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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-02-19 · Heft 8 (19.2.1842) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 8 (19.2.1842)
Date
1842-02-19
Page
Seite 111 (sequence 11)
Language
German
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111 sprächen bestanden habe und nur wegen Belästigung der Gemeinde -nyan auf sieben reduzirt worden sei, welche Ansicht besonders von Abraham den David vertreten wird, daher im Falle eines Jrrthums, wenn nämlich im Mussafgebet die achtzchn Segensprüche gebetet werden, bei welchem aber die Erwähnung des Opfers ein wesentliches Moment ist, es dennoch genüge, wenn auch der für den Tag bestimmten Opfer nicht speziell sondern der Opfer im Allgemeinen gedacht werden. Diese Stelle will also keinesweges sagen, daß die bestimmte Form psb iiwsri die Erfüllung der Gebetpflicht bedinge, denn das bloße Recitiren der die Tagesvpfer bestimmenden Bibelvers« genügt ganz gewiß eher als jene Form, sondern, daß man mit einer bloßen Erwähnung des Opferns, welcher Beziehung allein das Mussafgebet seine Entstehung verdankt die Gebetpflicht erfülle. Herr Voritas, der da glaubt, daß die in unfern Gebetbüchern recipirte Form iiWii psb, die aus die Zukunft sich bezieht, die- Erfüllung der Gebetpflicht nothwendig bedinge, hätte nur beachten sollen, daß diese unmöglich von den i-tVnstt nö:o *'»58 herrühren könne, und daß man vor der Zerstörung des Tempels unmöglich in dieser Form beten konnte, wie dies schon von Jakob den Chabib im En Jakob zu Berachot 26 b, worauf im Votum S. .14 hingewiesen wird, sehr richtig bemerkt worden ist: ribsriw W8sb i:« tu P noi3 »ü73 s-imn n? «npnrr rv>s rrri-n •nprna qoua rron p8Ft ^73'N nn» impan. — Ob man die die Tagesopfer betreffenden Bibelverse, welche das Gebetbuch wegläßt, durchaus sprechen müsse, siehe Abudraham (Ed. Amsterd. S. 88.), daß man nach den Gegnern des Jakob Tham sie an Festtagen nicht sprechen dürfe, an Sabbat- und Neumondtagen es wol thun könne, aber wie cs scheint, nicht thun müsse. Lassen wir vorläufig den Herrn Veritas bei Seite und knüpfen an die angeregte Sache selbst eine Betrachtung, die uns nicht unwichtig scheint. Das Votum stellte S. 14 für das Gebetbuch den Grundsatz auf, daß es dem Princip des Talmud's über das Verhältniß der Gebete zu den Opfern sich völlig angeschloffen und ersterem jedesmal die Beziehung zu dem einst im Tempel stattgefundenen Opfer, dienst untergelegt, hingegen dem Gebete die Beziehung auf die einstige Wiederherstellung des Opferdienstes genommen, und hierdurch von der in allen Gebetbüchern recipirten Form abgewichen sei. Die nach diesem Grundsatz modisicirten Stellen haben immer statt des psb n«r>n die Wendung: ppma ir'riLin m»8p Dipau nsm pafim (Bergl. S. 121, 161, 268). Eine nähere Motivirung ist dort nicht versucht, wol aber der Vorwurf, daß das Gebetbuch sich nur historisch nicht aber dogmatisch dem Rabbinismus angeschlossen, dadurch zurückgewiesen worden, daß die Frage über die einstige Wiederherstellung des Opferdienstes den Kirchenglauben der Synagoge nicht berühre. Ueberdies wird, wie schon oben bemerkt, durch die Aenderung einer Gebetform noch nicht die in einer andern Form ausgesprochene Ansicht direkt geläugnet. — Wie alt oder wie jung die in der Synagoge recipirte Form sein mag, ist schwer zu ermitteln. In der babylonischen Gemara kommt von derselben meines Wissens nichts vor; die oben angeführte Stelle aus der jerusalemischen Gemara sichert ihr dagegen ein hohes Alter. Jndeß scheint mir das Mussafgebet das jüngste unter allen andern zu sein, wofür sein ganzer Inhalt, nämlich der mittelere Segenspruch und alles ihn begleitende, das Alles nur auf nach der Zerstörung des Tempels mögliche Zustande und Verhältnisse, Wünsche und Hoffnungen hinweist, offenbar zeugt. Diese Ansicht gewinnt an Wahrscheinlichkeit, wenn man diesen mittelem Segenspruch des Mussafgebetes mit denen der Abend-, Früh - und Vespergebete für Sabbat- und Festtage vergleicht. Die Schwierigkeit seiner äußern Fassung, die schon Jakob ben Chabib aufsiel, wird naturgemäßer durch die Annahme seines später» Entstehens als durch die später hinzugekommene Aenderung beseitigt. — Noch wahrscheinlicher wird dies, wenn man auf den Grund seiner Entstehung zurückgeht, in dem sich eine Abweichung von den übrigen Gebeten bemerkbar macht, welche aber auch dafür zu sprechen scheint, daß die von dem fraglichen Gebetbuch angenommene Form vip-un nnn-,p der recipirten vorzuziehen sei. Die Gemara (Berachot 26a.) wirft die Frage auf: wenn jemand aus Vergessenheit das Vespergebet versäumt, ob er Abends zwei Mal die achtzehn Segensprüche beten müsse? denn selbst in dem Fall, daß man beim versäumten Abendgebet des Morgens durch ein doppeltes Gebet das Versäumte nachholen müsse, so

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