine absichtliche Abweichung von der jüdischen Betweise enthalten, und 2) daß insbesondere die auf die religiöse Zukunft sich beziehenden Stellen von S-rnm rra:: nbl"., weggestrichen und umgemodelt seien. Al. I. Wahr ist es allerdings, daß dieses Gebetbuch nicht buchstäblich übereinstimme mit den übrigen Gebetbüchern der deutsch-polnischen und der spanischportugisischen Juden. Wahr ferner — und das gereicht den Verfassern zum Ruhme, — daß die Abänderungen mit Absicht, d. h. nach wohlerwogenen Prinzipien und aus triftigen Grundsätzen vorgenommen wurden. Es fragt sich aber, ob denn auch das Abändern an und für sich, oder das Abweichm in' manchen Ausdrücken, auch wirklich ein Vergehen gegen die israelitische Religion sei, oder ob nicht vielmehr zu alten Zeiten in der sogenannten Gebetweise größe-Berschiederchekt unter den Gemeinden herrschte? Wir haben bereits an einem andern Orte (Betrachtungen und Widerlegungen, erstes Heft, S. 46.) diesen Punkt berührt, und versuchen hier nur kurz diese Frage zu beantworten, ob nicht in der That nach den Gesetzen des Judenthums selbst in den altern vorgefchriebenen Gebetstücken, manche Veränderung und Modifikation gestattet sei. Man könnte vielleicht zwei Sätze aus dem Talmud als Beweise gegen ein solches Vorhaben und Unternehmen anführen. Es ist nämlich 1) Ln der Mischna gelehrt (Barachot 1, 4.), daß die von den Rabbinen vorgeschriebenen längeren Segenssprüche nicht abgekürzt und die kürzeren nicht verlängert werden dürften a*ip?3) (‘■pmnb "««n ira a2pb ,n2pb *>810*1 im ‘■p^rrb Daß sich dieser Satz zunächst nur auf die Segenssprüche vor und nach dem Schema-Lesen beziehen, ist aus dem Zusammenhänge klar; nicht minder gewiß aber ist es, daß dieses Verbot auf den Anfang und das Ende der Segenssprüche sich beschranke, und zwar auf die Worte, „Gelobt seiest du Gott," indem diese Benediktion nicht weggelassen werden darf, wo sie von den Weisen gesetzt wurde, und umgekehrt nicht hinzugefügt, wo jene sie nicht gestellt haben. Demnach können die wenigen unbedeutenden Abänderungen, welche das neue Gebetbuch in der Mitte dieser Segenssprüche vorgenommen hat, nicht mißbilligt werden.1) Es ist zweitens in der Gemara (Barachot fol. 40, b.) das Gesetz aufgestellt, daß derjenige seine Pflicht nicht erfülle, welcher in den Segenssprüchen abweicht von dem Formulare, das die Weisen aufgestellt haben ba T/28 '*-)) (-nam m 82- 8b maaaa a^an ■tfaana yaEaw» Abgesehen nun davon, daß 9t. Ma'ir anderer Ansicht ist, so daß nach seiner Erklärung es genüge, wenn nur Gedanke und Sinn dieselben sind, mögen Ausdruck und Wort anders gegeben sein, — so darf auch dieser Satz nicht so allgemein angewendrt werden als dieses häufig geschieht, indem sich derselbe nach Stellung und Ausdruck zunächst nur auf maaa, Benediktionen, bezieht. (S. Maase rokäach zu Maimon. über Schema I, 7.) Jedenfalls gilt aber von diesem Satze, was schon oben rücksichtlich der Mischna, 1, 4. gesagt wurde, daß nur das Beginnen und Schließen der Segenssprüche darunter verstanden sei, keinesweges der dazwischen liegende Inhalt. (Maim. Hilchot I) Die den Zusammenhang störende Stelle 'm *N8 hätte füglich auch in der'2. Auflage ganz wegbleiben können, wie denn auch Raschi gegen das Beten derselben spricht (S. a'bn zu Maimonides in Seder hattesilla Anmerk. 4.) und die Portugiesen sie nicht haben, (S. Tur orach chajim Kap. 59.). Überhaupt stören in einem Oebetbuche Jnterklusionen dieser Art. — Dagegen sehe ich weniger den Grund ein, nachdem mgn nicht beanstandete, S. 64. naam amm ami beizubehalten, warum die Worte ‘"p'iaa*? rmn ainmaa ba nbtfä— zwei biblisch-geschichtliche Thatsachen und Ausdrücke — keine Aufnahme gefunden haben, obwol dieses von dem jerusalemischm Talmud gefordert wird. (S. Tur orach chajim Kap. 66. und Schilte haggibborim I. 1. 27. 3.)