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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-03-05 · Heft 10 (5.3.1842) · p. Seite 143

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 10 (5.3.1842)
Date
1842-03-05
Page
Seite 143 (sequence 11)
Language
German
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143 1651 Doyen der Juristen an der Universität zu Löwen gewesen, und nachher inmitten der Nabbinen in der Synagoge zu Amsterdam gesehen wurde. Noch im Monat Juli 1716 publizirte man zu Brüssel und in andern Hauptstädten Brabants ein Verbannungsdekret gegen die Juden, aber einige Geschenke an den Kaiser bei Gelegenheit des Türkenkrieges.milderte gar sehr die Strenge dieses Dekrets. Im Jahre 1757 befahl der Brüsseler Magistrat, daß nur bdi Zahlung von 300 fl. jährlich an die Domainen-Kasse der Kaiserin-Königin ein Jude sich allda niederlassen könne, und daß jeder Jude, der sich nur 24 Stunden daselbst aufhielte, dieselbe Summe zahlen müsse. Joseph II, so bekannt durch sein Toleranz-Edikt zu Gunsten der Juden, scheint dennoch dieser ungeheuren Abgabe nicht entsagt zu haben; dieser aufgeklärte Fürst ließ sich dennoch von solchen Ideen, die wir Deutsche (tndesques) nennen, beherrschen, daß alle Reglements über die Juden von den Vorurtheilen gefärbt waren, die noch jetzt in Deutschland vorherrschend sind. So athmet seine Vorschrift über den Judeneid einen wahrhaft mittelalterlichen Geist. Die Fortschritte der Zeit zerstreuten nach und nach die Finsterniß der Vorurtheile gegen die Juden. Es ließen sich mehrere deutsche und holländische Familien nach und nach in den Hauptstädten Belgiens nieder. Vergebens suchten einige obskure Priester die alten Proskriptionen gegen sie zu erneuern, mehrere berühmte Männer, an ihrer Spitze der Prinz von Ligne, verbanden sich, sie zu vertheidigen. Der letztere schrieb ein Memoire über die Juden, ein Muster von Billigkeit und'Menschenliebe, (älemoires et Melanges historiques et litteraires, Paris •1826. Tom. II. pag. 28.). Dasselbe hatte einen vollständigen Erfolg. Nicht allein affimilirten sich die Juden mit den übrigen belgischen Bürgern, sondern ihre Fortschritte in der Civilisation wurden außerordentlich. Sie wurden Künstler, Soldaten, Handwerker, zeigten sich ihres Vaterlands würdig, und der Name Belgier wurde für sie nicht ein leerer Titel. Unter der französischen Herrschaft wuchs die Zahl der Juden in Belgien beträchtlich an. Sie verbreiteten sich in Mons, Gent, Antwerpen, Lüttich, bis nach Luxemburg. Me diese Gemeinden wurden durch kaiserliches Dekret vom 17. Marz 1808, auf Vorschlag des Sanhedrins, zum Sprengel Crefeld gezogen. Jedes Jahr that eine Repartitionsliste der Konsistorialkosten den Belgischen Israeliten die Existenz eines Konsistoriums kund, das niemals etwas zur Verbeffrung ihres moralischen und religiösen Zustandes that. Jndeß leistete der Konsistorialdelegirte zu Brüssel, Salomon Fürth, der jüdischen Gemeinde dieser Stadt einen Dienst,, indem er den öffentlichen Gottesdienst einrichtete. Die politischen Begebenheiten des Jahres 1814 änderten Nichts in den bürgerlichen, wie in den religiösen Verhältnissen der belgischen Israeliten. Von der einen Seite bestimmte das Grundgesetz des Königreichs der Niederlande Art. 134: „Ohne Unterschied ist gleicher Schutz allen bestehenden Kulten bewilligt; ihre Anhänger genießen dieselben bürgerlichen Prärogativen, und haben Anrecht auf die öffentlichen Würden und Aemter." Von der andern Seite that die Central-Kommission im Haag dasselbe für ihr moralisches und religiöses Wohl, was das Konsistorium von Crefeld. Niemals hat unter holländischer Herrschaft die israelitische Gemeinde Belgiens, selbst in Brüssel, ein passendes Lokal erlangt, noch einen Rabbinen oder Synagogenbeamten, der seiner Würde angemessen war. Man begnügte sich einen Verbesserungsplan auf's Papier zu setzen, ohne jemals daran zu denken, ihn auszuführen. Das offizielle Journal veröffentlichte ihn als Dekret des Königs (Journal officiel du roy. des Pays-Bas t. XVI, no. 27. p. 25.). Es sollten nach ihm zwei Sprengel von Mastricht und Brüssel gebildet werden. Niemals wurde er in Ausübung gesetzt, und die einzige Verbeffrung war eine Elementarschule, die jedoch ihr Dasein nur den Bemühungen des Herrn Somershausen und der Großmuth des Herrn von Rothschild verdankte, und von der holländ. Regierung nur 200 Fl. jährlich erhielt. (Fortsetzung folgt.)

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