Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1842)
- Date
- 1842-02-19
- Page
- Seite 112 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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112 wäre dies nur an einem und demselben Tage an zwei verschiedenen stellt sich dagegen die Frage: ob btn iar ■p,oi trn ft-ip dipian nban lia-ip weil das Gebet statt des Opfers ist, so kann es, wenn der Tag verstrichen ist, nicht mehr dargebracht werden, oder ba MN ■>antai «rnbsn yra bNM ■’bitn mrx da das Gebet ein Werk der Andacht ist, so kann man es zu jeder Zeit als man sich dazu angeregt fühlt, verrichten. Diese Frage wird daselbst nach der letzter» Ansicht entschieden, also ist aipaa it6 nbsn das Gebet nicht statt der Opfer. Dagegen wird daselbst 26 b. entschieden ausgesprochen und als Halacha recipirt, daß virpn 'p-pan SS mVsn die Gebete gegen die gewöhnlichen Tagesopfer eingeführt wurden, d. h. in Bezug auf Zeit und andere gesetzliche Bestimmungen die bei dem Opfer stattfindende Ordnung dem Gebete zu Grunde gelegt wurden. Das Gebet ist also nicht für das Opfer und anstatt desselben, sondern blos in solche Beziehung zu dem Opfer gebracht, daß gewisse bei letzteren maßgebende Normen für das Gebet entlehnt sind. Das Gebet ist sich also selbst Zweck, und nicht um eines anderen Willen und zu dessen Ersatz, sondern für sich selbst eingeführt. Damit stimmt Maimonid. Gebete I. der H. 4. die historische Entstehung des Gebetes und dessen Zweck angiebt, §. 5. das äußere Verhaltniß des Gebetes zu dem einst stattgehabten Opfer immer mit dem Ausdruck 1332 nach gemaristischen Grundsätzen auseinandersetzt. Das gilt aber nur von dem Früh- Abend - und Nachtgebet, das Mussafgebet dagegen ist ganz bestimmt tnpaa p“ip statt des Opfers, welches der Grund seiner ursprünglichen Einführung ist, im Gegensatz zu den übrigen Gebeten die und daher sich selbst Zweck sind. Dieser von allen Gesetzes-Autoritäten hervorgehobene Unterschied (S. Tosaphot das. nab®3i üi®a nbN yvia b® ma-ü 3133® apn rch vai 1S"Ip ^22 T373T "SS 'NYI iltai 13T1B® VSS iwa •»an-n rvteen "in® und Ascher den Jechiel) bedingt mehre rituelle Satzungen als z. B. daß man im Privatgebet das Mussaf nicht als freiwilliges N2S beten dürfe, weil das ihm entsprechende Opfer gleichfalls nicht vom Einzelnen freiwillig dargebracht werden durfte; (Alphast, vergl. R. Jpna und Ascher den Jechiel) ferner, daß man im Mussafgebet des Opfers, an dessen Stelle es getreten, erwähnen muß, was bei allen übrigen Gebeten durchaus nicht der Fall ist; (vergl. besonders Ascher b. I. z. St.) daß im Fall es an dem Pflichttage versäumt wird, nicht mehr ersetzt werden kann u. a. m. Ist nun aber das Mussafgebet ganz buchstäblich paip aipaa an die Stelle der Opfer eingesührt worden, so folgt hieraus a) daß das Mussafgebet erst dann eingeführt wurde als der Tempel - und Opferdienst bereits nicht mehr eristirten, mithin dies das jüngste unter allen übrigen Gebeten, deren ältesten Anfänge noch vor der Zerstörung des Tempels da gewesen sein mußten"); b) daß die von dem vorliegenden Gebetbuche angenommene Form 13'rsin rmaip önpas 33'rw® n®"iN ganz naturgemäß und dem Einführungsgrunde dieses Gebetes vollkommen entsprechend, ja der in der Synagoge recipirten Form in so fern vorzuziehen sei, als es ganz gewiß ist, daß man bei der Einführung nur an deN'Verlust gedacht und das Geld als Ersatz des erlittenen Verlustes mit Rücksicht auf die Worte der Schrift is^na® w">v rta^ösi hinstellte. Kehren wir noch zum Abschiede einen Augenblick zu Herrn Veritas zurück. Er meint es doch mit mir recht gut, denn er scheint mich zu bedauren, daß ich als Verfechter der in Israel als irreligiös betrachteten Ansichten aufgetreten bin. Aber wer hat es dem Herrn Veritas offenbart, daß die Ansichten, die ich verfechte, in Israel als irreligiös betrachtet werden? Wohl mögen die geringsten im Volke, d. h. die unwissendsten, daher in der Religion das Wesen mit der Form verwechselnden Individuen hierin mit Herrn Veritas sympathisiren. Aber der geistliche Beamte, der seine Befähigung aus dem Quell der Wissenschaft geschöpft haben und darum höher stehen und das Religiöse aus höhern Gesichtspunkten erfassen soll, der wird doch wahrlich nicht immer mit dem Volke gleichdenken und alles für irreligiös betrachten, was dieses nach seiner beschränkten Einsicht oft dafür hält, noch vielweniger diese populäre Volksstimmung dazu mißbrauchen um entgegenstehende Ansichten zu verketzern, sondern durch seine besser begründete Einsicht in das *) Vergl. Berachot 31a. mit Hinweisung auf Daniel 6, 11.