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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-03-26 · Heft 13 (26.3.1842) · p. Seite 191

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 13 (26.3.1842)
Date
1842-03-26
Page
Seite 191 (sequence 15)
Language
German
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191 der Stadt Alsfeld nicht aufbürden -zu wollen, nichtchristliche Glaubensgenossen als Drrsbürger aufnehmen zu müssen und diese Benachtheiligung, der durch die Verfaffungsurkunde ausgesprochenen Gleichheit vor dem Gesetze entgegen, ihr allein fühlbar zu machen, und deshalb die besagte Stadt Alsfeld von der Verbindlicbkeit, jüdische Glaubensgenossen als Ortsbürger aufnehmen zu müssen, so lange loszählen zu wollen, bis nach Art. 15 der Werfassungsurkunde ein allgemeines Gesetz votirt und erschienen sein werde. Die Kammer wolle deshalb weiter beschließen: Großherzogl. Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wodurch das vorliegende Sachverhältniß geregelt wird." Abg. Hardy hatte hierüber in der vorigen Sitzung, Namens des dritten Ausschusses, berichtet und der vom großherzogl, Regierungscommissar, Geheimrath v. Kuder gegebenen Auskunft beistimmend, beantragt, den Beschwerden des Antrags keine Folge zu geben, weil die Aufnahme der Juden nur nach Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen, namentlich nach Art. 15 der Werfassungsurkunde und Art. 48 der Gemeindeordnung erfolgt sei. Für die. Stadt Alsfeld könne aber keine Ausnahme von den für das ganze Großherzogthum gesetzlich bestehenden Bestimmungen gemacht werden, indem grade eine solche mit der von dem Antragsteller desiderirten Gleichheit vor dem Gesetz im Widerspruche sein würde. Wenn es also auch an gesetzlichen Bestimmungen über die Befugniß der Staatsregierung zur Ertheilung des Staatsbürgerrechts an Israeliten im Allgemeinen nicht fehle und daher dem Ausschüsse das Bedürfniß einer desfalst'gen Legislation nicht erkennbar sei; weshalb derselbe auch der beantragten Provocirung eines Gesetzentwurfs keine Folge zu geben der Meinung ist, so glaubt der Ausschuß dennoch den Wunsch aussprechen zu sollen, daß die Erfordernisse, an deren Vorhandensein die Ertheilung des Staatsbürgerrechts an Jnsraeliten in den beiden diesseits rheinischen Provinzen geknüpft wird, worüber bis jetzt nur reglementaire Bestimmungen bestehen, im Wege der Gesetzgebung festgesetzt werden möchten, in welcher Beziehung sich jedoch der Ausschuß einen Antrag zu stellen enthielt, weil hierauf die vorliegende Motion nicht gerichtet sei. Bei der heutigen Berathung machte der Abg. Ramspeck diesen Wunsch des Ausschusses zu seinem Anträge, worin er unterstützt ward. Es erfolgten nun einige kurze Bemerkungen über den Gegenstand von Seiten mehrerer Abgeordneten. Abg. Brunck meinte, man könne dem zweiten -Theil des Antrags Folge geben, da er nichts Anderes sei, als was der Ausschuß auch wünsche am Schlüsse seines Berichts. Abg. v. Bibra hob hervor, wie die Juden wol in größern Städten weniger schädlich dem Gemeinwesen würden als in kleinern und auf dem platten Lande, wo sie durch den Schacherhandel, namentlich mit Vieh, oft großes Verderben anrichteten, wenn auch in neuester Zeit die Wohlthat der Sparkassen, diesem Schaden entgegenwirke. Abg. Hardy hob die bestehenden Verhältnisse kurz hervor, insbesondere, wie zur Erwerbung des Staatsbürgerrechts der Israeliten die Erfüllung strenger Bedingungen erforderlich sein. Abg. Zulauf meinte, sie versprächen diese wol, hielten sie aber nach der Aufnahme nicht. Nur denen möge man Rechte wie den Christen verleihen, welche sich auch gleich den Christen bürgerlichen Gewerben, dem Ackerbau, Handwerken rc. ergäben und den verderblichen Schacher ließen. Abg. Franck bestätigt, daß sie nach der Aufnahme wieder gern in den Schacherhandel verfielen, und halt ebenfalls strengere Bestimmungen in dieser Hinsicht für nöthig. (Großh.Hess.Ztg.) Dessau, 21. Febr. Bei uns sieht es noch sehr mittelalterlich aus. Die Einwohner der Stadt halten mit einer solchen lächerlichen Hartnäckigkeit auf Standes- und Rangunterschicde, daß man es im übrigen Deutschland kaum glauben wird, wenn wir die Thatsache anführen, daß sich die ganze Bevölkerung in Klassen abgetheilt hat, welche alle streng von einander geschieden sind und mit einander durchaus nicht verkehren. Die Beamten selbst scheinen gegen eine größere Verschmelzung der Stände, die immer wohlthuend und ersprießlich für den Staat ist, sich entschieden zu haben, indem unter andern die hier wohnenden Israeliten, unter welchen sich viele reiche und gebildete finden, vierteljährlich in den öffentlichen Blättern zur Bezahlung des Schutzgeldes aufgefordert werden, wenngleich diese mittelalterliche Steuer von ihnen stets pünktlich bezahlt wird und sie auch ferner, ohne Aufforderung, zu entrichten sich verpflichtet haben. Solche demüthigende und verletzende Anzeigen sind nur zu geeignet, um den Kastengeist zu verewigen und sollten doch wenigstens zu einer Zeit unterbleiben, in welcher die Menschen immer mehr und

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