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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-03-19 · Heft 12 (19.3.1842) · p. Seite 170

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 12 (19.3.1842)
Date
1842-03-19
Page
Seite 170 (sequence 6)
Language
German
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170 Oldenburg, 29. Februar. (Privatmitth.) Zn Herrn vr. S. Holdheim's „Votum über das Gebetbuch rc." findet sich (S. 13) die Angabe, in neuerer Zeit hätte der Landrabbiner Hirsch in Oldenburg Lol nidre abgeschafft und sei deshalb von keinem Vernünftigen verketzert worden. Zur Berichtigung dieser Angabe diene folgendes: Allerdings hatte der Landrabbiner Hirsch vor drei Jahren (Sh ah) die berüchtigte Formel Lol nidre in der hiesigen Synagoge gänzlich weggelassen. Ob eine äußere Veranlassung zu dieser Anordnung ihn bewog, konnte ich bis jetzt nicht ermitteln. Im folgenden Jahre (ahn a"-) .widerrief er diese Anordnung und ließ Lol nidre wieder einmal vom Vorsänger vortragen. Ueber das Motiv dieses Widerrufes äußerte er sich in einer mir vorliegenden schriftlichen Erklärung dahin. „Obgleich vergangenes Jahr aus gesetzlichen Gründen Lol nidre unterblieb, so sei er doch zu der Ueberzeugung-gekommen, daß eine solche Veränderung, so sehr sic auch yin 'b bv gegründet wäre, doch nicht von einem einzelnen. Rabbiner vorgenommen werden sollte. Er ersuche daher die resp. Gemeinde, es wieder aufzunehmcn. Doch genüge ein einmaliges Recitiren des y"o." Dabei verblieb es denn bis jetzt. Es geht wol aus den angeführten Worten von selbst hervor, daß 'in der Stimmung der Gemeinde kein Grund zu diesem sonderbaren Schritte lag, vielmehr soll Herr Landrabbiner Hirsch dazu durch Reklamationen aus Hamburg und Amsterdam bewogen worden sein. — Hamburg, 1. März. (Eingesandt.) Die Königl. Würtembergische Israelitische Ober - Kirchen-Behörde an die Direktion des Israelit. Tempelvereins zu Hamburg. Unterm 12. November d. I. hat die Direktion :c. uns ein Exemplar ihres Gebetbuches mit dem Ersuchen zugesendet, derselben darüber ein Gutachten zukommen zu lassen. Indem wkr für diese' Schrift unfern Dank abstatten, beehren wir uns, das von unserm geistlichen Mitgliede, Kirchenrath vr. Maier, hierüber ausgestellte Gutachten, derselben zuzufertigen. Stuttgart, den 16. Dezember 1841. Steinhardt. ' Weil. An die Königliche Israelitische Ober-Kirchen-Behörde. Gutachten des Kirchcnraths vr. Maier über das Gebetbuch für die öffentliche und häusliche Andacht, nach dem Gebrauche des neuen israelitischen Tempels in Hamburg. Stuttgart, den 16. Dezbr. 1841. Von einer hohen Behörde mit Erstattung des von der Direktion des israelitischen Tempelvereins zu Hamburg erbetene Gutachten über das nebenbezeichnete Gebetbuch beauftragt, habe ich dieses in Folgendem abzugeben die Ehre. Das vorliegende Gebetbuch unterscheidet sich wesentlich von allen vorhandenen Gebetbüchern der Israeliten, B'“n“D, sowol in materieller als in formeller Hinsicht. In ersterer Beziehung besteht seine Verschiedenheit 1) in Weglassung vieler Gebete, als z. B. 1-8 mi« yb» , •hh nab. , n::“i: und rt»3 yp'baa am Vorabende, — ,nwa ,abia ym ,yns viy ,-s “pro ,yaipa wrs ,‘r’nnn "s yriibaa ys, bei dem Morgengottcsdienste, — ysb sn und an« tinn bei dem Aespergottesdienste des Sabbats; sämmtlicher Piutim an Sabbaten und an den drei hohen Festen, Pesach-, Wochen- und Laubhüttenfest; des bei weitem größten Theils der Piutim und Selichot am Neujahrsfest und Versöhnungstage u. a. 2) in Abkürzung vieler Gebete, als z. B. der Benediktionen vor narr ,r;:r:xi nan pas-o ffiaa Iran ,rran ba ,rr nbsn pmi baia uaba, u. a. 3) in Veränderung der Gebete i2'«un -cbbi in Mussaf an Sabbat- und Festtagen, wo die Worte nnaoa i:'bano “yisba ysa tp a"i rrrarrb verwandelt sind in: bapno Sh' m:aap oipaa irns-o rroan yaaai aam: irmain; ’ — “(ana “jba sm wo anstatt rvrnnaa ffrra n:a, “ymaaaa i:ra-o zu lesen ist;— naa nanrr wo die Worte mbob irrr'aiai der sefardischen Form ir'nbrr “yanai jedoch zusammengezogen, Platz gemacht haben; — nbsn rh wo die Benediktionen na'on , apn und O’b'Oia'bi modisizirl sind, u. a.; endlich 4) in Aufnahme neuer Gebete, theils hebräischer aus dem sefardischen Machsor, dem überhaupt

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