Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1842)
- Date
- 1842-04-09
- Page
- Seite 218 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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218 Staatsmaßregel die Rede, und Niemand darf schweigen, wenn man die Regierung nur dem Verdachte aussetzen will, als könnte sie das eine verletzen, in dem andern Punkte einen Rückschritt machen wollen. Den Juden - wurde 1812 völlige bürgerliche Gleichheit versprochen. Es mögen — wir kennen sie nicht — Verhältnisse eingetreten sein, Gründe obwalten, welche es nöthig machen, die Erfüllung eines Versprechens aufzuschieben, denn vor höher» Rücksichten müssen geringere zurücktreten. Aber wie kann einem Versprechen so zuwider gehandelt werden, daß. man, im Gegensatz zu den Wünschen der Betheiligten, etwas thut, was die Erfüllung desselben aus alle Zeiten unmöglich macht? Wenn ein Thcil des Volkes sich bereit gezeigt hat, alle seine Pflichten gegen den Staat zu erfüllen, wenn er diese noch erfüllen und sich würdig machen will, auch aller Reckte theilhaftig zu werden, so hat man nicht nach einer Nationalität zu fragen. Was heißt hier Nationalität? Worin liegt sie? In der Physiognomie, im Glauben, in der Beschäftigung? Die erste ist dem Steuerempfänger sehr gleichgültig, an der letztem ist der Staat Schuld, welcher die andern unmöglich macht. Etwa im Glauben? Und hier wird die Frage schon allgemeiner und erregt größere Furcht. Der Staat soll unabhängig von der Kirche sein, aber darum auch der Glaube unabhängig von dem Staate; es ist besser für den Staat, wie für den Glauben. Ist der Staat abhängig von der Kirche, so verliert er mit der Selbstständigkeit die Kraft, sowol der inneren Entwicklung, als der Stellung nach Außen. Ist die Kirche der abhängige Theil, so beherrscht der Staat die Gewissen und jede freie Bewegung wird unmöglich, die Regierung wird materiell stark, der Staat aber moralisch schwach. Der Glaube des Einzelnen soll also für die Regierung kein Moment für die Ertheilung von Rechten sein, sondern bloß das individuelle Verdienst; die allgemeinen Rechte sollen aber für Alle' sein. Glaubt die Regierung einem Theile des Volkes nicht plötzlich alle Vorrechte einräumen zu dürfen, so erziehe sie ihn dazu, daß er ihrer würdig werde, nie darf sie ihm jede Aussicht abschneiden. Die Politik gestattet einen Aufschub, nicht eine Verweigerung unvcräußerbarerRechte, besonders wenn man schon einen Finger zur Erreichung desselben ausgestreckt hat. Denn das Recht bleibt ewig wahr, weil es etwas göttliches ist. Die Politik muß aber auf dem Rechte fußen, wenn auch ihre Seitenflügel manchmal darüber hinausragen. Die Philosophie lehrt das Rechte, die Politik fragt, ob das Rechte auch gerade jetzt recht sey, aber ein vollkommener Widerspruch zwischen Beiden darf nicht statuirt werden. Mit Grund können wir hier auf einige Worte aus einem uns vorliegenden Briefe Schcllings vom 21. April 1833 Hinweisen, in welchem es heißt: „Ich bin ganz der Meinung, daß die fortwährende Unterdrückung der Juden nach den erweirerten Ansichten unserer Zeit eben so unchristlich als engherzig ist. Aber die erweiterten Ansichten und die höhere Weise, welche auch die Politik von einer im echten und großen Sinne geschichtlichen Auffassung des Christenthums erhalten sollte, in wie vielen Köpfen finden sic sich und sind sie bis dahin gedrungen, ,wo Gesetze gemacht und politische Maßregeln beschlossen werden?" Was würde Schilling, dessen Ansichten jetzt in Berlin als die der wahren Philosophie gelten, was würde er sagen, wenn man gerade das Gegentheil derselben thun wollte? Woran freilich trotz der Befürchtung mehrer Journale nicht zu denken ist. Schon aus einem andern Grunde nicht, ber uns noch wichtiger erscheint. Die Juden absondern, heißt eine neue Korporation im Staate bilden und eine stärkere, als die einzige, welche bis jetzt bei uns besteht. Gegner der Regierung könnten daraus schließen, .daß es ihre Absicht sei, überhaupt die Staatsgesellschaft in Korporationen zu zerstückeln und nicht mehr eine einige, gleichgestellte Masse von Bürgern neben einander zu haben, sondern eine Reihe von Gesellschaften gegeneinander überzustellen. Das Regieren konnte scheinbar dadurch erleichtert werden, aber auch nur scheinbar. Denn es würde zu solchen Reibungen führen, die nicht Leben, sondern Gährung in das Ganze brächten. Die Theile würden sich untereinander anfeinden, verdächtigen und verloren ginge die geistige Harmonie, die gewaltige moralische Kraft, welche allein unsere Größe ausmacht. Die Bildung eines Besitzadels hat in einem konstitutionellen Staat einen großen Sinn, weil nothwendig eine feste Schranke gegen das bewegende Element bestehen muß. Ohne Konstitution ist aber diese Schranke zum mindesten unnütz, da alle Personen im Staate nur dasselbe Ziel haben und ein Ueberschreiten desselben nicht gedacht