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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-03-26 · Heft 13 (26.3.1842) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 13 (26.3.1842)
Date
1842-03-26
Page
Seite 182 (sequence 6)
Language
German
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182 Bemerkungen und bevor das Comite über weiter zu unternehmende Maßregeln sich beräth, zu erklären, ob Sie einwilligen zu attestiren, daß Herr David Wolf Marks der Sekretär ist von einer englischen Synagoge von Personen, die sich zum jüdischen Glauben bekennen, oder ob Sie der in Sir Moses Montesiore's Schreiben vom 8. d. enthaltenen Weigerung beipflichten. Ich habe die Ehre rc. gez. Francis H. Goldsmid, jüngster Vorsteher. No. 5. Sir Moses Montesiore an Herrn F. H. Goldsmid. 16. Febr. 5602. Mein Herr! In Antwort auf Ihre Mittheilung vom 14. d. und bezüglich auf die darin enthaltenen Bemerkungen, habe ich die Ehre zu erklären, daß ich es für meine Pflicht halte bei dem Entschlüsse den ich Ihnen bereits angedeutet habe, zu verbleiben. Ich habe die Ehre rc. gez. Moses Montesiore. No. 6. M. F. H. Goldsmid an den Präsidenten des Londoner Comite's der Deputirten bnttischer Juden. Bersammlungszimmer der W. L. Synagogue, 51. Biuton Street, Burton Crescents. 22. Febr. 5602 (1842). Mein Herr! Ich habe die Ehre den Empfang von Sir Moses Montesiore's Schreiben vom 16. d. anzuzeigen, dessen Beantwortung ich bis nach Abhaltung einer Versammlung des Comite's der Begründer der West- London-Synagogue bnttischer Juden aussetze. In jenem Schreiben wiederholt Sir Moses Montesiore die in seinem Schreiben vom 8. d. enthaltene Weigerung zu attestiren, daß Herr Marks der Sekretär einer Synagoge sei, aber er bietet keine Angabe eines Grundes für die in seinem Schreiben vom 9. d. enthaltene Anführung dar, daß unser Gotteshaus keine Synagoge sei; der logische Schluß aus diesem Mangel ist natürlicherweise der, daß er keinen Grund anzugeben hat. Mit dieser wiederholten Weigerung des Sir Moses Montesiore vor sich, hatte das Comite zu berathen, was nun für weitere Maßregeln getroffen werden sollten. Ehe sie nun ihren desfalsigen Beschluß mittheilen, bemerke ich, daß sie bloß deshalb sich um das betreffende Certisikat für Herrn Marks an Sie gewendet haben, um keine unnöthige Absonderung zwischen sich und ihren Glaubensgenossen zu machen, und daß in dem Bewußtsein, daß sie Juden seien und daß ihr gottesdienstliches Lokal allerdings eine Synagoge sei, sie nicht der Vermuthung Raum geben konnten, daß irgend jemand der als Präsident der Deputirten handelte, es wagen würde, solche offenbare Thatsachen streitig zu machen. Die Mitglieder dieser Synagoge haben sich auch nicht wegen irgend einer Schwierigkeit (denn eine solche hat nicht existirt und existirt auch jetzt nicht) bei der Vollziehung ihrer Ehen und deren Registration ohne Ihr Attest, an Sie gewendet. Denn es war dem Comite wohl bekannt, daß unter dem Regime der Art. 21 und 25 der Marriagc Act (6 u. 7. Williams IV. Kap. 85) die Glieder dieser Synagoge auf eine Weise, die der jüdischen Religion auf keine Weise widerspricht, in Gegenwart des Ober-Registrators ihre Ehew vollziehen und sich Registrationen von unbestreitbarer Gültigkeit verschaffen können. Das Comite weiß auch, daß, wenn sie nachmals eine religiöse Einsegnung der so kon» trahirten Ehen veranlassen, sie lediglich eine Form adoptiren, wie sie schon seit einem halben Jahrhundert unter den. Juden Hollands und seit vielen Jahren unter denen Belgiens und Frankreichs besteht, daß sie so auch nur dem Beispiel folgen würden, welches im Februar des letzten Jahres in England in dem Fall einer Dame gegeben ward, die mit einigen der respektabelsten jüdischen Familien verwandt ist. Bei der Kenntniß also, daß Glieder dieser neuen Gemeinde im Stande sind, ihre Ehen, der Weigerung des Sir Moses Montesiore zum Trotz, mit vollkommener civiler und religiöser Gültigkeit zu vollziehen und registriren zu lassen, war das Comite in den Stand gesetzt, es erst in Berathung zu ziehen, ob es (was es ohne oberwähnte Gewißheit allerdings hätte thun müssen) an einen der Gerichtshöfe dieses Landes oder an das Parlament wegen Sir Moses Montesiore's Verfahren rekurriren wolle. Und da nun die Umstände nicht zu diesem

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