Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1842)
- Date
- 1842-02-26
- Page
- Seite 124 (sequence 8)
- Language
- German
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124 jeder Einmischung zu enthalten. Hatten ihm die nicht genügt, so hätte ihn die ihm ebenfalls offiziell auferlegte Sorgfalt für die Erhaltung des Friedens und die Ermahnung des Maleachi 2, 2V zur Richtschnur dienen können. Und war das dem amtlichen Gewissen nicht genug, so konnte er sich nur an Hosea 4, 17 halten, und das um so mehr, als der Hader ohne alle Aussicht dem Tempel etwa zu schaden, sondern, so weit man urtheilen kann, lediglich aus Lust am Zank unternommen wurde. Aber nun soll mit Gewalt der Nebentitel des Gebetbuchs, („für Israeliten") als ein unbefugter Uebergriff, als eine anmaßliche Provokation die ganze Schuld tragen. Dieser Titel, der nach Ettlingers unschuldiger Insinuation, gar auf Täuschung berechnet sein soll, entstand ganz einfach aus der Analogie mit dem Titel des schon seit zehn Jahren unter ganz demselben unangefochten bestehenden Gesangbuche des Tempels;' was war auch natürlicher als daß die Eine Liturgie bildenden beiden Bücher auch gleich betitelt sein sollten? Und ist das Gebetbuch nicht ein Gebetbuch für Israeliten? für wen denn? daß dieser neue Minhag noch nicht so ausgebreitet ist als die älteren (der der "vnp jedoch ausgenommen,) will hierbei gar nichts sagen. Es ist hinlänglich erhärtet, und bloß von einem einzigen nicht autorisirten Manne bestritten — denn selbst Herr Ettlinger thut das nicht — daß dies Gebetbuch mit keiner Einzigen derjenigen Lehren, Gesetze und selbst allgemein anerkannten Gebräuche des Judenthums im Widerspruch stehe, und dies rechtfertigt den Titel vollkommen. Dürfen Portugiesen oder Avignöneser nicht ihren Siddur 'bsn hkiw'' betiteln? oder haben die ersteren uns Deutsche je des Unglaubens beschuldigt weil unser Kaddisch nicht die Worte irrpttra aip^i irrp-ns nnm enthält? Das Gebetbuch des Tempels gibt sich übrigens, wie auch in der Vorrede deutlich gesagt ist, keinesweges als ein von den „Geistlichen" der Gemeinde octroyirtes; sondern eben als der Ausdruck des religiösen Lebens dieser Gemeinde selbst von ihr selbst vermittelst ihrer natürlichsten Organe aus Gelehrten und Ungelehrtxn gewählt, aufgefaßt und wiedergegeben. Man sollte meinen, daß eben nach ächt jüdischen Grundsätzen dieser Ursprung mit den Früchten einsamer Lucubrationen irgend eines Bet-Dins — mit Rücksicht auf den Gegenstand — sich wol messen kann. Diese Gemeinde sagte: Ihr, die ihr unsere religiösen Bedürfnisse genau kennet, revidiret uns die neue Auflage: wir wollen mit der mindestmöglichen Abweichung von der allgemein Israelitischen Weise beten, ohne irgend was Sektirerisches: nur seien die Gebete abgekürzt, um sich in einer mäßigen Zeit würdig und ansprechend vortragen zu lassen; verständlich in deutscher oder leichter hebräischer Sprache und von Allem gereinigt, was unserm Standpunkt als Genossen der europäischen Civilisation widerspricht; denn in den 23 Jahren haben wir gelernt, daß sich diese mit dem Judenthum , selbst mit dem dogmatischen wohl vereinigen laßt. Ob die Gebetbuchs-Redaktion diese Ausgabe gelöst hat, darüber haben ihre Kommittenten, darüber haben kompetente Theologen entschieden. Ein isolirter Gegner, der sich ohne Noth von vorne j herein in eine feindliche Stellung gegen diesen Tempel gesetzt hat, und dessen Urtheil.nothwendig befangen ist, kann wahrlich dagegen nicht beachtet werden. Wir sind vielmehr überzeugt, daß dies Gebetbuch mit der Zeit dasselbe Schicksal haben wird, wie die anfänglich auf dieselbe Weise y- und in Polen noch jetzt — behandelte Mendelssohnsche Bibelj Übersetzung. Philalethes W. G. i j Hamburg, I. Februar. (Eingesandt.) Dem „Laien" aus Leipzig in No. 5 dieser Zeitung lassen Sie mich wol in einigen Zeilen antworten. Ob Herr Bernays eine Autorität habe, oder sei, wollen wir einstweilen auf sich beruhen lassen. Angenommen, wenn auch keinesweges zugegeben, Bernay's sei ein rechtmäßig autorisirter Rabbi, d. h. er! könne und dürfe, sobald das schriftliche und - mündliche Gesetz für ihn ist, das „Erlaubt," oder j das „Nichterlaubt" aussprechen — geht denn aber auch die Autorität so weit, daß er, selbst ohne sich auf das recipirte Gesetz stützen zu können, oder wenn gar das recipirte Gesetz gegen ihn ist,! daß er, aus irgend einem äußern Grunde „Weiß für Schwarz, Rein für Unrein, Wahr für Unwahr" erklären könne? Das vermag kein Rabbi auf der Welt! das aber hat sich Herr Bernay's erlaubt! Er hat — wie es von den gelehrtesten Männern unwiderleglich dargethan ist — nach seiner subjektiven, schlechterdings nicht begründeten Meinung, sei es vorsätzlich oder irrthümlich, dem in