Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1842)
- Date
- 1842-02-19
- Page
- Seite 102 (sequence 2)
- Language
- German
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102 städtisches Wesen selbstständig schloß. In unserer Zeit würde dergleichen die nationalen Interessen eben so sehr als das monarchische Prinzip dem Wider-' spruche, und nicht selten dem Widerstande enghrrzigen Kastengeistes aussetzen. Das Beste aber, was unsere Zeit gewonnen hat, ist eben die Idee der großen vaterländischen Einheit, welche allen Partikularismus überragt und aufhebt. Warum hat, in der nächst vergangenen Zeit, bei aller Verschiedenheit der Ansichten und Parteien, doch die bloße Möglichkeit einer feindlichen Ueberziehung des Vaterlandes, alle Söhne Deutschlands in gleiche Entrüstung versetzt, zu gleicher Hingebung begeistert? Darum weil bei allen, gegründeten und ungegründeten, Klagen, doch das Gefühl, Ein Volk zu bilden, immer mehr die Brust der Deutschen durchdringt, während früher jeder Stand, jede Kaste, jede Religionspartei einen kleinen Staat bildete, der sich weit mehr berufen fühlte, für sich, als für das' große Ganze zu wirken. Darum haben nach unserer innigen Ueberzeugung alle Autonomien, im Sinne einer früheren Zeit, in der jetzigen den unermeßlichen Nachtheil, daß sie auf's neue spalten, was noch immer nur zu lose vereint ist, und daß sie so die Oberherrschaft des Staates nicht minder gefährden als die eigentlich nationalen Interessen. Wenn man also, um auf den speziellen Gegenstand unserer Aufgabe zurückzukommen, den Juden früher oft vorwarf: sie bildeten einen Staat im Staate, so lag diesem Vorwurfe allerdings eine Wahrheit zu Grunde; aber man vergaß dabei, daß nicht die Juden, sondern die mangelhafte Gesetzgebung früherer Zeiten, diesen, wie so viele andere weit gefährlichere Staaten im Staate geschaffen, oder doch autorisirt hatte. Unsere Zeit ruht auf anderen Grundlagen. Das hat die preußische Regierung würdig anerkannt, als sie Gewerbefreiheit, freisinnige Städte- und Gemeindcordnungen und so manche andere nationale Einrichtung gründete. Und sie sollte jetzt eine der unglückseligsten Institutionen des Kastengeistes wieder in's Leben rufen wollen? Nimmermehr. Was in der Gesetzgebung verschwundener Zeiten in Beziehung auf die" Juden zu beklagen ist, ist nicht nur, was sie ihnen versagte, ist auch, was sie . ihnen gewahrte. Indem sie ihnen eigne Gerichtsbarkeit, eigne bürgerliche Anordnungen, eigne Erbgesetze und Aehnliches, was außerhalb der eigentlich religiösem Institutionen liegt, bewilligte oder aufdrang", kvnstituirte sie für die Juden eigne Staats-, statt eigne Religionseimichtungen, und brachte hervor oder organisirte doch, was sie zu beklagen sich das Ansehn gab: einen schädlichen Separatismus. Indem, von der andern Seite, das preußische Edikt von 18.12 einer besseren, freisinnigeren Ansicht huldigte, ist das Beste, was es enthält, nicht sowol diese oder jene einzelne Bestimmung, als die Erklärung, die es an der Spitze trägt: (§. 1.) es seien die Juden als Inländer, das ist als Preußen, als Deutsche, zu betrachten. In den heißen Jahren der Befreiungskriege haben — wir dürfen es ohne Ruhmredigkeit sagen — die Juden in Preußen, wie in ganz Deutschland, nicht ermangelt, den praktischen Kommentar zu diesen Worten zu liefern. Das auch von ihnen, nach Pflicht und Recht, vergossene Blut bildete nicht eine eigene Pfütze, sondern es floß, in vollen Strömen, mit für die große Sache des gemeinschaftlichen Vaterlandes. Als „die jungen Männer jüdischen Glaubens die Waffengefährten, ihrer christlichen Mitbürger" wurden, und '„auch die Frauen nicht zurückblieben" im heiligen Wetteifer, da fielen die Schranken früheren Kastengeistes, auch zwischen Juden und Christen. Sie fielen, leider nicht um sich nie wieder zu erheben, aber doch um nie wieder die früheren trennenden Zwinger zu werden. Als später Oesterreichs, Preußens und anderer deutschen Mächte kräftiges Wort, in der deutschen Bundesakte so manche, den Juden günstige, Bestimmung aufstellte, deren Erfüllung zum Theil noch von der Zukunft zu erwarten steht, da war wieder das Beste, das Würdigste: die Benennung selbst, welche sie den Juden gab. Sie nannte sie: (Bundesakte §. 16.) „die Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland" und sprach'hiermit aus, daß sie nur Deutsche jüdischen.Bekenntnisses, nicht Juden deutscher Zunge in Deutschland sehe. Sie anerkannte so, daß das „jüdische Volk" längst aus der Geschichte geschwunden, und nur „Bekenner der jüdischen Religion" übrig geblieben, welche, wie römisch-katholische und protestantische Christen, zwar in Glaubensmeinungen von einander abweichen, aber derselben Zeit, demselben Boden, demselben Batrrlande angehören. Das war würdig und freisinnig, aber es war auch weise und staatsklug. Der Bür-