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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-02-26 · Heft 9 (26.2.1842) · p. Seite 121

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 9 (26.2.1842)
Date
1842-02-26
Page
Seite 121 (sequence 5)
Language
German
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121 lichen Kriege führen. Das ist aber nur dann wahr, wenn die Bekehrung auf einem abstrakt verständigen Wege durch Religionsdispute oder gar durch Jntriguen versucht wird. Diesen Weg einzuschlagen ist allerdings lieblos, unsittlich und verderblich. Die wahre Liebe achtet und liebt die Eigentümlichkeit des Andern und will, daß derselbe, ohne diese aufzugeben, mit Freiheit das Wahre erwähle. Damit nun aber der Andere in Wahrheit wählen könne, muß jeder Theil ängstlich bemüht sein, nicht die Eigenthümlichkcit seines Glaubens zu verstecken (was ohnedies schon als Verläugnung der erkannten Wahrheit und als Mistrauen in den Gatten unsittlich wäre), vielmehr sein ganzes Leben in Wort und Wandel zum Ausdruck und zur Darstellung seines Glaubens zu machen und durch dieses Leben zu zeigen, daß der Glaube, dessen Ausdruck es ist, die Kraft besitze, „vor Gott und vor Menschen beliebt zu machen," d. h. zu beseligen und zu heiligen. Dies ist die für Ehegatten verschiedenen Glaubens unter einander allein richtige, aber auch gebotene Missionsthätigkeit. Mit dieser wird sich aber auch jeder wahrhaft, d. h. nicht blos in äußern Handlungen, fromme Christ oder Jude begnügen können und müssen. Denn einmal würde er nie glauben, er thue für das -Seelenheil seines Ehegatten zu wenig, da das Streben, den eignen Glauben im ganzen Leben darzustellen, einen ununterbrochenen angestrengten Kampf mit der Sünde erfodert; und andererseits weiß er, daß aller Erfolg in Gottes Hand liegt und er, das gute Mittel ernstlich brauchend, vertrauungsvoll die Erreichung des Zweckes Gott anheim stellen, nie aber, um nur den Zweck zu erreichen, das die sittlichen Rechte des Andern kränkende, also unsittliche Verfahren der Proselytenmacherei einschlagen darf. -,Aber die religiöse Erziehung der Kinder aus solchen Ehen ist rein unmöglich!" O dieses Heuchlergeschlecht, dessen Christenthum nur mit der Verachtung Andersglaubender bestehen kann, und verloren ist, sobald man in die Lage kommt, Juden achten und lieben zu müssen. „Vor dem Gedanken an eine Eye mit Juden schaudert unserm christlichen Gefühle!" Nun, es will euch ja auch Niemand zwingen, einen Juden zu heirathen; aber mit welchem Rechte wollt ihr, daß euer Schauder, den ihr zwar einen christlichen nennt, von dem ich aber glaube, daß er vom Vater des Hasses, dem Teufel, stamme, für Menschen, die gesunder organisirt sind, maßgebend sei? „Das sind die frechen modernen Ansichten der französischen Philosophie, wir aber wollen bei der guten alten deutschen Sitte bleiben und die Religion achten." Darauf mag euch Dr. Luther, der wohl eben so deutsch und eben so christlich war als ihr, die Antwort geben: „Die fünfte Ursache, die Ehe zu wehren, ist Unglaube, nämlich daß ich keine Türkin, Jüdin oder Ketzerin nehmen soll. Mich wundert, daß sich die Freveltyrannen nicht in ihr Herz schämen, so öffentlich wider den heiligen Text Pauli 1, Kor. 7 sich setzen, da er spricht: Will ein heidnisch Weib oder Mann bei dem Christen-Gemahl bleiben, so soll er sich nicht von ihr scheiden. Und St. Petrus 1, Pet. 3 sagt, daß die christlichen Weiber sollen guten Wandel führen, daß sie damit ihre unchrisilichen Männer bekehren, wie St. Augustin's Mutter Monica thut. Darum wisset, daß'die Ehe ein äußerlich leiblich Ding ist wie andere weltliche Handtierung. Wie ich nun mag mit einem Heiden, Juden, Türken, Ketzer essen, trinken, schlafen, gehen, reiten, kaufen, reden und handeln: also mag ich auch mit ihm ehelich werden und bleiben. Und kehre dich an der Narren Gesetz, die solches verbieten, nichts. Man findet wol Christen, die ärger sind im Unglauben inwendig, und derer das mehrer Theil, denn kein Jude, Heide oder Türke oder Ketzer. Ein Heide ist eben so wol ein Mann und Weib von Gott wohl und gut geschaffen, als St. Peter und St. Paul und St. Lucia. Schweig denn, als ein loser, falscher Christ!" Hannover, I. Februar. (H. C.) Die zweite Kammer hat gestern die in Betreff des Judenschutzgeldes schon zweimal beliebte Ablösung bei der dritten Berufung wieder aufgegeben. Freilich hat sie auf den Antrag, das Schutzgeld durch die Landeskaffe der K. Gemeindekasse zu vergüten, abgelehnt, und ebenso verschiedene Vermittelungsvorschläge verworfen. Da aber doch ein Beschluß gefaßt werden mußte, so wurde nach ziemlich langen und eifrigen Debatten endlich beschlossen, den ganzen betreffenden Paragraphen (5) des Gesetzentwurfs zu streichen. Dieser Paragraph enthält die Bestimmung, daß das Schutzverhältniß der Juden zum Landesherrn aufhöre und die aus demselben herfließenden Leistungen

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