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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-03-19 · Heft 12 (19.3.1842) · p. Seite 168

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 12 (19.3.1842)
Date
1842-03-19
Page
Seite 168 (sequence 4)
Language
German
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168 zur Gründung einer leider bis jetzt hier noch fehlenden israelitischen Elementarschule cirkuliren. Diese Idee fand bald überall Anklang, und binnen wenigen Stunden waren einige hundert Rubel S. gezeichnet, so daß wir mit Zuversicht dem Entstehen einer Elementarschule nächstens entgegensetzen können. Möge es ihm ferner gelingen, das Beste und Edelste zu fördern, und den Dank seiner Mitbürger so wie den Lohn des Himmels dafür empfangen, und mögen noch viele andre Gemeinden recht bald diesem edeln Beispiele folgen. Petersburg, 12. Februar. Ein jüngst erlassenes Gesetz bestimmt: I) Objekte der Pfandverträge in den Ostsee-Provinzen können alle Arten unbeweglichen Vermögens in den Kreisen und in den Städten werden; Majorate, Fideikommisse, kirchliche Gründe nicht ausgenommen, sobald sie früher» ihnen anhaltenden Rechten nicht widerstreiten. 2) Jedes Individuum, das überhaupt zur Abschließung von Verträgen befugt ist, kann auch diese Verträge abschließen, ausgenommen davon sind die Juden. Deutschland. Hildesheim, 28.Februar. (Privatmitth.) Nachstehender Vorfall, welcher von der Toleranz der hiesigen Juden svwol als Christen Zeugniß gibt, verdient ohne Zweifel, zur öffentlichen Kunde gebracht zu werden. Der hiesige „christliche Mäßigkeitsverein," welcher sich am 27. Februar 1841 konstituirt hatte, beabsichtigte diesen Tag im laufenden Jahre feierlich zu begehen. Eine gottesdienstliche Handlung, deren Leitung der rühmlichst bekannte Pastor Boedecker von Hannover übernommen hatte, sollte andern Festlichkeiten^ vorangehen. Demzufolge sah sich der Verein nach einem diesem heiligen Zwecke entsprechenden Lokale um, und ging die hiesige lutherische Geistlichkeit mit der Bitte um Einräumung einer Kirche (Kapelle) zur Erreichung der fr. Absicht an, wurde jedoch mehrfach abschläglich beschieden. Man wendete sich daher, um nicht genöthigt zu sein, die gottesdienstliche Handlung in einem nicht geweihten Gebäude zu vollziehen, an die hiesige israelitische Gemeinde, und bat dieselbe um das von der letztem einstweilen, Behuf der Gottesverehrung, gemiethete Lokal").— Die israelitische Gemeinde, wohlerwägend, welch' heilsame Zwecke jener Verein verfolge, und wie sehr derselbe durch die fr. feierliche Handlung an Kraft gewinnen würde, kam auf das bereitwilligste dem Wunsche des gedachten Vereines ent' gegen, räumte ihr Bethaus ein, und schmückte es, dem Zwecke gemäß, feierlich aus. Dieses Verfahren hat der hiesigen israel. Gemeinde nicht allein das ungehcucheltste Lob des Mäßigkeitsvereins zugezogen und bewirkt, daß der Präsident desselben, der als Jurist, Historiker und Mensch so hochgeachtete Justizrath Mntzel, den hiesigen Juden auf dem AbcnlD gefeierten Balle ein freudiges Lebehoch brachte, welches in unausgesetztem Jubel lange nachhallte, sondern auch der hiesige Magistrat, dessen Mitglieder dem Mäßigkeitsverein an, gehören, so wie die angesehensten Beamten unsrer Stadt sind von der Handlungsweise der Juden Hildesheims mehr als erfreut, und haben diese ihre Gesinnung bereits öffentlich geäußert. Möchte der Verein gu., welcher mehre Israeliten zu seinen Mitgliedern zählt, aus dieser Handlung Veranlassung nehmen, die Bezeichnung „christlicher"") Mäßigkeitsverein" mit einer allgemeinem zu vertauschen; er würde sich hierdurch einen größer» Wirkungskreis öffnen und unbezweifelt mehr Juden herbeiziehen, was ihm um so weniger gleichgültig sein dürfte, als die letztem in Ansehung ihrer Mäßigkeit und Enthaltsamkeit überall und zu allen Zeiten sich der rühmlichsten Zeugnisse erfreut haben. 8. *) Die Synagoge in Hildesheim ist, wegen Baufälligkeit und drohenden Einsturzes auf Befehl der Ortsobcigkeit geschlossen. Möchte bald der Anfang zu dem Bau eines neuen Gotteshauses, wozu der hiesige wohllöbliche Magistrat einen freien Platz uncntgeldlich angewiesen hat, gemacht und die Befürchtung derer gehoben werden, welche sich zu dem Schluffe berechtigt halten, daß wir, da einstweilen ein geräumiges Lokal vorhanden sei, auf ein neues, würdiges und geschmackvolles Gotteshaus noch lange warten dürften! Corresp. "") Was der Zusatz christlich in Verbindungen dieser Art bedeute, ist hinlänglich bekannt; indeß bei einem Vereine, welcher das Wohl aller Menschen, wenigstens aller derer, die in seiner Nahe leben, beabsichtigt, sollte man in der Wahl des Namens nicht auf kirchliche, dogmatische Unterscheidungen halten. Corresp.

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