Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1842)
- Date
- 1842-02-19
- Page
- Seite 109 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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109 fentliche Bekanntmachung der geistlichen Behörde zu Hamburg „gerechtfertigt dasteht." Ich hätte mir also um jene Bekanntmachung, die nach des Referenten eigenem Geständniß, bis zu dem Zeitpunkt als mein Votum erschien, einer Rechtfertigung bedurfte, ein großes Verdienst erworben! Und dennoch muß ich den Dank dafür ablehnen, da eine solche Rechtfertigung nicht in meiner Absicht lag. Mein Votum war eben so wenig für als gegen jene Bekanntmachung gerichtet. Nur das Gebetbuch als ein religiös-wissenschaftliches Objekt wollte ich in Rücksicht seiner rituellen Zulässigkeit nach den Grundsätzen des orthodoxen Judenthums beurtheilen, dem Parteienkampf aber durchaus fremd bleiben. Nach dieser Einleitung behauptet Herr Veritas, „daß die Wegstreichung aller auf die biblische Verheißung von rii^a pap bezügliche Stellen, 'in diesem Votum absichtlich unerwähnt geblieben ist;" ferner: „Hierbei ist wiederum zu bemerken, daß die zahllosen Wegstreichungen und Abänderung aller auf npa pap sich beziehenden Stellen, und die von dem Herrn Dr. unerwähnt gelassen sind, ebenfalls nur durch den Nichtglauben an diese Verheißung zu motiviren sind;" ferner: „da die zahllosen Abänderungen und Wegstreichung aller Stellen, die sich auf pap und nnpnn ma pa beziehen eine Folge des Nichtglaubens an diese Verheißungen sind, jeder rechtgläubige Israelit rc." Hier sind die Anklagen des Herrn Veritas resumirt, wobei ich nur noch auf den wichtigen Umstand aufmerksam mache, daß hier nicht mehr wie in jener Bekanntmachung von der Wegstreichung der auf nbiM, irrnn und wwu, sondern der auf rips pap und «npsn ri'a pa bezüglichen Stellen die Rede sei, und daß das Votum, welches eine Rechtfertigung jener Bekanntmachung enthalten soll, dieselbe doch sehr wesentlich modisizirt habe. — Gehen wir zur Anklage selbst. Das Votum behauptet Herr Verita8, habe die Wegstreichung der auf m'ha pap und rra pa tjapan sich beziehenden Stellen absichtlich unerwähnt gelassen. 'Ich bitte jeden Leser, das Gebetbuch zur Hand zu nehmen und aufzuschlagen S. 174 und 175 und daselbst mit mir die Worte nachzulesen: laai bina “isuöa yprp Nii-ürr üva in'Ni mnrnöm tr'-iis» pta avnsm anvri pwa triasn trtiöiT'a mpn ana 'rt; ferner ->si«a ypn sin ■»npa yapb es »»i wnianb brw. Ist hier von etwas anderem als von npa pap die Redet Hier wird, und zwar in einem der heiligsten Gebete, in riiasi« ->nv, welches nach Josef Albo in Jkarim Absch. 4. den wichtigen Glaubenssatz an ya min in uns erkräftigen soll, inbrünstig gebetet, daß Gott, die Zerstreueten sammele. Und ist es nicht genug eine Wahrheit ein einziges Mal anerkannt und im Gebete ausgesprochen zu haben, um jeden Zweifel an dem Glauben dieser Wahrheit zu entfernen? Muß man, um eine Wahrheit zu glauben, sie jedesmal, so oft man den Mund zum Gebete öffnet, aussprechen? Muß jedes Gebet, um der Gebetpflicht nicht zu schaden, dogmatisch, oder rechtgläubig sein? Wenn das Gebetbuch alle auf ni'ba pap bezügliche Stellen gestrichen hätte, könnte man noch immer nicht mit Sicherheit behaupten, daß es diesen Glaubenssatz läug ne, da es von der Ansicht ausgehen könnte; man müsse nicht Alles, was man glaubt, im Gebet aussprechen, und auf demjenigen, der verketzern will, auf dem ruhet die Last des Beweises. Spricht unser Gebetbuch der Synagoge alle möglichen Glaubenssätze des orthodoxen Judenthums aus? Ich habe zwar keine Untersuchung in dieser Beziehung angestellt, aber wundern sollte es mich, wenn sich nicht irgend ein Glaubenssatz, der wie ripa pap nicht fundamental ist, finden sollte, der von den ältesten Gebeten unerwähnt geblieben ist. Aber bei solchen in die Augen springenden Stellen von npa pap, dennoch dreist behaupten, daß das Gebetbuch sie alle gestrichen und diesen Glauben desavouire, macht dem Namen unseres Verf. keine Ehre. Daß das Gebetbuch diese Stellen von npa pap nicht überall wo sie sich in unfern Ausgaben befinden, ausgenommen, ist keinesweges ein Mangel an gutem Glauben dessen, was es bereits ohne Rückhalt anerkannt, sondern ein Resultat der wissenschaftlichen Kritik, von der sich seine Redaktion bei der Anordnung desselben leiten ließ, und selbst da, wo ihm ein Fehler nachgewiesen werden möchte, so wäre dies kein Fehler im Glauben, über den man die Sturmglocke läuten, sondern ein wissenschaftlicher Jrrthum, den man wissenschaftlich, d. h. mit wissenschaftlicher Erörterung und Zusammenstellung der hierher gehörigen Gründe beleuchten müßte. — So hat z. B. das Gebetbuch in dem Gebetstück 8»