Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1842)
- Date
- 1842-04-09
- Page
- Seite 215 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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215 ser ernstlichstes Streben sein, diese Synagoge, unser gemeinschaftliches Haus, hoch über jede andere Anstalt der wir unsere Bemühung widmen, zu erheben, dem Himmelslichte eine Bahn zu brechen und die Flamme brünstiger Andacht in jedem Busen, der in seinen geweihten Borhöfen schlägt, zu erwecken." —. Im spätern Verlauf der Rede werden sodann die Kultusveränderungen, die getroffen worden, vertheidigt. Preußen. Leipzig, 28. März. Unter den vielen Artikeln, welche in jüngster Zeit über die Angelegenheit der Preußischen Juden die öffentlichen Blätter füllen, heben wir folgenden als den bemerkenswerthesten auS der Leipz. Allg. Zeit, unter „Berlin, 17. März" hervor. Wie doch überall die Extreme sich berühren! Bor wenigen Tagen erst hatte die Kunde von der allerhöchst erlassenen Kabinetsordre über eine korporative Judenverfassung die Furcht vor der baldigst zu erwartenden Veröffentlichung des betreffenden Gesetzes auf's höchste gesteigert; und in diesem Augenblicke sind in Folge unverbürgter Gerüchte wiederum die Hoffnungen auf eine völlige Beseitigung der beabsichtigten Korporationsverfaffung allgemein verbreitet. Wie früher die Befürchtung, so möchte unsers Dafürhaltens jetzt die Hoffnung allzu sehr der Wirklichkeit vorangeeilt sein. Nachstehendes dürfte unsere Meinung rechtfertigen und zugleich zur richtigen Elnsicht in die wahre Sachlage dienen. Zu Ende des vorigen Jahres gelangte an das Staatsministerium eine königl. Kabinetsordre, welche, unter Rücksendung eines vom Staatsrathe verworfenen Gesetzentwurfes über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, die Ausarbeitung eines neuen nach politisch isolirenden Grundsätzen und mit besonderer Hinweisung auf die Verfassung der Juden in der Provinz Posen anordnete. Die Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes hat unter den gegenwärtig bestehenden Rechtsverhältnissen der preußischen Juden sehr große Schwierigkeiten. Der überwiegend größte Theil der Letztem ist -seit einem Menschenalter und. darüber politisch dem Staatsganzen einverleibt: die Juden der sogenannten alten Provinzen durch das Edikt vom 11. März 1812; die der Rheinprovinzen und des ehemaligen Königreichs Westfalen durch die französische Gesetzgebung, welche seit dem Jahr 1815 zu wiederholten Malen, zuletzt -durch die Kabinetsordre vom 8. August 1830 in ihrer Integrität in Betreff der Juden bestätigt worden ist. Wie nun ohne Verletzung der bestehenden Rechtsverhältnisse und ohne freiwilliges Aufgeben dieser Rechte von Seiten der Juden ein Gesetzentwurf auf politisch isolirender Grundlage ausgearbeitet werden soll, das ist natürlich Gegenstand der vielseitigsten und ernstesten Erwägung; und es zeugte darum von völliger Unkenntniß sowol der Schwierigkeit des Gegenstandes als des hierbei zu beobachtenden amtlichen Geschäftsganges, wenn schon im nächsten Monate nach Erlassung der Kabinetsordre von einem bereits vorhandenen Gesetzentwurf oder gar von einem baldigst zu erlassenden Gesetze die Rede war, da hierzu viele Monate, vielleicht Jahre nöthig sein dürsten (der letzte Gesetzentwurf hat volle zwei Jahre den Berathungen des Staatsrathes Vorgelegen). Und ebenso ist die Zuversichtlichkeit, mit welcher jetzt die gänzliche Beseitigung der beabsichtigten Verfassung öffentlich verkündet wird, in hohem Grade befremdlich, da es. nicht in der Macht des Staatsministeriums liegt, einen allerhöchst ihm gewordenen Auftrag ohne Gegenbefehl zu beseitigen, ein solcher Gegenbefehl aber, so viel uns bekannt, bis zu diesem Augenblicke nicht erlassen worden ist. Nur hoffen läßt es sich, daß in Folge der einstimmigen Ablehnung einer solchen politisch isolirenden Verfassung von Seiten der Juden dieselbe ihnen nicht gegen ihren Willen wird aufgedrungen werden. Die Einstimmigkeit dieser Ablehnung ist übrigens ein erfreulicher Beweis, wie vollständig gegenwärtig die Juden unbeschadet ihrer religiösen Grundsätze sich als Deutsche, als Preußen betrachten und betrachtet wissen wollen, und es wird ihnen das freiwillige und entschiedene Dokumentiren dieser echt deutschen Gesinnung bei den Bestimmungen eines neuen Gesetzentwurfes sicherlich zu gute kommen. Fast keine einzige nur einigermaßen bedeutende jüdische Gemeinde ist mit einer in diesem Sinn abgefaßten Petition an den König oder an das Staatsministerium zurückgeblieben. Es sind bis jetzt Petitionen und Denkschriften eingegangen zunächst von den drei Hauptgemeinden zu Berlin, Königsberg und Breslau, nächstdem von der Gemeinde zu Magdeburg für sich und im Aufträge von achtzig Gemeinden; ferner von