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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-03-12 · Heft 11 (12.3.1842) · p. Seite 152

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 11 (12.3.1842)
Date
1842-03-12
Page
Seite 152 (sequence 4)
Language
German
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152 mit warmer Sprache die Reform des Kultus, Verkürzung des Gottesdienstes, Abschaffung des Mizwotverkaufes, Predigten in der Volkssprache, Chorgesang, Konfirmation der Mädchen wie der Knaben, Trauung im Tempel ff verlangt werden. Sie hat indeß geringen Erfolg unter der jetzigen Verwaltung zu erhoffen, da diese erst vor vierzehn Tagen ein Modifikationsprojekt verworfen hat. Algerien. Der Moniteur Algerien enthält folgende Angaben: Zur Zeit der Eroberung Algier's durch die Franzosen war es von 40,080 Seelen bewohnt, unter denen 6000 Juden. Am I. Januar 1840 bestand die Bevölkerung nur aus, 27,000 Seelen, unter denen 10,256 Israeliten. Die französischen Schulen zählten 1839 unter 1490 Schülern 238 Israeliten und nur 92 Mauren; die Schulen für die Eingebornen unter 1189 Schülern 789 Juden und 400 Mauren. (Arch. israel. tlc Fr.) -Oesterreich. Aus Ungarn, im Februar. (Privatmitth.)") In den nördlichen Kreisen des Landes, wo auch die christliche Bevölkerung noch auf einer niedrigern Kulturstufe steht, ist unter den Israeliten noch keine Spur des Bessern zu finden. In Aroa, Liptau, Sypsen, Säros, wo beinahe 3000 jüdische Familien wohnen, welche 7 Rabbinen haben, ist'noch keine einzige Erziehungsanstalt für die Jugend vorhanden. Selbst in St. Miklos noch nicht, wo doch ein regerer Geist herrscht und es an pekuniären Kräften nicht fehlt. — In den östlichen Kreisen ist man feiner und gewandter, man schätzt die Wissenschaften und Künste, insonders die Musik, auch läßt man viel Gutes durch Haus - und Privatlehrer wirken; allein bis auf Groß-Kanischa ist Alles noch zerstreut, ohne Zusammenhang und Kraft. — —. In Mattersdorf ist man mit der Wahl eines Rabbinen beschäftigt — aber man will einen Herrn Mayer Abeles aus Kittsen wählen, einen Mann, der zu der finstersten Partei gehört, der noch *) Bon Mehreren, zusammengezogen. D. Redakt. jetzt den Moreh des Maimonides und die Uebew setzung Mendelssohn's in den Bann legt, der für den Talmudisten alles Studium für überflüssig erklärt, weil dieser Alles von selbst wisse, und als Beweis den seligen Rabbiner zu Prcßburg anführt, der lateinisch und andere Sprachen verstanden, ohne je einen Buchstaben davon erlernt zu haben. Rußland und Polen. Warschau, 14. Februar. (Schl. Z.') Um zu verhindern, daß die Israeliten nicht eigenmächtig in die eximirten^Straßen eindringen, und damit auf solchen Straßen nur. diejenigen Israeliten wohnen, welche, dem Gesetz zufolge, die vorgeschriebene Qualifikation und eigentliche Erlaubniß haben, zugleich auch den Bedingungen, unter welchen diese Erlaubniß ertheilt worden, völlige Genüge leisten, hat die Regierungs-Kommission des Innern durch eine Verfügung vom. 4. d. M. der Stadtbehörde aufgetragen, in den öffentlichen Blättern drei Mal bekanntzumachen: 1) daß von jetzt an die Eigenthümer der in Warschau in den eximirten Straßen gelegenen Häuser einen Israeliten nur dann als Wohnungsmiether annehmen dürfen, wenn derselbe die im vorigen Quartal von der Stadtbehörde erschienene Er? laubniß vorzeigt, worin die Straße und Nummer des Hauses, welches sich der Israelit zur Wohnung gewählt hat, genau bezeichnet sind. 2) daß im Uebertretungsfalle die Eigenthümer der Häuser zu einer Geldstrafe, die dem Wohnungszins für die Zeit, in welcher der Israelit gesetzwidrig in einem solchen Hause gewohnt hat, gleichkommt, gezogen werden sollen, welche Strafe dann zur Hälfte dev Israelit und zur Hälfte der Hauseigenthümer bezahlen muß. St. Petersburg, 12. Februar. In Bezug auf das vor einiger Zeit den Juden gestattete Recht, in Riga ihren Wohnsitz nehmen zu dürfen, wogegen die dasige Kaufmannschaft Protest eingelegt, ist jetzt von Sr. Majestät dem Kaiser nachstehendes Gutachten des Reichsrathes bestätigt worden: „1) Denjenigen Hebräern, welche thatsächlich bis jetzt ihren beständigen Aufenthalt in Riga gehabt haben, soll es erlaubt sein, sich bei dieser Stadt einzuschreiben und daselbst wohnhaft zu bleiben, ohne jedoch des Rechts der Bürgerschaft zu genießen, oder un-

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