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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-02-19 · Heft 8 (19.2.1842) · p. Seite 113

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 8 (19.2.1842)
Date
1842-02-19
Page
Seite 113 (sequence 13)
Language
German
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113 Wesen der Religion frei und offen, ohne ängstliche Scheu vor dem gewöhnlichen Sinne des Volkes und ohne Zittern vor Autoritäten das Volk belehren und dessen Vorurtheile berichtigen. Hätten Sie mein lieber HerrVeritas mein Votum unbefangen und uneingenommen, ruhig gelesen, so würden Sie sich vielleicht eines Andern und Bessern belehrt, in keinem Fall „Ansicht" mit „Glauben," „Tempeldienst" mit Tempel verwechselt, also nicht irreligiös gehandelt und mir gewiß nicht vorgeworfen haben, daß ich, und so viele und gelehrte Biedermänner mit mir, irreligiöse Ansichten verfechte.- Endlich macht mir Herr Verit»8 mit den Gutachten der 40 Rabbinen von vor 23 Jahren bange. Ich habe gewiß nichtminder Respekt vor diesen Herren als HerrVerita8, ich zähle vielleicht manchen hochverehrten Lehrer unter ihnen, aber eben von diesen Herren habe ich gelernt, in Religionsfragen nicht die Stimmen zu zählen, sondern die Sache zu prüfen und zu erwägen, auf die Quelle zurückzugehen und aus dieser ein selbstständiges Urtheil zu bilden. Diese Herren haben ihr Urtheil gewiß auch nur aus den Quellen der Mischna und Gemara geschöpft, ich that dasselbe. Jene legten vielleicht mehr Gewicht auf jüngere Autoritäten, vielleicht auch mehr auf die eigenthümlich scharfsinnige Weise, wie man aus einer und derselben Quelle dennoch verschiedene Urtheile motiviren könne, denn ich, daher eine Verschiedenheit in den Gutachten. Uebrigens stehen wir auf gleichem Grund und Boden, und als Rabbiner meiner Zeit habe ich nicht minder das Recht nach meiner ^Ueberzeugung über Fragen zu entscheiden. Die imposante Zahl von 40 thut zur Sache nicht. Jeder von ihnen war nur Einer, und in so fern vorausgesetzt werden soll, daß jeder von ihnen selbstständig und ohne besondere Deferenz gegen die Autorität der übrigen verfuhr — weil in diesem Fall die Zahl von 40 sehr zusammenschmelzen würde — so war gewiß jeder von ihnen nur Einer und dasselbe Recht steht noch immer jedem Einzelnen zu. Daß damals 40 Rabbinen gegen und heule nur so wenige für in dieser Sache urtheilen, ist ein Räthsel, dessen Lösung nicht gar zu schwer ist. — Wenn ein unparteiisches, freisinniges Urtheil heute auch nicht mehr Verketzerung zu Folge hat, so mögen doch für manchen Rabbinen Mißverhältnisse daraus erwachsen, denen zu trotzen nicht jeder den Muth hat. — Jene 40 Rabbinen ärnteten für ihre Gutachten Ruhm und Würde, eine Art von Veneration ihrer Zeitgenossen ein, und so lange dies nicht auf entgegengesetztem Standpunkt der Fall ist, ist aus dem numerischen Verhältniß der Gutachten kein ungünstiger Schluß für die streitige Sache zu ziehen. — Ich habe jene Gutachten in rrnaii da ich sie nicht besitze, nicht gelesen, glaube aber nicht, daß dieser Umstand meinem Voto etwas schaden könne. Wer aus den primären Quellen ohne Hülfe der jüngsten Autoren kein Urtheil ermitteln kann, oder sich die Ermittelung nicht zutrauet, der deucht mich, ist in wichtigen Sachen zu entscheiden unberufen. Ich will sie indeß, so Gott will, lesen, und so ich aus Gründen mich überzeugt halten werde, anderer Meinung zu sein, mich nicht scheuen, sie offen auszusprechen, und jedem, der es mir verargen sollte, mit Joseph Karo (rfb '->ö nf’) dessen treffliche, gegen den hochgefeierten, seine Zeitgenossen beherrschenden Salomon ben Abraham Adereth gerichtete Worte zuzurufen: ‘vöbn ‘pb ven nba> tnnn swa'n 153 inb ir 'nniwn b? ‘-mb inn ‘paa mmb muBro b": nin wuni. Vergl. Ascher den Jechiel zu Sanhedrin 33, daß man mit Gründen auch einen Gaon widerlegen darf. Daß Ascher b. I. je in seinem religiösen Liberalismus zu weit ging — ist wenigstens nicht bekannt. — Es muß hier noch bemerkt werden, daß jene Gutachten der 40 Rabbinen von vor 23 Jahren nur Gutachten und zwar verbietend bnöt*b, aber keinesweges einen Bann enthalten, der vor 23 Jahren in den meisten Ländern (vielleicht Altona ausgenommen, wo er noch heute als religiöse Macht für weltliche Zwecke, d. h. für Jurisdiktion, existirt) staalsgesetzlich verboten war. Ich bemerke dies ausdrücklich, weil man mit dem angeblichen Banne eine Art Spuk treibt und ihn als Popanz gebraucht, um den Tempel in den Augen des Volkes als Götzendienst darzustellen und jeden Besucher zu verketzern. Würde ein solcher Bann eristiren, so hätten die heutigen Rabbinen nichts dringenderes zu thun, als ihn zu lösen, und ich würde der erste sein, der sich an die Spitze stellte, um dieses zu thun. Dr. Samuel Holdheim.

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