Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1842)
- Date
- 1842-02-26
- Page
- Seite 122 (sequence 6)
- Language
- German
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122 wegfallen. Es wäre aber thöricht anzunehmen, daß die zweite Kammer das Schutzverhältniß fortbestehen wissen wolle; um Konsequenzen vorzubeugen stemmte sich die Opposition mit aller Kraft gegen die Übernahme auf die Landeskasse; — der erwähnte Beschluß ist also nichts weiter als ein Auskunftsmittel, um bei den demnächstigen Verhandlungen in der Konferenz mit der ersten Kammer an nichts gebunden zu sein und ein Uebereinkommen wegen dieses Punktes treffen zu können, (bekanntlich ist die erste Kammer bei der Ablösung stehen geblieben.) Dies Uebereinkommen wird darin bestehen sollen, daß jede Kasse, die K. Generalkasse, wie die Generalsteuerkasse einen Theil des Ausfalls übernehmen, was doch auch geschehen sein würde, wenn das Judengesetz zur Zeit der Kaffenvereinigung zu Stande gekommen wäre. Immerhin wird aber der Finanzpunkt noch große Schwierigkeit finden, da sich die erste Kammer wol nicht leicht dazu verstehen wird, den Ablösungs-Beschluß wieder aufzugeben. —. Die zweite Kammer hat nun das Gesetz auch in der dritten Berathung angenommen, und nur die 4000 Thlr. Schutzgeld bleiben noch in Differenz zwischen erster und zweiter Kammer. Deßau, im Februar. (Eingesandt.)") Zn unserer Gemeinde herrschte vor einem Jahre ein höchst reges Leben; es galt ein altes Schauspiel zu erneuern, den Rabbiner Dr. Hirsch, wie früher den Rabbiner Lippschütz, zu entsetzen. Es ist eine eigene Sache, um unser Rabbinat. Die Rabbinen zeigen sich uns immer in einem höchst kläglichen Lichte. Mit dem Rabbiner Lippschütz — bekanntlich jetzt in Danzig Rabbiner — waren wir so unglücklich, daß wir uns genöthigt sahen, ihn mit Frau und Kinder bei 24 Grad Kälte, vermittelst der Polizei ausbieten zu lassen, und es war nicht genug zu bedauern, daß ein Privatmann sich vom Mitleiden Hinreißen ließ, und seine Verwendung Herrn Lippschütz Aufschub jener Polizeimaßregel verschaffte. Und was ist vollends von dem Rabbiner vr. Hirsch zu sprechen? Dieser Mann hatte die Kühnheit, da *) Da dieser Artikel, von, uns wohlbekannter Hand zugesandt, Beschuldigungen enthalt, so steht eine, dem Raume dieses Blattes angemessne Entgegnung frei. Die Redakt. die Aeltcsten, die bei seiner Anstellung mitwirkten, nicht mehr im Amte waren, zu behaupten, jene hätten iym nach den ersten zwei Jahren eine Zulage von zweihundert Thaler, so wie auch für seine definitive Anstellung, wenn er sich im Amte nichts zu schulden kommen ließe, zu sorgen, versprochen! Aber je unglücklicher wir mit unseren Rabbinen sind, desto glücklicher sind wir mit unserm jetzigen Vorstande, zusammengesetzt aus Herrn Salomon Daniel, Herrn Eduard Alexander u. s. w. Davon gab uns schon das damalige Verhalten unserer Aeltesten hinreichenden Beweis. Herr Salomon Daniel, im Verein mit seinem damaligen Kollegen Herrn Lehmann erklärten dem Herrn vr. Hirsch rund weg, daß er ein Lügner sei, und daß er auf fernere Anstellung nur dann hoffen könne, wenn er sich die Achtung der verlorenen Freunde wieder zu gewinnen wisse. Da nun der Herr vr. Hirsch das nicht wußte, so wurde er abgesetzt; indeß ging das nicht sogleich. Der vr. Hirsch hatte zwar sogleich seine Stelle niedergelegt; indessen das war für unsere Aeltesten, die aus die Ehre der Gemeinde zu halten wissen, nicht hinreichende Genugthuung. Der vr. Hirsch mußte seine Stelle wieder antreten, um auf eine glänzendere Weise abgesetzt zu werden. Sind wir deshalb verwaist? Da müßten unsere Aeltesten nicht sein! Nach so vielen traurigen Erfahrungen ist es natürlich, daß unsere Gemeinde, wo möglich, ferner ohne Rabbiner bleiben will. Wer verwaltet denn die Rabbinatsgeschäfte? Unsere Aeltesten selbst-, und zwar, was noch mehr sagen will, unentgeldlich, und solche Uneigennützigkeit verdient doch gewiß, den Gemeinden Jakobs zur Nachahmung empfohlen zu werden! Zwar herrschte von Ostern bis jetzt eine lange Pause — es herrschte hier, wie Schiller sich ausdrückt, die Ruhe des Kirchhofs; denn unsere Aeltesten mußten sich vorher doch auch in die neu zu übernehmenden Geschäfte einstudiren. Aber jetzt beginnen wir die Früchte dieser Pause zu ernten. So eben hat Eine Hochlöbliche Landesregierung publizirt, daß in Ermangelung eines Landrabbiners, Niemand ohne n-inn von den Aeltesten erhalten zu haben, bei zehn Thaler Strafe, eine Trauung in hiesigen Lande verrichten dürfe; und daß die üblichen Gebühren hierfür fortan der hiesigen Gemeindekasse zufließen sollen. Ich täusche mich nicht.