Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1842)
- Date
- 1842-02-26
- Page
- Seite 125 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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125 Rede stehenden Gebetbuch abgesprochen, was fast auf jeder Seite aufzusinden und nachzuweisen ist, weshalb denn auch sein Urtheil über dasselbe von gründlichen und, gediegenen Rabbinen — verworfen wurde. — Unser Leipziger Laie vom 9. Januar sagt und fragt: „Wer hat die Herausgeber des in Rede ste- „henden Gebetbuches schon für kompetent zu einem „so überaus wichtigen und heiligen Geschäfte gemacht. Sie mögen ganz tüchtige anerkannte Prediger sein, das giebt ihnen aber noch lange nicht „die Fähigkeit und das Recht ein „Israelitisches Ge- „betbuch" abzufassen. Nur „von namhaften Rab- „binen berufene" und autorisirte. Männer können ih- „rer Schöpfung Gedeihen verschaffen, so lange eine „solche Autorisation fehlt, scheint mir die ganze „Handlung eine willkürliche, anmaßende u. s. w." Das hat sein böser Engel gesprochen! Dabei will ich den entrüsteten Laien festhalten! Also Männer, die über liturgische und rituelle, überhaupt aber theologisch-religiöse Angelegenheiten ein entscheidendes Urtheil haben wollen, die müssen — „von namhaften Rabbinen autorisirt fein." Wir wollen einmal dem Laien ganz recht geben. Ich lade ihn aber zugleich zu einem Besuche in — Hamburg ein. So wie er ankommt, muß er die am Neuen Israelitischen Tempel angestellten Prediger besuchen. Da wird ihm der eine, der früher als — Rabbiner in einem der größten Rabbinatsbezirke Würtembergs fungirte, ein in optima forma verfaßtes Dokument vorzeigen, das die nnnr; MKTin. enthält, von namhaften Rabbinen ausgestellt *). Der andere behändigt ihm ein Diplom, das er schon seit drei und zwanzig Jahren besitzt, es ist eine in der besten Form von dem weltberühmten Rabbinen und Konsistorialrath M. Steinhard ausgestellte — isma. Die *) Es ist diese nnnn von dem Rabbinen nwrr 'n NS"1 V'bam ppi Hha ■jua-’b»! b'lwrdr, sowie dem Rabbinen zu Oberndorf nr'bn« bre'naa imaa unt ynab '21 npnb nT'S 'v ‘nanu ausgestellt, Männern deren Gelehrsamkeit und strenge Frömmigkeit anerkannt ist, letzterer, Mitglied der Prüfungs-Kommission für Rabbinen im Königreich Würtemberg, wird bei schwierigen Fällen von dem na zu Fürth konsultirt. — Corresp. Autorität der beiden Tempelprediger wäre also da. Ganz in dem Sinne, wie unser Laie es wünscht und für unerläßlich hält. — Wie steht es nun aber mit der Autorität dessen, der das Gebetbuch nwnrr ba na: — als illegal, ja als antijüdisch verurtheilt hat? Wir wollen, auch Herrn Bernays in seiner Studierstube aufsuchcn und uns von. demselben auch seine ,,-anna," auch seine „nrrnrn nnni-i" aüsbitten. — Herr Isaak Bernays, der in Würzburg‘, und ich glaube auch in München seine Studien gemacht hat, kann von dem Herrn Professor Kalb, der ihn hierher empfohlen, von Wagner, von Creuzen, vielleicht auch von Görres die brillantesten Atteste aufzuweisen haben; aber eine „n:nia" von dem Rabbinen Abraham Bing in — Würzburg; aber eine „in.vnn nnnm" von diesem Rabbi, oder dem Rabbinen Herz Scheuer in —> Mainz, dem Geburtsorte des Herrn Isaak Bernays-zeigt er nicht vor. — Ich habe es aus guter Quelle — von des Herrn Bernays Landsleuten — daß sich der alte ehrliche Rabbiner Scheuer in Mainz standhaft geweigert habe, dem damaligen Studiosus mit derVokation als Eh ach am in der Tasche mit dem Titel an i:nro zur Tora aufrufen zu lassen. — Wenn nun dem Herrn Bernays eine solche Autorität fehlt, so scheint, oder vielmehr ist „alles, was der nicht autorisirte Mann thut, eine willkürliche, anmaßende Handlung;" ergo ist das Interdikt des in Rede stehenden Gebetbuches eine willkürliche anmaßende Handlung; ergo schein! mir so lange die ViNmn nnnn nicht vorhanden ist und man von dem Vorhandensein eines solchen Dokuments nicht überzeugt ist, jedes Urtheil über nwa und nvnu, über nmn und niv'8, besonders wenn es Dinge betrifft, abrs» bxa nama a^naisn, eine willkürliche anmaßende Handlung; erg« kann und konnte ich es niemals begreifen, wie wahrhaft Fromme in Israel bei Urtheil-Fällung dieser Art so leicht und so schnell ihr Gewissen beschwichtigen können, ergo... doch das sei für's erste genug, denn ich hoffe, daß unser Laie mit mir zufrieden sein wird, da ich ganz in seine Ansichten eingehe und ihm, was die Requisition einer rabbinischen Autorität betrifft, ihm ganz beistimme . . . doch so ganz doch wohl nicht, und ich will mich noch einige Minuten bei dem Gegenstände verweilen. Die rabbinische Autorität 9'