Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1842)
- Date
- 1842-03-26
- Page
- Seite 190 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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190 Was endlich die deutsche Sprache betrifft, in welcher viele Gebete ausgenommen, so bedarf diese keiner weitgeholten Rechtfertigung. Es ist bekannt, wie der Talmud selbst für die zwei wichtigsten Bestandthcile des Gottesdienstes, us"p und rten, ausdrücklich jede dem Betenden verständliche Sprache gestattet. Berachot, fol. 13. Sota, fol. 33. Orachchajim, 62, 2. 101, 4. Uebrigens ist der Gebrauch der deutschen Sprache etwas, was gegenwärtig auch von den orthodoxesten Rabbinen als statthaft anerkannt wird, und ihre Gründe hier zu wiederholen wäre von Ueberfluß. Widersprechen die mit der Liturgie vorgenomMenen Veränderungen den Satzungen der Synagoge nicht, so beantwortet sich die letzte Frage, ob das vorliegende Gebetbuch mit dem Dogma der israelitischen Religion übereinstimme von selbst. Keine einzige Lehre der jüdischen Religion ist, die nicht in demselben ausdrücklich anerkannt wurde, und wenn auch einige Gebete, in welchen sich die.Sehnsucht nach Wiederherstellung der Nationalität und des Tempelkultus allzulebhaft ausspricht, etwas gemildert wurden, so finden sich doch die Lehren von Erlösung, Messias und körperlicher Auferstehung in so vielen andern Stellen, ja es ist zum Ueberflusse auch noch das Lied Jigdal, das bekanntlich nach den 13 Glaubensartikeln des Maimonides gedichtet ist darin ausgenommen, daß kein Unbefangener die Rcchtgläubigkeit desselben .in Zweifel ziehen kann. Der Tempel steht mit diesem Gebetbuch innerhalb der Synagoge, wenn man dieses Wort im weiteren Sinne nimmt, wo es so viel als Kirche heißt, und ist selbst nichts als eine Synagoge, wenn dieses Wort so viel als israelitisches Bethaus bedeutet. Wenn nun dennoch von einer Seite her die Orthodoxie des Gebetbuches in Anspruch genommen, und unter der Voraussetzung, als läugne es die Dogmen der Erlösung, Messias und Auferstehung, mit dem Interdikt belegt worden ist, so ist dieses um so mehr zu bedauern, als durch dergleichen Bestrebungen der Riß, welcher bereits im Judenthum entstanden ist, nur noch größer, und der Schaden unheilbarer gemacht wird. Daß das Judenthum gegenwärtig in einer Krisis sich befindet, von deren glücklichen Ueberstehen seine künftige Existenz abhängt, läßt sich schwer verkennen. Wird ihm von Innen und Außen Zeit und Raum gegönnt sich naturgemäß zu entwickeln, so unterliegt es keinem Zweifel, daß es aus seiner geistigen Wurzel eine neue Blüthe treiben, ja daß es noch eine wichtige Rolle in der Weltgeschichte spielen wird, indem es nicht ohne Einfluß auf den Gang und die Entwickelung des ganzen Menschengeschlechts bleiben kann. Gelingt es aber den feindseligen Bestrebungen, diese natürliche Entfaltung zu hemmen, so gehört gerade kein prophetischer Blick dazu, um zu sehen, daß seine Stunde geschlagen hat. Wenn daher zu irgend einer Zeit, so sind gegenwärtig die Worte des Maimonides (Hilch. Mamrim. 2,-4) zu beherzigen. „Es stehl dien Religionsbehörden aller Zeiten zu, selbst Bestimmungen des mosaischen Gesetzes zeitweilig aufzuheben, wenn es die Erhaltung der ganzen Religion nvthig macht, so wie der Arzt die Verpflichtung hat, ein krankes Glied abzunehmen, um den Menschen zu retten." Sich damit verehrungsvoll ic. vr. Joseph Maier, Königl. Würtemb. Kirchenrath und Rabbiner. Darmstadt, 6. März In der Sitzung der zweiten Kammer der Stände fand die Berathung über den „Antrag des Abg. Ramspeck, die Ertheilung des Staatsbürgerrechts an nicht-christliche Glaubensgenossen betreffend", statt. In diesem Anträge wird sich beschwert, daß die Stadt Alsfeld, trotz ihrer Remonstrationen, selbst bis höchsten Ortes, von der Regierungsbehörde genöthigt worden sei, mehre Judenfamilien aufzunehmen, und hierauf an die Kammer das Gesuch gerichtet, es möge dieselbe „1) da die Stadt Alsfeld vorhin nicht mehr als zwei Judenfamilien als Schutzjuden in ihrer Mitte zu dulden gemüßigt war, in neuerer Zeit aber, gegen den Willen und gegen die eingelegten Protestationen des Stadtvorstandes, mehre Schutzjuden sich in Alsfeld haben niederlassen dürfen, deren Seelenzahl schon gegen 70 herangewachsen ist; 2) da in den benachbarten Städten'Lauterbach, Schlitz und Grünberg nicht einmal ein Schutzjude Aufnahme findet, Alsfeld aber nicht allein als Zufluchtsstätte der Juden erscheinen kann; 3) da die Emancipation der Juden, so viel als bekannt, noch zur Zeit in keinem europäischen Staate, so auch im Großherzogthume Hessen nicht, erfolgt ist, die großherzogl. Staatsregierung ersuchen,