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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-04-02 · Heft 14 (2.4.1842) · p. Seite 202

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 14 (2.4.1842)
Date
1842-04-02
Page
Seite 202 (sequence 6)
Language
German
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202 anderer Platz angewiesen werden muß, wo sein nur praktisches Talent in Anwendung gebracht werden kann; hier aber, wo es sich um ein ganzes Leben so vieler armen Kinder handelt, wo die pädagogischen Fehltritte bis in's Unendliche wuchern, hierher gehört der Mann nicht, der keinen Lehrer zu beurtheilen, noch sich Respekt zu verschaffen vermag und um so weniger an die Spitze einer Schulanstalt, die für das praktische Leben allen gerechten Ansprüchen genügen will. Er hat große Verdienste um seine Waisenanstalt, um die mechanische Ausstattung der Schule, um das botanische Gärtchen, um die Anordnung vieler, vieler Sachen, aber dieses Alles giebt ihm nur ein administratorisches Recht, aber kein pädagogisches. Der Herr Dr. Auerbach prüfte im Hebräischen, und der Herr Prediger wird diesen Unterricht einst wol bei Gott zu verantworten wissen. Herr Rosenhain prüfte die höheren Unterrichtsgegenstände wie Zoologie, Geschichte und Chronologie. Diesen Wissenschaften gewachsen, versteht er sie auch klar und deutlich mitzutheilen. Deutsch lehrt Herr Pick nach der faßlichsten, aber etwas zu breiten Methode. Die Elementargegenstände leiten Herr Spiro und Herr Jeretzky nach der sichersten, pädagogischen Weise, beide sind überhaupt recht tüchtige Lehrer. Herr B. Auerbach Geographie, und Herr Magnus Französisch. Letzterer beschrankt sich nur mit einer Ahnung vom Französischen, die Schüler lernen die schwierigsten Stellen von Molicre auswendig, ohne sie erklären und erläutern zu können. Er spielt Komödie mit ihnen und die Schüler gebehrdcn sich recht drollig in ihren französischen Masken. — Was über diese Anstalt noch zu sagen wäre, ist aus der vorausgeschickten Bemerkung leicht zu ersehen. Dieser Prüfung schloß sich den 17. März 1842 eine andere bei den Schülerinnen der jüdischen Gemeinde-Mädchenschule an, zu welcher der Hauptlehrer der Anstalt, Herr I. Engelmann, durch ein bescheidenes Programm einladet. Auch diese Anstalt kannten wir und waren bei der Prüfung zugegen. Mit geringen Mitteln leistet sie Erstaunliches und jeder einzelne Lehrer ist ernstlich bemüht, sie geistig zu heben. Der Hauptlehrer Herr ,Engelmann ist ein Sachverständiger, ein Mann, der sein Fach versteht und das vorgesteckte Ziel mit Eifer verfolgt, ihm schließen sich würdig die Lehrerinnen Fräulein Burgheim, Fräulein Lomnitz und Fräulein Speier an, so wie die Herren Spiro und Jeretzky. Die Schülerinnen sprechen deutlich und schön, weil jeder Einzelne von den Unterrichtenden mit der größten Aufmerksamkeit auf die Aussprache achtet, nur bemerken wir, daß etwas zu viel deklamirt wird und die Gestikulation den Kindern nicht sehr ansteht. Wir schließen diesen Bericht mit den Worten des Herrn Inspektor Auerbach: Der Herr möge seine Gnade walten lassen' über die Anstalt. — Falken bürg, 28. Februar. (Privatmitth. Verspätet.) Am 21. Sept. v. I. wurde hier auf sehr würdige Weise eine neue Synagoge eingeweiht, welche die Gemeinde mit nicht geringen Opfern, besonders durch die Thätigkeit der Vorsteher, der Herren H. Holland und H. R. Aron, erbauet hat. Der Rabb. Kand. H. Viktor Löwenfeld aus Posen hielt die Predigt, welche bei allen Zuhörern einen tiefen Eindruck hervorbrachte. Möge der Geist des Guten und Wahren auch in dieser würdigen Gemeinde immer mehr wachsen! Deutschland. Heidelberg, 10. März. Ein junger Mann aus Frankfurt a. M., Dr. H. Oppenheim, ist vor wenigen Tagen zum Wirkungskreise eines Privatdocenten an hiesiger Universität zugelaffen worden. Der vr. O. gehört der israelitischen Religion an, und seine Ernennung zu einem akademischen Lehramte erscheint nicht ohne Bedeutung. Die Anstellung des Herrn O., welcher seine Vorlesungen (über Staatsrecht) im nächsten Halbjahre eröffnen wird, beweist, welcher humane Sinn die großherzogliche Negierung beseelt. Darmstadt, 9. März. Die Frage über den Antrag des Abgeordneten Namspeck, die Ertheilung des Staatsbürgerrechts an nicht-christliche Glaubensgenossen betreffend: „Will die Kammer, veranlaßt durch den Antrag des Abg. Ramspeck, die Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs ersuchen, wodurch die Erfoderniffe, an deren Vorhandensein die Ertheilung des Staatsbürgerrechts an Israeliten in den beiden diesseit rheinischen Provinzen zu knüpfen ist, festgesetzt werden?" wird einstimmig bejaht. (Großh. Hess. Ztg.)

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